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Verfasst: 25.11.2007, 15:04
von Vilmy
Hinsichtlich der Vorbereitung sind wir einer Meinung.

Ich konnte übrigens auch schon beim Umzug fliessend Dänisch und hatte die entsprechenden Regeln und Gesetzestexte gelesen. Wenn dann jemand behauptet, so ein Gesetz gebe es nicht, dann habe ich persönlich keine Lust, mich zu fügen.

Gruss, vilmy

Verfasst: 25.11.2007, 20:20
von Ursel
Hej Andrea und Vilmy!

Ich denke, jeder muß für sich selbst entscheiden, wieviel Nerven er neben Umzug, Trennung, Neuanfang und fremder Sprache ohne soziales Netz und ohne Kenntnis der genauen Gesetzeslage noch hat, um sowas bis zum bitteren Ende durchzukämpfen.

Ich habe auch schon Kompromisse gemacht, weil ich in einer für uns alle schweren Lebenssituation mich lieber aiuf diese konzentrierte und Kräfte für den Alltag sammelte als mich in bürokratische Scharmützel mit Behörden begab.
Das ist eine Frage der Prioritäten.

Wobei hier demjenigen ja nicht einmal ein dauerhafter Schaden entsteht - es ist nun mal einfacher, den Paß im Heimatland ausstellen zu lassen, das war immer schon so und wird durch diese neuen Identifikationsmerkamle nicht besser werden.

Gruß Ursel, DK

Verfasst: 25.11.2007, 21:52
von g_abriele
Bei allem Pro und Contra geb ich Ursel schon recht - Ämterkram etc. wird (nicht zuletzt durch Hausverkauf und Ummelden und und und) noch reichlich geben und denke, ich werde uns nen Pass gönnen vor dem Umziehen :) - was mich aber alles in allem nicht weniger streitbar macht 8)

Verfasst: 25.11.2007, 21:57
von Ursel
Hej Vilmy!
Ich konnte übrigens auch schon beim Umzug fliessend Dänisch und hatte die entsprechenden Regeln und Gesetzestexte gelesen. Wenn dann jemand behauptet, so ein Gesetz gebe es nicht, dann habe ich persönlich keine Lust, mich zu fügen.
Darin sind wir sehr einig - wir hätten unsere anstrengende Sache niemals durchkämpfen und zu einem guten Ende fürhen können,wir hätten keinen modersmåls-Unterricht bekommen und jetzt kämpfen wir für die Busfahrkarte (von der Friskole, die wir beinahe gegründet hätten, rede ich gar nicht erst :wink: ) --- ich fürchte, Deutsche sind recht "streitsüchtig", wenn es um ihr Recht geht.

Liegt wohl auch daran, daß ein Satz, den unsere dän. Anwältin uns im erstgenannten Fall an den Kopf warf, eine völlig gegenteilige Wirkung als beabsichtigt hatte/bei Deutschen hat:
"Die da oben haben die Macht, die wollen wir doch nicht verärgern!"


Trotzdem muß man manchmal auf die Prioritäten schauen - und vor allem berücksichtigen, daß nicht jeder Deutsche heute bereits fließend dänisch spricht und die Gesetzeslage kennt (wie ja auch die Fragen hier zeigen) . :wink:

Schönen Abend noch - Ursel, DK

Verfasst: 25.11.2007, 22:02
von Vilmy
Hej Ursel,
Das leuchtet mir schon ein, und ich habe auch nicht immer Kraft genug; aber wenn ich lese, dass die Regel von Kommune zu Kommune anders sind, kann ich den Mund nicht halten. Denn die Regeln sind gleich; wie man damit umgeht, dass die Regeln nicht immer befolgt werden, ist jedem selbst überlassen, aber zu behaupten, dass die Niederlassugsregeln für EU Bürger kommunal sind; das geht nicht, denn das verwirrt mehr als gut ist.

Gruss, vilmy

Verfasst: 25.11.2007, 22:12
von Ursel
Hej Vilmy!

Vollkommen einig darin!

Schönen Abend noch - Ursel, DK

Verfasst: 08.12.2007, 19:38
von SSLN
Hej,

die Sache mit der Aufenthaltsgenehmigung. Also bei uns ist das so:
Er: Vollzeitarbeit (Reisepass)
Sie: keine Arbeit (Personalausweis)
Kinder: 4 und 6 Jahre (Kinderausweis vor 3 Jahren gemacht)

Wir wandern alle zusammen aus und wohnen auch zusammen usw.
Gibts da Probleme bei den Behörden und so?

Wo habt ihr rausgefunden wo welche Behörde (die für uns in diesem Ort usw. zuständig ist) ist? Wir werden bei Viborg wohnen.

Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße von SSLN

Verfasst: 08.12.2007, 19:51
von Vilmy
Hallo,
die Registrierung musst du bei der Statsforvaltning in Viborg beantragen.

Die Anleitung ist hier: [url]http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx?p=1221[/url]

Zusätzlich müsst ihr euch bei der Kommune anmelden.

Viel Glück,
vilmy

Verfasst: 08.12.2007, 20:06
von Lars J. Helbo
Statsforvaltning Viborg gibt's doch aber nicht mehr, oder?

Statsforvaltning Midtjylland hat jetzt sein Hauptsitz in Ringkøbing:

Statsforvaltningen Midtjylland
St. Blichers Vej 6
Postboks 151
6950 Ringkøbing

Und dazu noch ein Büro in Århus:

Marselis Boulevard 1
8000 Århus C

Was von Viborg näher ist, weis ich nicht. Einwohnermeldeamt in Viborg ist:

Borgerservice
Team Folkeregister
Sct. Mogens Gade 5
8800 Viborg

Verfasst: 08.12.2007, 20:11
von Vilmy
Hej Lars,

ich hatte (vielleicht fälschlicherweise) Statsforvaltning in Viborg, nciht Statsforvaltning Viborg geschrieben, da der Hauptsitz der Region Midtjylland hier ist (ist ein Unterschied):
Region Midtjylland
Skottenborg 26
8800 Viborg
Tlf. 8728 5000
Fax 8728 5900

Was natürlich nicht ausschliesst, dass die statsforvaltning in Ringkøbing ist.

Gruss vilmy

Verfasst: 09.12.2007, 13:30
von SSLN
Hej Lars og Vilmy,

vielen Dank für eure Hilfe! Aber wo muß ich jetzt für die Anmeldebestätigung hin? Nach Viborg oder Ringkøbing? :roll:
Haben irgendwo (weiß nicht mehr wo) diesen Antrag online ausgedruckt. Wenn wir das mal irgendwie geschafft haben richtig auszufüllen (Name, neue+alt Adresse, Arbeitgeber kein Problem, aber der Rest...) können wir das denen doch auch zuschicken, oder? Ist nämlich so, daß wir in DK kein Auto haben, somit wäre Ringkøbing persönlich etwas schlecht.

Grüße SSLN

Verfasst: 09.12.2007, 18:33
von Vilmy
ich gehe davon aus, dass du nach Ringkøbing musst,
vilmy

Verfasst: 27.12.2008, 22:14
von cassyopeia
Ok kann das hier nirgendswo so richtig finden.
Ich habe von der Kommune anfangs einen blauen Wisch erhalten wo drauf steht, dass man nach 5 Jahren Anspruch auf unbegrenzten Aufenthalt hat...

Nun ist mir aber aufgefallen, dass es wohl auch eine opholdskort gibt.
Habt ihr die denn alle und ist die wirklich so wichtig?

Verfasst: 27.12.2008, 22:43
von Smiley22
Diese Karte gibt es seit einiger Zeit nicht mehr. Ich bekam die Mitte 2007 auch schon nimmer.

Die Info zum Aufenthalt hab ich auch. Mir sagte das Statsamt: Der beantragte Opholdsbevis ist 5 Jahre gültig (obwohl das nicht draufsteht). Danach muss ich einen neuen beantragen, und der wäre dann unbegrenzt gültig.

Da man den Opholdsbevis gelegentlich doch mal braucht (zB Anmeldung Sprachschule) wäre mir die Karte auch lieber, da ich die dann immer dabei hätte.......

Jürgen

Verfasst: 27.12.2008, 23:22
von cassyopeia
Danke