Ohne Job
netsrik2,
Die Kinder sind 4 und 5 jahre und wollten mit. Was mein noch Mann sagt oder macht ist mir eigentlich Egal, denn wir haben seit über einen Jahr keinen Kontakt mehr zu ihm, kümmert sich auch nicht um die Kinder und Zahlt auch keinen Unterhalt. Den bekomm ich vom Jugendamt also sprich UVG.
Er legt auch keinen Wert auf das Sorgerecht, und wenn jetzt dann im Sommer ENDLICH die Scheidung ist wird das Sorgerecht eh mir zu gesprochen denn aufgrund seiner nicht legalen Vergangenheit bekommt er dies sowieso nicht!
Und für die Mädels ist es kein Problem sie fragen nicht nach ihm, denn für sie ist mein Freund egentlich der Papa da er sich kümmert.....was der leibliche Erzeuger leider nie getan hat......
Naja des mit dem Wikinger ist so ein Ding wenn man keinen haben will!!!!
Er legt auch keinen Wert auf das Sorgerecht, und wenn jetzt dann im Sommer ENDLICH die Scheidung ist wird das Sorgerecht eh mir zu gesprochen denn aufgrund seiner nicht legalen Vergangenheit bekommt er dies sowieso nicht!
Und für die Mädels ist es kein Problem sie fragen nicht nach ihm, denn für sie ist mein Freund egentlich der Papa da er sich kümmert.....was der leibliche Erzeuger leider nie getan hat......
Naja des mit dem Wikinger ist so ein Ding wenn man keinen haben will!!!!
och, so schlecht sind die auch nichtNaja des mit dem Wikinger ist so ein Ding wenn man keinen haben will!!!!


Sicher Dich aber trotzdem mit Deinem Ex ab, wer weiß wozu Männer fähig sind wenn du ins Ausland verschwindest. Zahlt das Jugendamt denn auch, wenn Du im Ausland bist? Das Geld holen die sich doch vom Vater wieder.
Wenn die Kinder so klein sind, ist es bestimmt auch sehr gut für sie, die können sich dann schneller einleben.
Und für Dich ist das auch gut, nimm Dir das mal vor wie Du das denkst.

Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
netsrik
Ne da brauch ich micht absichern! Der ist ja selber vor einem halben Jahr nach Frankreich ausgewandert obwohl er das nicht durfte!
Unterhaltspflichtige Kinder in deutschland und nicht zahlen das ist eine Straftat......
Na noch zahlt das Jugendamt weil mein Hauptwohnsitz ja noch in Deutschland ist..........
Unterhaltspflichtige Kinder in deutschland und nicht zahlen das ist eine Straftat......
Na noch zahlt das Jugendamt weil mein Hauptwohnsitz ja noch in Deutschland ist..........
Re: netsrik
das ist so nicht richtig. zahlt er denn wenigstens trennungsunterhalt?BI hat geschrieben: Unterhaltspflichtige Kinder in deutschland und nicht zahlen das ist eine Straftat......
.
das koennte ja vllt reichen, um eine dauerhafte aufenhaltsgenehmigung fuer dk zu bekommen. dann braeuchtest du nicht mal zu arbeiten

Was ist so nicht richtig? das es eine Straftat ist, doch das ist es seit Januar 2008 das hat mir mein Anwalt gesagt der sich um die scheidung kümmert......... und ich könnte ihn dafür verklagen!
Was ist denn trennungsunterhalt kann ihn ja in keinster weise belangen da er ja nicht mal arbeiten geht soweit ich das weiss, und da auch kein kontakt besteht weiss ich nicht wie wann oder wo er sich in frankreich aufhält.......
Was ist denn trennungsunterhalt kann ihn ja in keinster weise belangen da er ja nicht mal arbeiten geht soweit ich das weiss, und da auch kein kontakt besteht weiss ich nicht wie wann oder wo er sich in frankreich aufhält.......
Und wenn dein Wohnsitz nicht mehr in D ist, dann wirst du auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_252.html
Wohnsitz des Kindes
Das Kind und der allein erziehende Elternteil müssen in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kindergeld bekommst du natürlich mit CPR-Nummer, aber abmelden bei der Familienkasse in D musst du dich selber.
Dänische Kindergeldsätze:
http://www.skm.dk/tal_statistik/tidsserieoversigter/1294.html?rel
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_252.html
Wohnsitz des Kindes
Das Kind und der allein erziehende Elternteil müssen in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kindergeld bekommst du natürlich mit CPR-Nummer, aber abmelden bei der Familienkasse in D musst du dich selber.
Dänische Kindergeldsätze:
http://www.skm.dk/tal_statistik/tidsserieoversigter/1294.html?rel
Ich weiss das ich nur solange unterhalt bekomme wie ich in deutschland meinen wohnsitz habe. und solange ich hier keine arbeit habe und keine cpr nummer werd ich mich auch in deutschland nicht abmelden.
das weiss ich ja alles,
mein anwalt ist hier ziemlich auf zack, und der macht alles möglich was geht! aber ich kann meinen noch mann ja nicht herzaubern wenn er verschwunden ist und keiner weiss wo!!!!!!
und das mit dem kindergeld in deutschland regelt die kommune....die schicken denn ein schreiben das ich hier wohnhaft bin und hier kindergeld denn bekomm.....das hat mir die frau von der kommune gesagt!
das weiss ich ja alles,
mein anwalt ist hier ziemlich auf zack, und der macht alles möglich was geht! aber ich kann meinen noch mann ja nicht herzaubern wenn er verschwunden ist und keiner weiss wo!!!!!!
und das mit dem kindergeld in deutschland regelt die kommune....die schicken denn ein schreiben das ich hier wohnhaft bin und hier kindergeld denn bekomm.....das hat mir die frau von der kommune gesagt!
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Re: hej
Doch-doch, das gibt es.BI hat geschrieben:weiss nicht ob es in dk auch sowas gibt wie in tysk wo man nur ne partnerschaft eintragen lassen kann des ist fast das gleiche!
Allerdings hier und dort nur für gleichgeschlechtliche Lebenspartner.
Gruß
/annika
Nein.
Du solltest auch beachten, dass das dänische Kindergeld niedriger ist als das deutsche Kindergeld.
Gruss, vilmy
Du solltest auch beachten, dass das dänische Kindergeld niedriger ist als das deutsche Kindergeld.
Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
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- Registriert: 12.06.2006, 11:57
- Wohnort: Odder/ Horsens
Hallo
Du solltest auch bedenken das zumindestens deine aelteste bald schulpflichtig wird.
Dann geht das mit dem dauerhaften urlaub beim freund nicht mehr.
Bzw machst du dich strafbar wenn du deine tochter einer beschulung entziehst.
Wenn ich mich aber richtig erinnere ist es moeglich das sich dein freund fuer euren unterhalt verbuergt. Das muss nicht unbedingt durch die schon erwaehnten 60.000dkk sein. Erkundige dich mal bei deiner komune.
Aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das nichts wichtiger ist als deine kinder zu integrieren. Also sie schleunigst zu das du das geregelt bekommst.
Auch dein zustaendiger sozialrådgiver in der komune kann dir da weiterhelfen.
Auch hier hat die erfahrung gezeigt das daenische gesetze eine sache sind die sehr "anwenderfreundlich" ausgelegt werden koennen und nicht in stein gemeisselt sind.
gruesse
Frechdachs
Du solltest auch bedenken das zumindestens deine aelteste bald schulpflichtig wird.
Dann geht das mit dem dauerhaften urlaub beim freund nicht mehr.
Bzw machst du dich strafbar wenn du deine tochter einer beschulung entziehst.
Wenn ich mich aber richtig erinnere ist es moeglich das sich dein freund fuer euren unterhalt verbuergt. Das muss nicht unbedingt durch die schon erwaehnten 60.000dkk sein. Erkundige dich mal bei deiner komune.
Aus eigener erfahrung kann ich dir sagen das nichts wichtiger ist als deine kinder zu integrieren. Also sie schleunigst zu das du das geregelt bekommst.
Auch dein zustaendiger sozialrådgiver in der komune kann dir da weiterhelfen.
Auch hier hat die erfahrung gezeigt das daenische gesetze eine sache sind die sehr "anwenderfreundlich" ausgelegt werden koennen und nicht in stein gemeisselt sind.
gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Deus mare, Frisio litora fecit
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- Beiträge: 102
- Registriert: 26.06.2007, 10:12
Hej BI,
also mal der Reihe nach:
Trennungsunterhalt kann Dir ( je nach Situation ) bis zur Rechtskraft der Scheidung zustehen, unter Umständen auch nach der Scheidung -> nachehelicher Unterhalt.
Les mal hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Trennungsunterhalt.html
Aber warum hat Dich Dein Anwalt nicht längst darüber aufgeklärt, wenn er "so auf zack ist"......?!?
Und zum Thema: "..ist mir egal, was mein Noch-Mann vom Auswandern hält". Solange ihr noch nicht geschieden seid, gehe ich davon aus, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerrecht habt. Auch wenn er es nicht in Anspruch nimmt, ist das keine Rechtfertigung für Dich zu sagen, ich mach das was ich will. Unter Umständen könnte der Schuss nach hinten losgehen, lass Dich auch in dieser Angelegenheit nochmal juristisch beraten.
Ich bin selbst geschieden und da ich mit der Scheidung das alleinige Sorgerecht erhalten habe, gab es bei uns keine Probleme.
Du suchst Arbeit, also kannst Du Dich legal 6 Monate lang in DK aufhalten. Aber überlege Dir klipp und klar, was Du danach machen willst, aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, es ist unheimlich wichtig, Deine Kinder so schnell wie möglich zu integrieren.
Das wiederum kannst Du nur mit CPR-Nummer Deiner Kinder.
Du wirst sicherlich nicht auf Dauer alle Arztkosten aus eigener Tasche zahlen wollen.
Und wegen dem Kindergeld: Damit hat die dänische Behörde nix zu tun. Dir entfällt das deutsche Kindergeld, sobald Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und Du bist verpflichtet, das der Kindergeldkasse mitzuteilen.
Dänisches Kindergeld erhälst Du nur mit CPR-Nr., immer quartalsweise und erst ab dem nächsten Stichtag nach Antragstellung. Rückwirkend gibts nix !
Du siehst, ganz so einfach ist es also nicht mit dem Auswandern !!
held og lykke,
Melanie
also mal der Reihe nach:
Trennungsunterhalt kann Dir ( je nach Situation ) bis zur Rechtskraft der Scheidung zustehen, unter Umständen auch nach der Scheidung -> nachehelicher Unterhalt.
Les mal hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Trennungsunterhalt.html
Aber warum hat Dich Dein Anwalt nicht längst darüber aufgeklärt, wenn er "so auf zack ist"......?!?
Und zum Thema: "..ist mir egal, was mein Noch-Mann vom Auswandern hält". Solange ihr noch nicht geschieden seid, gehe ich davon aus, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerrecht habt. Auch wenn er es nicht in Anspruch nimmt, ist das keine Rechtfertigung für Dich zu sagen, ich mach das was ich will. Unter Umständen könnte der Schuss nach hinten losgehen, lass Dich auch in dieser Angelegenheit nochmal juristisch beraten.
Ich bin selbst geschieden und da ich mit der Scheidung das alleinige Sorgerecht erhalten habe, gab es bei uns keine Probleme.
Du suchst Arbeit, also kannst Du Dich legal 6 Monate lang in DK aufhalten. Aber überlege Dir klipp und klar, was Du danach machen willst, aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, es ist unheimlich wichtig, Deine Kinder so schnell wie möglich zu integrieren.
Das wiederum kannst Du nur mit CPR-Nummer Deiner Kinder.
Du wirst sicherlich nicht auf Dauer alle Arztkosten aus eigener Tasche zahlen wollen.
Und wegen dem Kindergeld: Damit hat die dänische Behörde nix zu tun. Dir entfällt das deutsche Kindergeld, sobald Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und Du bist verpflichtet, das der Kindergeldkasse mitzuteilen.
Dänisches Kindergeld erhälst Du nur mit CPR-Nr., immer quartalsweise und erst ab dem nächsten Stichtag nach Antragstellung. Rückwirkend gibts nix !
Du siehst, ganz so einfach ist es also nicht mit dem Auswandern !!
held og lykke,
Melanie