von Polizist angehalten....

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

@Lars,
aha............ist das Blitzgerät also mal kaputt so schickt man die Beamten zum Schätzen raus......... :mrgreen: Und wenn der Beamte eben der Meinung ist, man ist bei Rot gefahren dann war es eben Rot. Und Geschwindigkeit wird mit Blick auf Tacho gemessen :mrgreen: ...... :mrgreen: alles klar..........
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Hej Postbut, kommt mir bekannt vor ... "damals hammse gesungen "die Partei, die Partei sie hat immer Recht" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

@cimberia,

§1 Die Polizei hat immer Recht

§2 sollte die Polizei einmal nicht Recht haben tritt automatisch §1 in Kraft

:mrgreen:
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

fahrt einfach mal nach österreich, da braucht ein polizist die geschwindigkeit nichtmal nach seinem eigenen tacho zu messen sondern darf einfach schätzen und zwar ganz alleine
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

aha.......das wird ja immer lustiger :mrgreen: Und diese Schätzung ist dann natürlich auch Gerichtsverwertbar :mrgreen:
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

sonst wärs ja sinnlos, dass sie es dürfen
Bruno

Beitrag von Bruno »

Jan_K hat geschrieben:fahrt einfach mal nach österreich, da braucht ein polizist die geschwindigkeit nichtmal nach seinem eigenen tacho zu messen sondern darf einfach schätzen und zwar ganz alleine
Und das nicht nur aus dem Auto raus, sondern auch vom "Strassenrand" die vorbeifahrenden Autos.
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

sicher kann man einschätzen ob jemand zu schnell fährt oder nicht aber genau die gefahrene Geschwindigkeit abzuschätzen ist wohl eher nicht möglich noch dazu wo es manchmal nur um 1-2 km/h geht wo der Führerschein auf dem Spiel steht.
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Landpostbud3220 hat geschrieben:sicher kann man einschätzen ob jemand zu schnell fährt oder nicht aber genau die gefahrene Geschwindigkeit abzuschätzen ist wohl eher nicht möglich noch dazu wo es manchmal nur um 1-2 km/h geht wo der Führerschein auf dem Spiel steht.
Andere Länder, andere Sitten.


In Österreich reicht es auch aus, ein Fahrzeug von "hinten" zu blitzen, das Ticket geht an den Halter und basta. Muß er sich drum kümmern, wer die Karre gefahren hat.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

Landpostbud3220 hat geschrieben:sicher kann man einschätzen ob jemand zu schnell fährt oder nicht aber genau die gefahrene Geschwindigkeit abzuschätzen ist wohl eher nicht möglich noch dazu wo es manchmal nur um 1-2 km/h geht wo der Führerschein auf dem Spiel steht.
österreichische polizisten können das :mrgreen:
Bruno

Beitrag von Bruno »

Sandsturm hat geschrieben:Andere Länder, andere Sitten.
Habe ich weiter oben ja schon drauf hingewiesen. Ist aber für einige schwer nachzuvollziehen, für die das deutsche (Rechts-)System das Mass der Dinge ist. ;)
Sandsturm hat geschrieben:In Österreich reicht es auch aus, ein Fahrzeug von "hinten" zu blitzen, das Ticket geht an den Halter und basta. Muß er sich drum kümmern, wer die Karre gefahren hat.
Ist nicht mehr ganz aktuell. Das war eine Regelung, damit der Fahrer (mit den alten Blitzern) nicht geblendet wurde. Mit den modernen Geräten dürfen sie nun wohl auch von vorne blitzen.
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

@Bruno,
das würde also bedeuten, selbst wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte, ein Polizist ist aber der Meinung das er meine Geschwindigkeit mit ca. 20 mehr als die erlaubte, geschätzt hat dann muß ich dafür auch noch Bußgeld zahlen ??
Bruno

Beitrag von Bruno »

Landpostbud3220 hat geschrieben:@Bruno,
das würde also bedeuten, selbst wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte, ein Polizist ist aber der Meinung das er meine Geschwindigkeit mit ca. 20 mehr als die erlaubte, geschätzt hat dann muß ich dafür auch noch Bußgeld zahlen ??
Da ich weder Österreicher bin, noch dort wohne, kann ich dir das nicht exakt beantworten. Ich schätze aber, dass du dann ein Ticket erhälst, bzw. gleich rausgewunken wirst und bezahlen darfst und, falls du nicht der gleichen Meinung bist, wie der Gendarm, diese deine Meinung vor Gericht vertreten darfst. (ist aber wie gesagt nur eine Annahme, vielleicht hat es ja hier im Forum Österreicher, die sich mit "ihren" Regelungen besser auskennen).
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Bruno hat geschrieben:Ist nicht mehr ganz aktuell. Das war eine Regelung, damit der Fahrer (mit den alten Blitzern) nicht geblendet wurde. Mit den modernen Geräten dürfen sie nun wohl auch von vorne blitzen.

Kann sein.

Bei mir war es , das der Wagen in beide Richtungen blitzte. Einen von vorne , den anderen von hinten.
War dann angehalten um gleich zu zahlen....besser 35€ statt 135€ über Auslandsinkasso. In dem Zusammenhang erklärte mir der Gendarm die Vorgehensweise.
Bruno

Beitrag von Bruno »

Sandsturm hat geschrieben:Kann sein.

Bei mir war es , das der Wagen in beide Richtungen blitzte. Einen von vorne , den anderen von hinten.
Ah, dann habe ich dich missverstanden. Bis vor einigen Jahren durften sie wohl nur von hinten blitzen.
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