Hej Tamara,
was soll daran merkwürdig sein? In Dänemark heiraten ist ganz legal, egal welcher Nation die Partner sind. Dänische Ausländerehen werden zwar in DE nicht automatisch anerkannt aber es gibt ein vereinfachtes Verfahren der Anerkennung. Eine Ehe, wie die von Hubert und Rose, ist auch in Deutschland kein Problem, registrieren zu lassen. Die selbe Ehe könnte genauso gut in DE geschlossen werden, nur hatte Rose eben nicht rechtzeitig das letzte Papier in ihrer Heimat beantragt. So muss sie es nun nachholen, wenn die beiden in Deutschland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, sofern sie überhaupt in Deutschland leben wollen. Davon hat Hubert bisher nämlich nichts geschrieben, wir unterstellen ihm das bisher nur.
Bei solch einer Ehe geht es doch auch nicht nur um die beiden Ehepartner selbst. Denkt überhaupt mal jemand bei solchen Sprüchen an die Kinder? Rose bekommt ein Kind und auch das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter und erst recht, da es von Geburt unabhängig davon, ob die beiden verheiratet sind oder nicht, auch deutscher Staatsbürger ist. Es gibt aber für die Mutter des Kindes keine Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, nichtmal eine befristete, wenn die beiden Partner nicht verheiratet sind. Was soll da nun eine Scheinehe sein? Bevor das Einreisevisum für Rose für Familienzusammenführung erteilt wird, wird mehr als gründlich von den deutschen Behörden geprüft. Die Zeiten, wo man gleich in DE bleiben konnte, notfalls mit einer Duldung, sind lange vorbei. Der Vorwurf einer möglichen Scheinehe ist den Behörden nicht unbekannt. Man muss schon eine ganze Menge Belege vorweisen, um das zu entkräften und nicht nur das, die Behörden wissen auch ganz genau, welche Fragen sie stellen, um dahinter zu kommen, ob die beiden sich überhaupt ausreichend kennen. Nicht ohne Grund muss derjenige, der mit einem Familienzusammenführungsvisum einreisen will, mittlerweile auch seine deutschen Sprachkenntnisse beim Goethe-Institut in einer Prüfung im A1-Niveau nachweisen. Ohne Prüfung, keine Aufenthaltsgenehmigung. Für Afrikaner bedeutet das in der Regel, dass sie sich, wenn sie nicht Deutsch können, erstmal in Afrika, also bevor sie das Visum bekommen, ein Vierteljahr auf die Schulbank setzen und die Grundlage der Sprache büffeln müssen. Das heißt, es ist alles mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden, denn nicht jeder Kenianer wohnt in Nairobi beim Goethe-Institut um die Ecke. Das nimmt man nicht auf sich, wenn man darauf gefasst sein muss, dass sie einen mit dem Versuch einer Scheinehe erwischen können. Es hatte sich nämlich bei einigen Paaren herausgestellt, dass sich die beiden überhaupt in keiner Sprache verständigen konnten. Gibt es also einen begründeten Verdacht auf eine Scheinehe, gibt es kein Visum und Aufenthaltsgenehmigung.
Was die kulturellen Unterschiede betrifft, so gibt es die, aber die gibt es oftmals sogar in rein deutschen Ehen. Es kommt letztendlich immer auf die Partner drauf an, wie sie mit der Sache umgehen. Ich kenne genug Ausländer, die im Laufe der Zeit deutscher geworden sind, als manch ein Deutscher. Mein Vater gehörte dazu - drei Preußen sind dagegen überhaupt nichts

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Hilsen Hina