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Verfasst: 10.11.2010, 21:44
von Hina
Keine Ahnung, wie das in DE läuft. In DK fühlt sich jedenfalls der Staat nicht verpflichtet, nachgeholte Familienangehörige von EU-Bürgern zu versorgen. Das ist Sache von einem selbst oder vom Heimatland, wo er Ansprüche auf Grundsicherung geltend machen kann.
Hilsen Hina

Verfasst: 10.11.2010, 22:08
von Landpostbud3220
also kann man sagen das EU Recht ist gar nicht umsetzbar weil jeder Staat eh sein eigenes Ding macht, besonders was finanzielle zurückhaltung angeht :mrgreen:

Verfasst: 10.11.2010, 22:19
von Hina
Wieso, verstehe ich nicht. Jeder EU-Bürger hat das Recht mit seinem Ehepartner in ein anderes EU-Land zu gehen aber versorgen muss man sich und seine Liebsten schon selbst. Die EU-Freizügigkeit beruht nicht auf ein offenes Einwanderungsrecht innerhalb der EU, sondern sie ist die Freizügigkeit dort zu arbeiten und damit verbunden auch zu leben, wo man möchte innerhalb der EU. Ums mal deutlich zu sagen. Das ist die moderne Umschreibung für Gastarbeiter, mehr nicht.
Hilsen Hina

Verfasst: 10.11.2010, 22:22
von Landpostbud3220
nein in Deutschland gilt dieses Recht nicht, jeder mit Wohnsitz in D hat Anspruch auf finanzielle Hilfen wenn er nicht in der Lage ist selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. In DK gibt es dieses Recht nicht. Also hat das mit EU einheitlichen Regelungen nichts zu tun.

Verfasst: 10.11.2010, 22:47
von Hina
Dann könnte man einfach in Deutschland einspazieren, sich vom letzten Geld eine Wohnung mieten und dann gemütlich beim Staat abkassieren. Das geht aber auch in Deutschland nicht. Der Unterschied zu DK ist nur, dass man in DE auch eine Wohnung mieten oder kaufen darf, wenn man gar nicht in DE wohnt. Will man sich aber mit Wohnsitz in DE anmelden, muss man auch da entweder einen Job, ein anderes regelmäßiges Einkommen oder ein dickes Polster nachweisen.
In den EU-Ländern ist dann nur unterschiedlich geregelt, wie lange man sich selbst versorgen können muss, um öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können und wie lange man die überhaupt gewährt bekommt. In der Regel gilt das mindestens für ein Jahr.
Hilsen Hina

Verfasst: 10.11.2010, 23:00
von Landpostbud3220
oder man hat eine(n) Frau/Mann die/der bereits in D wohnt. Und das ist der Unterschied. :idea: