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Verfasst: 11.09.2009, 11:19
von Absolvent
Hallo,

werde am 1. Okt. einen Job in DK antreten und erfülle m. E. alle Kriterien für die Regelung des Grenzpendlers und möchte auch gerne meinen dt. PKW weiterhin mit deutschem Kennzeichen fahren...

Habe nun an einer Stelle hier gelesen, dass der Arbeitsvertrag befristet sein muss. Ist das richtig?! Ich hab einen unbefristeten Vertrag unterschrieben...

Vielen Dank im voraus.
Gruß

Verfasst: 11.09.2009, 11:38
von Peter
hallooooo, nicht nur die Vorteile nutzen :roll:

http://www.google.dk/search?q=gr%C3%A6nsependler&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:da:official&client=firefox-a

Verfasst: 11.09.2009, 12:07
von Absolvent
Fantastischer Kommentar, Peter.

Würdest du dich vielleicht auch zu einer wertungsfreien Beantwortung meiner Frage hinreißen lassen?

Verfasst: 11.09.2009, 12:16
von galaxina
es gibt genug moeglichkeiten, das fahrzeug legal auf deutsche kennzeichen zu fahren. hier im forum gibt es ausreichend versteckte hinweise.

Verfasst: 11.09.2009, 12:18
von Frechdachs
Hej

Wenn Skat dich bei der steuer als pendler anerkennt ist alles im gruenen bereich.
Du kannst deinen pkw mit deutschen platten in dk nutzen.

Alles weitere braucht dich insofern nicht zu interessieren da du ja schon durch die steuerbehoerden "geprueft" bist

Frechdachs