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Verfasst: 27.11.2013, 17:53
von Onkel Tom
Lars J. Helbo hat geschrieben: Ich denke das geht, wenn das Haus nachweislich nicht bewohnbar ist und wenn kontinuerlich und zielgerichtet renoviert wird.
OK? Was macht man dann aber wenn derjenige doch nicht nach DK zieht. Wird er dann zwangsenteignet oder darf er das Haus behalten?

Dann könnten doch auch Ausländer ein (Ferien)Haus kaufen und nur zum "renovieren" hinfahren über x Jahre.