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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:05
von Brummchen
Moin! :mrgreen:

Zwar schon über ein Jahr her, aber noch aktuell: [url]http://www.fdm.dk/nyheder/bilister-slipper-ulovligt-p-gebyr[/url]

Mvh
Brummchen

PS. Lars, was sagst Du dazu??

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:07
von hanno
breutigams hat geschrieben:Eigentlich waehre es gut , wenn jeder auslaendische Parksuender sofort eine Wegfahrkralle ans Rad bekommt , bis er bezahlt hat.
Das wäre Diskriminierung von EU Bürgern und mit EU Recht nicht vereinbar, wenn eine Kralle dann auch an dänische Rädern, wir sind doch alle ein Gemeinschaft in der EU und da gibt es keine Sonderreglung auch nicht für unsere lieben nördlichen Nachbarn. :wink:

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:33
von Lars J. Helbo
Brummchen hat geschrieben: Zwar schon über ein Jahr her, aber noch aktuell: [url]http://www.fdm.dk/nyheder/bilister-slipper-ulovligt-p-gebyr[/url]
Mvh
Brummchen
PS. Lars, was sagst Du dazu??
Øhh nichts - wo siehst Du da ein Problem? Es geht ja nicht um die Gebühr an sich, sondern nur um die extre 100 Kronen bei der erste Mahnung. Das wurde untersagt, weil der Settel am Auto eventuel weggeweht sein könnte, und der Autofahrer somit keine Chance gehabt hatte rechtseitig zu zahlen. Aber das ändert ja nichts daran, dass das Gebühr an sich (die 590 Kronen) zu bezahlen ist. Und ab der zweite Mahnung kommen natürlich weiterhin Mahngebühren hinzu.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:38
von Lars J. Helbo
hanno hat geschrieben:Das wäre Diskriminierung von EU Bürgern und mit EU Recht nicht vereinbar, wenn eine Kralle dann auch an dänische Rädern
Nein, das stimmt so nicht. Ein solcher Unterschied wäre erlaubt. Z.B. gilt ja auch, dass ausländische Verkehrsteilnehmer Bussgelder (Geschwindigkeitskontrolle etc.) an Ort und Stelle zu zahlen haben.

Man müsste aber Fragen, ob es verhältnismässig wäre? An sich ist das Parken für längere Zeit ja nicht verboten, man muss nur entsprechend bezahlen.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:40
von Hinnerk
Brummchen hat geschrieben:Moin! :mrgreen:

Zwar schon über ein Jahr her, aber noch aktuell: [url]http://www.fdm.dk/nyheder/bilister-slipper-ulovligt-p-gebyr[/url]

Mvh
Brummchen

PS. Lars, was sagst Du dazu??
Ja, selbst in Dänemark wird das Vorgehen von Europark in der Gesellschaft angeprangert. Die dänischen Gerichte stellen sich zunehmend auf die Seite klagender Bürger. Hier noch etwas:
http://politiken.dk/oekonomi/privatoekonomi/ECE1884581/fdm-europark-boer-selv-finde-de-bilejere-der-skal-have-penge-tilbage/
Ach, wer im Netz sucht, wird massenhaft fündig.
User breutigams ist warsch. selbst mal in die Falle getappt und wünscht jetzt allen das gleiche Schicksal. Ne breutigam, wird nix draus. es spricht sich zunehmend herum, dass eure Parkmafia uns in Deutschland den Buckel runterrutschen kann. :D Ihr Dänen müßt eben gerichtlich gegenan gehen.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 15:51
von Hinnerk
Lars J. Helbo hat geschrieben:
hanno hat geschrieben:Das wäre Diskriminierung von EU Bürgern und mit EU Recht nicht vereinbar, wenn eine Kralle dann auch an dänische Rädern
Nein, das stimmt so nicht. Ein solcher Unterschied wäre erlaubt. Z.B. gilt ja auch, dass ausländische Verkehrsteilnehmer Bussgelder (Geschwindigkeitskontrolle etc.) an Ort und Stelle zu zahlen haben.

Man müsste aber Fragen, ob es verhältnismässig wäre? An sich ist das Parken für längere Zeit ja nicht verboten, man muss nur entsprechend bezahlen.
Lars wünscht sich wohl den reinen Polizeistaat. Ich hätte da einen Auswanderungsvorschlag für dich: Nordkorea! Da würdest du warsch. binnen eines Jahres vor lauter Verdienstorden nicht mehr aufrecht stehen können. :D
Aber im ernst: Eine Wegfahrsperre (Kralle) darf auch in Dänemark nur von Behörden, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen an PKW's angebracht werden. Keinesfalls darf dies von privaten Parküberwachungsunternehmen geschehen, deren Auftraggeber Privatunternehmen sind (wie im Beispiel Storecenter Viborg). Auch würde in keinem Fall hier die Polizei oder Kommune so etwas wie Amtshilfe leisten. So gern du das vielleicht auch hättest Lars, daraus wird nichts. Das sollte selbst dir klar sein, weil derartiges Vorgehen in den einschlägigen Medien noch nie dokumentiert wurde. Wohlgemerkt und noch einmal: Wir sprechen von "Parkvergehen" auf privaten Parkflächen, nichts anderes. Zudem gilt auch bei dänischen Behörden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 16:03
von breutigams
@Hinnerk
Ja ich bin schon zwei mal erwischt worden.
Allerdings habe ich meinen Fehler eingesehen und als ordentlicher daenischer Buerger die Gebuehren ohne mich zu aergern bezahlt.
Aber die Deutschen meinen immer wir sind hier in Urlaub und duerfen alles. Wird Zeit , das sich das aendert.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 16:16
von Tatzelwurm
Hej,

warum könnt oder wollt ihr den Beitrag von Breutigams
nicht als dänischen Humor zu Kenntnis nehmen,
ich sehe den Beitrag mit einem Augenzwinkern.

Ach ja noch so nebenbei,
auf unserem LIDL-Parkplatz stehen HinweisSchilder.
" 2 Stunden dürfen LIDL-Kunden (nur LIDL-Kunden) frei parken,
dannach wird abgeschleppt."

Da frage ich mich, was ist nun kundenfreundlicher und wo ist der Unterschied
zur dänischen "Parkplatz Mafia". Welche Übertreibung.

Detlef

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 16:46
von Opel
Das kann ich dir gleich erklären.

Wenn Lidl abschleppen lassen wollte, müssten sie mit den Abschleppkosten in Vorleistung gehen. Dann könnten sie u. U. mit einer Anzeige wegen Behinderung, Unterschlagung usw. rechnen. Das was dann in den Medien steht....da können sie ihren Laden schliessen.

Wenn man dort als Dauerparker erkannt wird, wird man mündlich vom Filialleiter verwarnt. Dieser hat Hausrecht und kann einen sofort vom Parkplatz verweisen. Er kann notfalls auch die Polizei rufen, wenn sie denn kommt.

Der Nachweis ist auf jeden Fall von ihm zu führen. In der Regel wird sich das kein Filialleiter antun. Ich kenne den deutschen Einzelhandel.

Selbst Bettler können nur verwiesen werden. Es wird keine Anzeige erstattet.

Also, der Vergleich hinkt gewaltig. Nur die Behörden haben das Recht die Autos bei Gefährdung kostenpflichtig abzuschleppen. Der Unterschied ist einfach....privat wenig Möglichkeiten......Behörde darf ermessen.

Gruss Opel

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 17:22
von Lars J. Helbo
Hinnerk hat geschrieben:Aber im ernst: Eine Wegfahrsperre (Kralle) darf auch in Dänemark nur von Behörden, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen an PKW's angebracht werden. Keinesfalls darf dies von privaten Parküberwachungsunternehmen geschehen, deren Auftraggeber Privatunternehmen sind (wie im Beispiel Storecenter Viborg). Auch würde in keinem Fall hier die Polizei oder Kommune so etwas wie Amtshilfe leisten.
Könntest Du das irgendwie belegen? Wo findest Du diese Bestimmungen?

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 17:28
von Tatzelwurm
So schlau war ich auch,
aber mein Vergleich hinkt trotzdem nicht,
Hinweis bleibt erst einmal Hinweis, ob in D oder DK.
Nur in DK wird er eben restrektiever verfolgt, in Dänemark ist es den
Filialleitern anscheinend egal ob die Kunden wegbleiben oder nicht.
An unserer Sparkasse muß ich drei € Parkgebühren bezahlen, ob ich Kunde bin oder nicht.
Bei der Volksbank zahle ich auf deren Parkplatz als Gast 7 € die Stunde.

Vielleicht kann Hinnerk ja irgend wann mal berichten,
wer recht behalten hat, der ADAC oder LARS.
Bin dahin ist alles graue Theorie.
Ach ja, beim ALDi Parkplatz in Hirtshals keine Parkscheibe notwendig,
100 m weiter vor einem kleinen Buchhalten bekommst du eine saftige Gebühr.
Also Hinnerk immer schön aufpassen, wenn du mal wieder einen Parkplatz
"von hinten" anfährst.

Detlef

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 17:37
von 25örefan
breutigams hat geschrieben:@Hinnerk
...
Aber die Deutschen meinen immer wir sind hier in Urlaub und duerfen alles. Wird Zeit , das sich das aendert.
Einige vielleicht, aber nicht die Deutschen :wink:

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 17:40
von Lars J. Helbo
Tatzelwurm hat geschrieben:Nur in DK wird er eben restrektiever verfolgt, in Dänemark ist es den
Filialleitern anscheinend egal ob die Kunden wegbleiben oder nicht.
So pauschal kann man das wohl nicht sagen. Es kommt ja völlig darauf an, wo der Supermarkt liegt. Nehmen wir z.B. Netto in Thorvaldsensgade in Århus Klik. Das liegt mitten in der Stadt, umgeben von 4-Stöckigen Wohnhäuser, wo die Parkmöglichkeiten sehr begrentzt sind.

Als Kunde bin ich doch froh, dass man dort nicht mehr als 2 Stunden parken darf. Wenn es dort keine Begrenzung gäbe, wäre der Parkplatz von den Einwohnern in der Nachbarschaft ja immer voll belegt. So etwas gehört eben auch mit dazu.

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 18:30
von Hinnerk
Lars J. Helbo hat geschrieben:
Hinnerk hat geschrieben:Aber im ernst: Eine Wegfahrsperre (Kralle) darf auch in Dänemark nur von Behörden, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen an PKW's angebracht werden. Keinesfalls darf dies von privaten Parküberwachungsunternehmen geschehen, deren Auftraggeber Privatunternehmen sind (wie im Beispiel Storecenter Viborg). Auch würde in keinem Fall hier die Polizei oder Kommune so etwas wie Amtshilfe leisten.
Könntest Du das irgendwie belegen? Wo findest Du diese Bestimmungen?
Ich kann das jetzt nicht mit einem Link belegen. Ich behaupte dennoch, dass keine private Person oder ein privates Unternehmen in Dänemark Selbstjustiz üben darf und aufgrund eines Parkvergehens (keine Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz ausgelegt) einen PKW mit einer Radkralle festlegen darf. Das gibts nirgends im westlichen Europa. Ich sagte es bereits: Wenn in Dänemark so verfahren würde, wäre das längst über Dänemarks Grenzen hinaus bekannt und Thema in allen adäquaten Medien.
Lars, es wird langsam peinlich!

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Verfasst: 17.08.2014, 18:52
von Lars J. Helbo
Hinnerk hat geschrieben:Ich kann das jetzt nicht mit einem Link belegen. Ich behaupte dennoch, dass keine private Person oder ein privates Unternehmen in Dänemark Selbstjustiz üben darf und aufgrund eines Parkvergehens (keine Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz ausgelegt) einen PKW mit einer Radkralle festlegen darf. Das gibts nirgends im westlichen Europa. Ich sagte es bereits: Wenn in Dänemark so verfahren würde, wäre das längst über Dänemarks Grenzen hinaus bekannt und Thema in allen adäquaten Medien.
Lars, es wird langsam peinlich!
Mit anderen Worten: Du hast nicht die geringste Ahnung. Du vermutest einfach, dass es genau so geregelt ist, wie in DE - nach dem Motto: Vom Deutschen Wesen ...

Ja, es wird wirklich peinlich mit dir.

Kleiner Tip: Niemand in DK verwendet solche Krallen - die gibts hier nicht.