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Verfasst: 26.09.2010, 18:07
von Landpostbud3220
gelöscht // maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 08:18
von mib777
kalki hat geschrieben:ach ja,und nochmal für die,die es nicht wissen:
als Deutscher Arbeiter in DK ist eine Einzahlung in die dänische A-Kasse absolut überflüssig,wer trotzdem meint,er hat Geld zuviel,kann gern nach meinen Kontodaten fragen,freue mich über jede kleine Spende...
Eine solche Aussage so pauschal zu posten ist absoluter Blödsinn :!: Für viele Grenzpendler ist es in der Tat nicht nötig in eine A-Kasse zu zahlen. Aber was macht ein Arbeitnehmer, der plötzlich wegen Kurzarbeit weniger Gehalt bekommt, oder der bei Schlechtwetter/Materialmangel nach Hause geschickt wird???? Der bekommt dann in DK keinen Lohn. Alle AN die in die A-Kasse eingezahlt haben können dann einen Ausgleich beantragen. Für Nicht-Mitlgieder gibt es dann lange Gesichter.

Also Vorsicht mit solchen allgemeinen Aussagen. Jeder sollte über seine persönlich Situation in Klaren sein und die damit verbundenen Risiken kennen!!!

Verfasst: 27.09.2010, 18:38
von Landpostbud3220
gelöscht // maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 19:06
von Landpostbud3220
@Biggi,
ja manchmal dauert es eine Weile bis man die verschlüsselten Niederschriften der Arbeitsagentur geknackt hat...... :mrgreen:

Verfasst: 27.09.2010, 19:57
von Landpostbud3220
gelöscht /7 maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 21:17
von Landpostbud3220
gelöscht // maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 21:29
von Stina2768
Hallo, habe eine Frage dazu.
Das Einkommen im Ausland wird jedenfalls nicht mit angerechnet. Und so hätte jemand der in D kein Anspruch mehr auf ALG 1 hat auch nur noch Anspruch auf Hartz4 auch wenn er hier gearbeitet hat.
Heisst das nun, wenn man in Deutschland keine Arbeit hatte, bevor man nach Dänemark ging, inzwischen bin ich fast 3 Jahre in DK als Pendler, dann bekomme ich kein Arbeitslosengeld 1 in Deutschland ?
Begründung wäre dann, dass kein deutsches Arbeitsjahr voll ist ?

Keinerlei Anspruch, wenn aus Arbeitslosigkeit heraus als Pendler in DK 3 Jahre gearbeitet wurde ?

Oder versteh ich das jetzt falsch ?

Gruß Stina

Verfasst: 27.09.2010, 21:41
von Glühwürmchen
@Stina2768

Natürlich bekommst du ALG I in D. Mit 3 Jahren als Pendler hast du vollen Anspruch !!! Aber du mußt echter Grenzgänger/Grenzpendler gewesen sein !!!

Verfasst: 27.09.2010, 21:48
von Hina
Hej Stina,
die "Ablauffrist" von 3 Jahren gilt nur, wenn man seinen Wohnsitz nach DK verlegt hatte und nach Deutschland zurückzieht.
Hilsen Hina

Verfasst: 27.09.2010, 22:11
von Stina2768
Das bin ich. Echter Grenzpendler. Fahre täglich bzw. wenn Stunden sind jeden Tag auch brav wieder nach Hause. :DDD
Da bin ich ja erleichtert, wenns denn mal soweit kommen sollte.

Mange tak :-)

Verfasst: 27.09.2010, 22:32
von Landpostbud3220
gelöscht // Maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 22:38
von flohmarkt
guten abend,wollte nur zur klärung hinzufügen das ich in dk gemeldet war.ich war 9 monate pendler,dann legte mir meine firma nahe fest nach dk zu ziehen.mir wurde versichert das mein arbeitsplatz sicher ist.ich mietete hier also ein kleines haus und brach die zelte in deutschland ab.2 monate später war ich arbeitslos weil die auftragslage schlecht war!!!danke dänemark!!

Verfasst: 27.09.2010, 22:42
von Hina
Hej Landpostbud
Selbst, wenn Du vorher keinen Tag in DE gearbeitet hast aber Deine 12 Monate als echter Grenzpendler in DK zusammenbekommst, hast Du in DE ein Anrecht auf ALG 1.
Hilsen Hina

Verfasst: 27.09.2010, 22:45
von Landpostbud3220
gelöscht // maybritt

Verfasst: 27.09.2010, 22:47
von Landpostbud3220
@Hina,
also wird das Einkommen von Grenzpendlern mittels E301 angerechnet. warum nicht auch bei nichtpendlern ?? das sind schon äusserst suspekte Regelungen. :roll: