Auto mitnehmen (3Monate) mit Abmeldung in D ??

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
galaxina
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Beitrag von galaxina »

hej lass dich nicht zur steuerhinterziehung verleiten. es sind einige piloten hier unterwegs, die soetwas empfehlen... (with one leg in jail ma sagen)
wg dem auto--exportkennzeichen. die mit dem roten 4eck an der seite---ganz easy ma soogn
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ursula hat geschrieben: Aber was ist denn günstiger, wenn man in D ein Auto hat und permanent hierher zieht:

Das Auto verkaufen und sich in DK ein "dänisches" Auto kaufen - oder das Auto mitnehmen und die Abgabe zu bezahlen.
Ich glaube das kommt auf dem Einzelfall an. Manche Dänen kaufen ja auch Autos in D und melden die dann um. Das lohnt sich manchmal, weil man in D leichter Autos findet, die für ihr Alter relativ wenig Km gefahren sind.
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Ursula
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Beitrag von Ursula »

@Lars,

wäre es also eine gute Idee, das Auto erstmal mitzubringen und es hier schätzen zu lassen? Die Vorgehensweise habe ich untersucht. Es dreht sich auch nicht um mich, ich frage das für jemand anderes. Ich habe nämlich auch davon gehört, dass es Dänen gibt, die deutsche Autos hier einführen ...

@galaxina,

ich versteh´ nur Bahnhof...

LG Ursula
Ralf180
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Beitrag von Ralf180 »

Meine Erfahrung ist folgende:
es gibt in einem Staat immer nur einen ersten Wohnsitz!
Solange Du in Dänemark nicht gemeldet bist (Das ist der Fall, wenn Du dich dort in Deiner gemieteten Wohnung zum Zwecke der Arbeit aufhällst), brauchst Du gar nichts tun.

Aber wenn Du mehr als 180 Tage im Jahr in Dänemark bist, dann wird angenommen, dass Du dort wohnst. Dass ist ja der Fall, wenn Du voll arbeitest.

Dann wird Dein Auto Steuerpflichtig. Du kannst vielleicht in Raten bezahlen. Ich rate zu einem Kleinstwagen älteren Baujahres.

Deinen ersten Wohnsitz in Deutschland (auch bei Mutti) solltest Du behalten, damit Du bei Deiner alten Krankenversicherung eine Karte bekommst und in Deutschland behandelt werden kannst. Dann kannst Du auch die Killometer für die Heimfahrt (Fahrtenbuch) steuerlich geltend machen. Du bleibst dann Grenzpendler.

Wenn Du ganz in DK wohnen willst und Deutschland ein Fremdwort für dich werden soll, dann gelten alle anderen Hinnweise aus den vorhergehenden Beiträgen.

Viele Grüße von
Ralf
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