Dänische Staatsbürgerschaft
Soviel ich weiß, reicht es nicht einfach nur einen Dänen / eine Dänin zu heiraten. Es wird auch der Bezug zu Dänemark hinterfragt.
Beispiel 1: Du lernst eine Dänin auf Mallorca im Urlaub kennen und ihr wollt heiraten: Kein Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft schwer.
Beispiel 2: Du wohnst und arbeitest in Dänamark, lernst eine Dänin kennen und ihr heiratet: Starker Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft einfach.
Die genauen Unterschiede kann ich Dir nicht erklären, aber vielleicht kann Dir Lars das aufschlüsseln.
Hilsen
Jørg
Beispiel 1: Du lernst eine Dänin auf Mallorca im Urlaub kennen und ihr wollt heiraten: Kein Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft schwer.
Beispiel 2: Du wohnst und arbeitest in Dänamark, lernst eine Dänin kennen und ihr heiratet: Starker Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft einfach.
Die genauen Unterschiede kann ich Dir nicht erklären, aber vielleicht kann Dir Lars das aufschlüsseln.
Hilsen
Jørg
Joerg hat geschrieben:Soviel ich weiß, reicht es nicht einfach nur einen Dänen / eine Dänin zu heiraten. Es wird auch der Bezug zu Dänemark hinterfragt.
Beispiel 1: Du lernst eine Dänin auf Mallorca im Urlaub kennen und ihr wollt heiraten: Kein Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft schwer.
Beispiel 2: Du wohnst und arbeitest in Dänamark, lernst eine Dänin kennen und ihr heiratet: Starker Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft einfach.
Die genauen Unterschiede kann ich Dir nicht erklären, aber vielleicht kann Dir Lars das aufschlüsseln.
Hilsen
Jørg
genau, so sehe ich das auch, der bezug ist ganz wichtig....
angenommen du lernst deine dänin auf mallorca kennen, kein dänemark bezug, keine staatsbürgerschaft, aber angenommen, du lernst deine dänin in dänemark kennen, bei deinem job, huiuuiui, ganz grosser dänemark bezug, du darfst natürlich nur nicht gerade in einer abteilung sitzen, in der man englisch spricht, und der einzige dänemarkbezug, der bezug der kantinenmöbel ist....
sorry joerg, aber ich glaube, da kann nicht mal mehr superboy lars helfen, da müssen schon schwerere lalliber ran, wie wärs mit oberschwester nitsrek2.01.
wer will eigentlich in diesem forum ernsthaft die dänische staatsbürgerschaft erlangen, und wenn ja wieso?
andersen
Hier werden zwei Sachen zusammengemischt.Joerg hat geschrieben:Soviel ich weiß, reicht es nicht einfach nur einen Dänen / eine Dänin zu heiraten. Es wird auch der Bezug zu Dänemark hinterfragt.
Beispiel 1: Du lernst eine Dänin auf Mallorca im Urlaub kennen und ihr wollt heiraten: Kein Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft schwer.
Beispiel 2: Du wohnst und arbeitest in Dänamark, lernst eine Dänin kennen und ihr heiratet: Starker Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft einfach.
Die genauen Unterschiede kann ich Dir nicht erklären, aber vielleicht kann Dir Lars das aufschlüsseln.
Hilsen
Jørg
Dies hat nichts mit Staatsbürgerschaft zu tun. Die Kriterien sind schon im Thread erläutert worden.
Die zwei Kriterien hat etwas mit Aufenhaltsgenehmigung in Dänemark zu tun. Für EU-Bürger also kaum von Relevanz.
Ich habe übrigens neulich gesehen, dass die Zahl von Einbürgerungen in Deutschland deutlich zurückgegangen ist, dies hat deutsche Politiker von rechts nach links alle bedauert, und in Deutschland lebende Ausländer dazu aufgefordert sich einbürgern zu lassen.
Das, glaube ich, wäre in Dänemark nicht der Fall. Da meinen viele Politiker ja, dass zu viele in DK lebende Ausländer die dänische Staatsbürgerschaft erhalten. (Übrigens immer per Gesetz im Folketing verabschiedet)
Eure Meinungen zu dem Thema würde ich interessan finden - und bitte nicht sofort auf DF hauen

... was hat das mit Malle zu tun?
Was ist, wenn er sie in Deutschland kennengelernt hat.
Sollen da die Dänen ein Auge zudrücken, damit die Deutschen Urlauber erhalten bleiben?
Aber ich tippe trotzdem auf Lars, der weiß das bestimmt.
Was ist, wenn er sie in Deutschland kennengelernt hat.
Sollen da die Dänen ein Auge zudrücken, damit die Deutschen Urlauber erhalten bleiben?

Aber ich tippe trotzdem auf Lars, der weiß das bestimmt.
Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
Ja, genau so ist es. Auch was Lars schreibt ist richtig, du verlierst deine deutsche Staatsbuergerschaft.Hej Felix,
ja, das ist möglich und zwar, wenn Du eine Dänen heiratest, mindestens 7 Jahre Deinen ständigen Wohnsitz in DK hast, zur Sprachschule gehst, die geforderte Sprachkundigen- und Staatsbürgerschaftsprüfung ablegst - und natürlich auch bestehst. Heiratest Du nicht, musst Du mindestens 9 Jahre in DK Deinen Wohnsitz haben und die Prüfungen ablegen.
Hilsen Hina
Anders herum ist es ebenso, solltet ihr in Deutschland leben und deine Freundin die deutsche Staatsbuergerschaft erhalten, so muss sie ihre dænische Staatsbuergerschaft abgeben. Das weiss ich von meinem, ehemaligem dænischen Kollegen. Er wohnt bereits seit ueber 25 Jahren in Deutschland und hat noch immer die dænische Staatsbuergerschaft.
So ganz verstehe ich das auch nicht, denn es haben ja viele "Auslænder" in Deutschland (z.B. Tuerken, Perser u.s.w.) eine doppelte Staatsbuergerschaft.
Mein Freund (Dæne)hatte sich vor kurzem bei der Staatsverwaltung in Kopenhagen erkundigt, ob es møglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung fuer mich durch Heirat zu erlangen. Die Frage war rein hypotetisk gestellt, ich habe einen opholdsbevis.
Die Antwort war, dass es møglich sei, allerdings muesse er dann um die dænische Staatsbuergerschaft ersuchen.
Es ist so, dass nach dem Bezug, bzw. nach dem Lebensmittelpunkt des Paares gesehen wird. Das heisst, er ist Dæne, ich aber Deutsche. Wir wohnen zusammen in Dænemark, aber ist die gemeinsame Sprache dænisch oder deutsch? In meinem Fall, Asche auf mein Haupt, zu 80% noch immer deutsch. Wer hat wo, wieviel Familie? Er hat z.B keine Eltern mehr und keine Kinder. Ich dagegen habe meine Eltern und einen Sohn in Deutschland.
Somit wære unser Lebensmittelpunkt also eher in Deutschland angesiedelt und das obwohl wir hier zusammenleben.
MfG Sabine
Hej Bine,
dann scheint das ja ziemlich kompliziert zu sein. Hat DK die gleichen Anforderungen wie D zur Erlangung der Staatsbürgerschaft? Und bekommt man nach jahrelangen in DK leben automatisch die Staatsbürgerschaft?
dann scheint das ja ziemlich kompliziert zu sein. Hat DK die gleichen Anforderungen wie D zur Erlangung der Staatsbürgerschaft? Und bekommt man nach jahrelangen in DK leben automatisch die Staatsbürgerschaft?
Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
is ganz einfach so, dass die dänen strenger sind. in deutschland ist es uebrigens fuer nicht-eu-ausländer auch nicht sooo einfach, fuer eu-ausländer hingegen schon (die forderung die andere staatsbuergerschaft aufzugeben kommt im falle deines kollegn nicht von den deutschen sondern von den dänen). von deutscher behördenseite ist es seit einigerzeit kein problem mehr eine andere eu-staatsbuergerschaft zu bekommen. deswegen ist es fuer mich z.B. einfacher die schwedische zu kriegen (weil ich hier wohne und arbeite) als die dänische (obwohl meine mutter dänin ist). letztere wuerde ich zwar aufgrund der abstammung usw. bekommen, muesste aber die deutsche abgeben (forderung der dänischen seite)So ganz verstehe ich das auch nicht, denn es haben ja viele "Auslænder" in Deutschland (z.B. Tuerken, Perser u.s.w.) eine doppelte Staatsbuergerschaft.
wenn du deutsche bist ist es ohnehin egal, wegen eu....verstehe auch nicht so ganz wieso dein dänischer freund um eine dänische staatbuergerschaft ersuchen soll?????Mein Freund (Dæne)hatte sich vor kurzem bei der Staatsverwaltung in Kopenhagen erkundigt, ob es møglich ist eine Aufenthaltsgenehmigung fuer mich durch Heirat zu erlangen. Die Frage war rein hypotetisk gestellt, ich habe einen opholdsbevis.
Die Antwort war, dass es møglich sei, allerdings muesse er dann um die dænische Staatsbuergerschaft ersuchen.
ist in diesem fall absolut irrelevant, weil diese absurde regel, wie bereits von lillebaek geschrieben, nur fuer die aufenthaltsgenehmigung der "schlechten" ausländer (sprich nicht eu) gilt.Es ist so, dass nach dem Bezug, bzw. nach dem Lebensmittelpunkt des Paares gesehen wird. Das heisst, er ist Dæne, ich aber Deutsche. Wir wohnen zusammen in Dænemark, aber ist die gemeinsame Sprache dænisch oder deutsch? In meinem Fall, Asche auf mein Haupt, zu 80% noch immer deutsch. Wer hat wo, wieviel Familie? Er hat z.B keine Eltern mehr und keine Kinder. Ich dagegen habe meine Eltern und einen Sohn in Deutschland.
Somit wære unser Lebensmittelpunkt also eher in Deutschland angesiedelt und das obwohl wir hier zusammenleben.
Hej Kirsten,
das ist schon so wie Hina schreibt. Und so weit ich weiss ist das in Deutschland ebenso. Gluecklicherweise habe ich die deutsche Staatsangehørigkeit seit meiner Geburt. Es ist fraglich, ob ich den deutschen "Einwanderungstest" bestehen wuerde.
Aber das fragen sich auch einige Familienmitglieder meines Freundes, wenn es hier um die dænische Staatsbuergerpruefung geht
Ich sehe auch keinen Grund darin meine Staatsbuergerschaft irgendwann einmal aufzugeben. Man weiss ja nie wohin der Wind uns noch weht.
Um auf den dænischen Kollegen noch einmal zurueckzukommen. Er ist mit einer deutschen verheiratet, ihre Mutter ist Schwedin - seine Frau hat die deutsche und schwedische Staatsbuergerschaft.
Die gemeinsame Tochter hat 3 Staatsbuergerschaften, die deutsche dænische und schwedische Staatsbuergerschaft.
Ich verstehe auch nicht warum das so unterschiedlich geregelt ist.
Lieben Gruss Sabine
das ist schon so wie Hina schreibt. Und so weit ich weiss ist das in Deutschland ebenso. Gluecklicherweise habe ich die deutsche Staatsangehørigkeit seit meiner Geburt. Es ist fraglich, ob ich den deutschen "Einwanderungstest" bestehen wuerde.
Aber das fragen sich auch einige Familienmitglieder meines Freundes, wenn es hier um die dænische Staatsbuergerpruefung geht

Ich sehe auch keinen Grund darin meine Staatsbuergerschaft irgendwann einmal aufzugeben. Man weiss ja nie wohin der Wind uns noch weht.
Um auf den dænischen Kollegen noch einmal zurueckzukommen. Er ist mit einer deutschen verheiratet, ihre Mutter ist Schwedin - seine Frau hat die deutsche und schwedische Staatsbuergerschaft.
Die gemeinsame Tochter hat 3 Staatsbuergerschaften, die deutsche dænische und schwedische Staatsbuergerschaft.
Ich verstehe auch nicht warum das so unterschiedlich geregelt ist.
Lieben Gruss Sabine
@ haagensen
Danke fuer die Erklærung, aber bei der Staatsverwaltung hatte man vor 3 Wochen die Auskunft erteilt. Sollten wir heiraten muesse er um die dænische Staatsbuergerschaft ersuchen und den Sachverhalt mit dem Lebensmittelpunkt hat die Dame dort auch vom Stapel gelassen. Das konnte mein Freund auch nicht nachvollziehen.
Aber wie du ja auch schreibst, ist es vøllig egal wegen der Staatsbuergerschaft, wegen EU.....
MfG Sabine
Danke fuer die Erklærung, aber bei der Staatsverwaltung hatte man vor 3 Wochen die Auskunft erteilt. Sollten wir heiraten muesse er um die dænische Staatsbuergerschaft ersuchen und den Sachverhalt mit dem Lebensmittelpunkt hat die Dame dort auch vom Stapel gelassen. Das konnte mein Freund auch nicht nachvollziehen.
Aber wie du ja auch schreibst, ist es vøllig egal wegen der Staatsbuergerschaft, wegen EU.....
MfG Sabine
proktologischer Abteilungsleiter
Der beste Beitrag seit langem, Herr Proktor!sven estridsson hat geschrieben:Joerg hat geschrieben:Soviel ich weiß, reicht es nicht einfach nur einen Dänen / eine Dänin zu heiraten. Es wird auch der Bezug zu Dänemark hinterfragt.
Beispiel 1: Du lernst eine Dänin auf Mallorca im Urlaub kennen und ihr wollt heiraten: Kein Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft schwer.
Beispiel 2: Du wohnst und arbeitest in Dänamark, lernst eine Dänin kennen und ihr heiratet: Starker Bezug zu Dänemark, und damit die Erlangung der dänischen Staatsbürgerschaft einfach.
Die genauen Unterschiede kann ich Dir nicht erklären, aber vielleicht kann Dir Lars das aufschlüsseln.
Hilsen
Jørg
genau, so sehe ich das auch, der bezug ist ganz wichtig....
angenommen du lernst deine dänin auf mallorca kennen, kein dänemark bezug, keine staatsbürgerschaft, aber angenommen, du lernst deine dänin in dänemark kennen, bei deinem job, huiuuiui, ganz grosser dänemark bezug, du darfst natürlich nur nicht gerade in einer abteilung sitzen, in der man englisch spricht, und der einzige dänemarkbezug, der bezug der kantinenmöbel ist....
sorry joerg, aber ich glaube, da kann nicht mal mehr superboy lars helfen, da müssen schon schwerere lalliber ran, wie wärs mit oberschwester nitsrek2.01.
wer will eigentlich in diesem forum ernsthaft die dänische staatsbürgerschaft erlangen, und wenn ja wieso?
andersen
Sauber hingestuhlt!
@sven estridsson alias andersen
Hast Du eigentlich auch noch andere Qualitäten, als nur Sch...e zu labern? Informier Dich doch mal ob es auch ein Kindergartenforum gibt. Dort bist Du bstimmt der Star.
Ich habe außerdem keine Garantie auf meine Aussage gegeben, sondern den Satz mit "Soviel ich weiß" angefangen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, und wer es dann auch noch versteht dem können solche Entgleisungen deiner Art nicht passieren.
Gruß an alle A.....öcher
Jørg
Hast Du eigentlich auch noch andere Qualitäten, als nur Sch...e zu labern? Informier Dich doch mal ob es auch ein Kindergartenforum gibt. Dort bist Du bstimmt der Star.
Ich habe außerdem keine Garantie auf meine Aussage gegeben, sondern den Satz mit "Soviel ich weiß" angefangen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, und wer es dann auch noch versteht dem können solche Entgleisungen deiner Art nicht passieren.
Gruß an alle A.....öcher
Jørg
und wie sieht das mit Scheinehen aus?
Gibt es das auch in DK?
Ich kannte mal eine Deutsche die hat 3 mal Schwarze aus Ghana geheiratet um die nach D zu holen.
Nicht, damit ich falsch verstanden werde.... sie hat sich jedesmal scheiden lassen und dann neu geheiratet.
und zu Jørg...
ärgere dich doch nicht so.
Gibt es das auch in DK?
Ich kannte mal eine Deutsche die hat 3 mal Schwarze aus Ghana geheiratet um die nach D zu holen.
Nicht, damit ich falsch verstanden werde.... sie hat sich jedesmal scheiden lassen und dann neu geheiratet.
und zu Jørg...
ärgere dich doch nicht so.

Lieben Gruß netsrik
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
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Rechtschreibfehler sind bewusst und für Oberlehrer zum zensieren.
@Nestrik, selbstverstændlich werden auch hier Scheinehen geschlossen, aber sieh mal hier:
http://www.dk-mor-i-udlandet.com/Loven/de_nye_krav.htm
2. Den danske partner skal kunne forsørge sin udenlandske partner (minimumsindtægt omkring 250.000 kr. pr. år).
3. Der skal stilles en bankgaranti til den danske stat på 50.000 kr. i tilfælde af, at den udenlandske partner nogensinde skulle få brug for bistandshjælp. Bankgarantien skal altså dække eventuelle udbetalinger fra bistandssystemet, således at kommunen ikke får nogen udgifter til dette.
Der dænische Partner soll seinen auslændischen Partner versorgen kønnen (Minimumeinkommen um 250.000 kr. pro Jahr)
Ausserdem soll eine Bankgarantie an den dænischen Staar gestellt werden, fuer den Fall dass der ausl. Partner irgendwann einmal Sozialhilfe benøtigt, so dass die Kommune nicht damit belastet wird.
Das ist , meiner Meinung, keine schlechte Løsung. So kønnen sich zum Beispiel Thailændische Frauen im Falle einer Trennung an den dænischen Staat wenden und Unterstuetzung erhalten und sind ihren Mænnern nicht vøllig ausgeliefert.
Es handelt sich in solchen Partnerschaften ja nicht immer um eine gleichberechtigte.
MfG Sabine

2. Den danske partner skal kunne forsørge sin udenlandske partner (minimumsindtægt omkring 250.000 kr. pr. år).
3. Der skal stilles en bankgaranti til den danske stat på 50.000 kr. i tilfælde af, at den udenlandske partner nogensinde skulle få brug for bistandshjælp. Bankgarantien skal altså dække eventuelle udbetalinger fra bistandssystemet, således at kommunen ikke får nogen udgifter til dette.
Der dænische Partner soll seinen auslændischen Partner versorgen kønnen (Minimumeinkommen um 250.000 kr. pro Jahr)
Ausserdem soll eine Bankgarantie an den dænischen Staar gestellt werden, fuer den Fall dass der ausl. Partner irgendwann einmal Sozialhilfe benøtigt, so dass die Kommune nicht damit belastet wird.
Das ist , meiner Meinung, keine schlechte Løsung. So kønnen sich zum Beispiel Thailændische Frauen im Falle einer Trennung an den dænischen Staat wenden und Unterstuetzung erhalten und sind ihren Mænnern nicht vøllig ausgeliefert.
Es handelt sich in solchen Partnerschaften ja nicht immer um eine gleichberechtigte.
MfG Sabine