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Verfasst: 05.05.2005, 10:11
von Lars J. Helbo
Ja, es wurde viel geschrieben :roll:

Der Polizist hat aber recht. Wenn Du in DK gemeldet bist darfst Du in DK kein deutsches Auto fahren (Punkt!). Ob Du in D auch ein Wohnsitz hast, spielt keine Rolle.

Wie Du schreibst, meinen manche, daß man hier 1 oder 2 Jahre auf deutsche Nummernschilder fahren darf. Das Dänische Finanzamt, die Polizei und die Gerichte meinen aber 8 Tage - nach der Anmeldung beim Folkeregisteret.

Wenn Du willst, kannst Du natürlich die Sache beim EU-Gerichtshof ausfechten. Das kostet aber auch viel Geld und lohnt sich daher kaum. Ich würde Dich daher raten, das Auto so schnell wie möglich umzumelden. Ich denke es gibt dadurch erheblich weniger Ärger.

Wenn es nur zwei Sitze hat und das Laderaum länger als 50% vom Gesamtlänge des Autos ist, kannst Du es vermutlich auf Gelbe Nummernschilder anmelden. Das ist dann erheblich billiger. Wie viel es kostet erfährst Du aber am besten bei Told&Skat.

Verfasst: 12.05.2005, 15:00
von catja
Hallo,
und wie sieht das aus wenn man weiss, dass man nach 14 Monaten wieder nach Deutschland zurueckgeht, weil man ja auch nur einen brfristeten Arbeitsvertrag / eine befristete aufenthaltsgenehmigung hat?
Muss man dann sein Auto etwa auch ummelden?
Ich hab auch noch meinen Wohnsitz in Deutschland. Tut das nicht auch was zur Sache?
Und wenn ichs einfach auf meinen Vater in Deutschland ummelde??

Gruss, Katja

Verfasst: 12.05.2005, 16:22
von Andrea
Hallo Katja,

nein, es tut nichts zur Sache wenn du nur 14 Monate nach DK gehst. Ein auf deinen Vater angemeldetes Auto darfst du nachdem du in DK angemeldet bist nur noch mit deinem Vater auf dem Beifahrersitz in DK fahren. Du kannst mit Told & Skat über eine befristete Ummeldung verhandeln, die ist nicht so teuer wie ein unbefristete.
Brauchst du denn dein Auto in DK ? Von Hillerod kommst du doch per S Bahn gut durch die Gegend .

Gruss Andrea

Verfasst: 12.05.2005, 16:38
von catja
Hallo Andrea,
danke fuer Deine Antwort.
Tja, dann wer dich wohl mein Auto so bald wie moeglich nach Deutschland zurueckbringen und mit der SBahn fahren.
Lieben Gruss, Katja

Verfasst: 02.09.2005, 11:53
von casekai
Hej,

ich werde nach DK für eine Dauer von 11 Monate versetzt.
Ich habe keinen dänischen Arbeitsvertrag und werde viele (dienstl+private) Fahrten nach D machen.
Firma besorgt Unterkunft, Arbeitserlaubnis......usw.

Gilt in diesem Fall die Generelle Registrierungspflicht für meinen privaten PKW?

Für eine AW wäre ich dankbar.

Gruß
Kai

Verfasst: 02.09.2005, 15:15
von Lars J. Helbo
Zum 117. Mal: Wenn Du in DK angemeldet bist - ja. Es gibt KEINE Ausnahmen oder Schlüpflöcher.

Im Moment läuft noch ein Verfahren beim EU-Gerichtshof. Die Kommission mögte dabei erreichen, daß es erlaubt werden soll, daß jemand der in DK wohnt, aber bei ein Firma in D angestelt ist auch in DK mit ein D Firmenwagen fahren dürfe.

Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet, und falls DK diesen Prozeß verliert, dann könntest Du also, obwohl Du in DK wohnst, eine von Deinem Deutschen Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Auto in DK fahren.

Das hat also mit Privatwagen nichts zu tun, und die Sache ist noch nicht entschieden. Aber Du könntest ja schon bei deinem Arbeitgeber vorfühlen, ob er evtl. unter Umständen einen Firmenwagen besorgen könnte.

Verfasst: 09.10.2005, 13:08
von aquaria
Hej! :)

Oh, hier geht es ja heiß her!

Trotzdem wage ich mal, meine Frage hier einzustellen :oops: ...: Ich habe in D ein 9 Jahre altes Auto für 1500 Euro gekauft und als Deutsche mit Wohnsitz in D angemeldet. Nun ist es so: Mein Partner ist Däne und jetzt auch wieder in DK gemeldet. Und er fährt den Wagen dort. Was könnte da auf ihn zukommen? Und welche Schritte müssen wir in die Wege leiten, um keinen Ärger zu bekommen, d.h. also wie den Wagen auf seinen Namen in DK anmelden? Wo? Mit welchen Kosten verbunden?
Oder können wir es so machen, daß ich den Wagen bei _meinem_ Umzug nach DK in spätestens 3 Monaten als Umzugsgut einführe ... ist das günstiger bzw. rechtens ... ?

Hmm, auf solche Schwierigkeiten war ich gar nicht gefaßt! :shock:

Mvh! Anne

(und schonmal danke für geduldige Antworten!)

Verfasst: 04.11.2005, 13:05
von amabi
Halllo,

wir sind für 1 Jahr in Dk (Job meines Mannes bei dänischer Firma) und haben bei der dänischen Polizei einen Antrag auf Genehmigung unseres in Deutschland registrierten Autos gestellt
hier ist der Link:
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/F562295B-374C-4E50-876E-0F1B0B96BB30/0/P216E_0704.pdf

Wir haben die Geneghmigung bekommen und können nun ohne Probleme/ Kosten unser Auto mit deutschem Kennzeichen für 1 Jahr fahren, danach müssen wir es allerdings in DK registrieren lassen.

Es ist also möglich!!!

Einziges Problem war, daß die Polizei ziemlich lahm war und wir erst 6 Wochen nach Antragstellung auf unser Nachfragen eine Antwort bekamne, sonst würden wir wahrscheinlich immer noch warten.

Grüße von Birgit.

PS: das Auto ist übrigens auch auf meinen Vater angemeldet - das hat niemanden interessiert.

EU-Gerichtshof: D-Firmenwagen in DK erlaubt?!

Verfasst: 17.11.2005, 23:29
von C0C0
@ ljhelbo Artikel vom 02.09.2005:

Hast Du schon etwas Neues vom Verfahren beim EU-Gerichtshof gehört? Du schriebst im September, daß die Kommission erreichen möchte, daß es erlaubt werden soll, daß jemand der in DK wohnt, aber bei einer Firma in D angestellt ist, auch in DK mit dem deutschen Firmenwagen fahren darf.

Hast Du sonst einen Tip, wo man mal nachforschen kann oder wann sich das Ganze entscheidet?

Danke!

Verfasst: 25.11.2005, 09:59
von saedis
hi coco,

die firma meines freundes ist "dran" - es gibt leider leider immer noch keine neuen aussichten :roll:

gruß tina

ausländische Zulassung

Verfasst: 05.01.2006, 12:16
von mutli
Hallo zusammen,

darf ein Däne auch kein Mietfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
fahren?

gruß thomas

mietwagen in dänemark

Verfasst: 05.01.2006, 18:10
von mutli
meine frage habe ich auch direkt an ljhelbo gestellt und er hat mir folgendes geantwortet:

"Doch, wenn Du in D bist, darfst Du dort ein Auto mieten und damit nach hause in DK fahren. Du darfst aber nur auf der direktem weg von der Grenze bis zu Deinem Wohnort fahren. Später (innerhalb von einer Woche) darfst Du auf dem selben direkten Weg das Auto zurückbringen. Du darfst nicht zwischenzeitlich irgendwo hin mit dem Auto fahren."
l.j.helbo



Vielen Dank

was neues ?

Verfasst: 15.01.2006, 22:54
von TorstenG
Hallo zusammen,

auch für uns geht es bald nach Dänemark und ich freue mich immer noch dieses Forum gefunden zu haben :)

back 2 topic: Gibt es jetzt schon endgültige Urteile oder so was zu dem Thema " Auto mit nach DK nehmen" ?

hej hej
Torsten

Verfasst: 15.01.2006, 23:21
von Lars J. Helbo
Nein

Verfasst: 07.03.2006, 12:21
von Dk-Freak20
Hej zusammen.

HAbe nun nach längere Suche Arbeit in Dk gefunden.Obwohl ich nicht ein Wort Dänisch spreche.
Nun meine Frage da ich in diesem Theard nicht so wirklich klar komme und die Suche mir auch keine Antwort gegeben hat.

Also nun zu meiner Frage.

Ich fange zum 15.4 bei einer Firma in der nähe von Örsted an.Befristet auf 12 monate und mit einer 4 tage woche.

Die Firma besorgt mir eine wohnung,somit bin ich auch in DK angemeldet.
Muß ich den wagen auch in Dänemark anmelden gerhört meinem Vater,obwohl ich von 7 Tagen in der Woche nur 3 1/2 tage mich in DK aufhalte. Und den Rest der woche halte ich mich in D auf.

Würde bei mir die 12 Monate Regelung greifen.

Oder müßte ich den wagen von meinem Vater in DK anmelden?



Würde mich sehr über eine Verständliche antwort freuen.