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Verfasst: 30.09.2010, 21:35
von der_ratlose
Ja, du hast recht.

Verfasst: 30.09.2010, 21:51
von Landpostbud3220
@Lars,
das mit den Kosten stimmt so nicht ganz. Der Mieter muss weder Kosten für Bauliche veränderungen bezahlen noch Kosten für schäden die am Haus entstehen durch Fremdeinwirkung oder durch Materialverschleiß entstanden sind und auch nicht durch ihm selbst verursacht wurden. Desweiteren muss er keine Kosten für Modernisierungsmassnahmen tragen ( z.B. wenn das Dach neu gedeckt werden muss oder der Aussenputz erneuert werden muss ) genausowenig trägt der Mieter die Kosten für die Versicherung des Mietobjektes. Das alles ist Vermietersache.

Verfasst: 30.09.2010, 23:30
von Sandsturm(geloescht)
der_ratlose hat geschrieben:[
Leider muss ich diesem Lars recht geben. In Deutschland geht man gerne noch von dem uralten Modell der 10e-Abschreibung aus. Die Reihenfolge war damals für Verheiratete Mietwohnung-Eigentumswohnung-Haus.
".

???? Die gibt es ja schon seit über zwanzig Jahren nicht mehr....
und das jemand vor einen Haus erst eine Eigentumswohnung kauft habe ich auch noch nie als die Regel gehört.
Eigentumswohnungen sind ja auch erst seit gut 30 Jahren trendy gewesen.

Verfasst: 01.10.2010, 07:48
von Lars J. Helbo
Landpostbud3220 hat geschrieben:das mit den Kosten stimmt so nicht ganz. Der Mieter muss weder Kosten für Bauliche veränderungen bezahlen noch Kosten für schäden die am Haus entstehen durch Fremdeinwirkung oder durch Materialverschleiß entstanden sind und auch nicht durch ihm selbst verursacht wurden. Desweiteren muss er keine Kosten für Modernisierungsmassnahmen tragen ( z.B. wenn das Dach neu gedeckt werden muss oder der Aussenputz erneuert werden muss ) genausowenig trägt der Mieter die Kosten für die Versicherung des Mietobjektes. Das alles ist Vermietersache.
Ups, dann ist es ja eine teure Angelegenheit ein Haus zu vermieten. Dann Frage ich mir aber wirklich, warum jemanden Vermieter sein will ???

Oder kann es sein, dass der Vermieter dieses ganze Geld durch die Miete wieder reinholt, so das der Mieter im Endeffekt doch noch alles bezahlen muss ?

Verfasst: 01.10.2010, 10:00
von Jan_K
Oder kann es sein, dass der Vermieter dieses ganze Geld durch die Miete wieder reinholt, so das der Mieter im Endeffekt doch noch alles bezahlen muss ?
uiuiui ein schelm, der böses denkt :mrgreen:

Verfasst: 01.10.2010, 19:40
von Landpostbud3220
@Lars,
die Miete wird diese Kosten sicher nicht decken können, aber Zeitmietverträge möglichst noch mit 3 MM depositum um die dann die Mieter ja mit schöner Beständigkeit in DK betrogen werden.

Verfasst: 01.10.2010, 20:32
von Lars J. Helbo
Landpostbud3220 hat geschrieben:@Lars,
die Miete wird diese Kosten sicher nicht decken können, aber Zeitmietverträge möglichst noch mit 3 MM depositum um die dann die Mieter ja mit schöner Beständigkeit in DK betrogen werden.
Aber darum geht es doch überhaupt nicht. Sprich: es ist doch so was von egal, ob der Mieter das Geld über das eine oder andere Konto bezahlen muss.

Ich stelle mir einfach ganz naiv vor, dass ein Vermieter alle seine Kosten abgedeckt haben will und ich denke er kann das Geld eigentlich nur vom Mieter holen? Wenn der Mieter nicht alle Kosten bezahlt, dann müsste der Vermieter doch irgendwie regelmäßig Verluste machen. Dann wäre die Frage, warum sollte er das tun? Weil er so ein netter Mensch ist oder warum?

Verfasst: 01.10.2010, 20:57
von Landpostbud3220
@Lars,
warum sollte ein Mieter die eventuellen Luxusumbauten am Haus des Vermieters welche auch absolut keine notwendigkeit erkennen lassen, finanzieren ?? Wenn man eine Wohnung oder Haus mietet dann bezahlt man die Miete, gut ist, was der Vermieter damit macht is sein Bier, ABER dann 4 Wochen später nach Einzug einen Wintergarten anbauen oder einen beheizten Gartenzaun......... :mrgreen: und dann die Miete erhöhen. Nee. Ich glaub da bist Du auf dem Holzweg wenn Du meinst der darf das. So meinte ich das.

Verfasst: 01.10.2010, 21:45
von annikade
der_ratlose hat geschrieben:"wem gehört eigentlich das Grundstück". In DE gehört es dem Hausbesitzer oder ist in Erbpacht.
Genauer gesagt ist es in Deutschland folgendermaßen:
Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und baulichen Anlagen bilden eine sachliche und rechtliche Einheit.
Ein Grundstück und seine Bebauung können grundsätzlich keinen unterschiedlichen Eigentümer haben (Ausnahmen: Wohnungseigentum, Erbbaurecht).
Man erwirbt also stets das Grundstück - gegebenenfalls mit vorhandener Bebauung.

Gruß

/annika