Verfasst: 24.04.2010, 18:52
Titel: entlaufener Hund wird nach 3 Tagen eingeschläfert???
Das findet sich unter "dyrlægevagten":
Hvis ejeren ikke findes, som følge af manglende mærkning, skal politiet fremlyse hunden. Hvis besidderen ikke viser sig i løbet af tre døgn efter fremlysningen har fundet sted, kan politiet afhænde hunden eller lade den aflive. Et evt. overskud ved afhændelsen tilfalder ejeren, hvis han melder sig inden tre måneder og godtgør sin ret, ellers tilfalder beløbet statskassen.
Wenn der Bseitzer wegen mangelnder Kennzeichnung nicht gefunden werden kann, soll die Polizei dies bekanntgeben. Wenn der Besitzer sich nicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntmachung meldet, kann die Polizei den Hund verkaufen/veräussern oder ihn einschläfern/töten/ableben lassen. Ein evtl. Ueberschuss des Verkaufs faellt dem Besitzer zu, wenn dieser sich innerhalb von 3 Monaten meldet und sein Recht geltend macht. Sonst faellt dieser Betrag der Staatskasse zu.
Heisst aber ja, dass die Polizei ihn doch toeten lassen koennte... Oder?!
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Gruß, Tanja
Sollys
Der Hund einer befreundeten Familie auf Fünen wurde trotz Tätowierung (allerdings in Dänemark nicht mehr gültig) nach einigen Tagen eingeschläfert, da die Besitzer sich in Spanien aufhielten.
Sie hatten den Hund einer anderen Familie auf Seeland in Pflege gegeben, wo dieser durch ein offenes Küchenfenster entwischte.
Es handelte sich um einen französischen Schäferhund, (Briard), der, da seine Besitzer, selbst wohnhaft auf Fünen sich nicht meldeten, für streunend und besitzerlos erklärt wurde.
Als sie aus dem Urlaub kamen war ihr Hund bereits eingeschläfert. Die befreundete Familie auf Seeland, hat den Hund noch am selben Tag als vermisst gemeldet.
PS. Liegt allerdings schon gut drei Jahre zurück