Verfasst: 25.07.2008, 17:59
du kanst die gebür in raten zahlen wie dies aber funtioniert weiß ich nicht.
lg markus
lg markus
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Beim Autoverkauf bekommst dudie Gebuehr ja wieder nach 5 Jahren.daredan hat geschrieben:Angenommen ich würde zeitlich befristet (max. 5 Jahre) in DK bleiben, dann müsste ich bei einem Wegzug aus DK den anteiligen Zeitwert der Registrierungsgebühr doch wieder zurückbekommen? Oder verjährt dieser Anspruch irgendwann?