Seite 2 von 2

Verfasst: 25.07.2008, 17:59
von MSturm1973
du kanst die gebür in raten zahlen wie dies aber funtioniert weiß ich nicht.
lg markus

Verfasst: 25.07.2008, 19:30
von udo66
daredan hat geschrieben:Angenommen ich würde zeitlich befristet (max. 5 Jahre) in DK bleiben, dann müsste ich bei einem Wegzug aus DK den anteiligen Zeitwert der Registrierungsgebühr doch wieder zurückbekommen? Oder verjährt dieser Anspruch irgendwann?
Beim Autoverkauf bekommst dudie Gebuehr ja wieder nach 5 Jahren.
Klar!
mhv
Udo