Wenn du zitierst, solltest du auch eine verlässliche Quelle angeben, wo das nachzulesen ist. Ansonsten muss die Seriosität der Aussage angezweifelt werden.Bischoff30 hat geschrieben:
Zitat der Polizei : "Wenn sie ihren Führerschein in der genannten Frist nicht umschreiben lassen, gilt dies von unserer Seite als hatten sie keinen gültigen Führerschein. Der deutsche Führerschein wird eingezogen, sie könnten eine Klage einreichen. Es ist für alle Beteiligten und auch für Sie in Zukunft der einfachere und sichere Weg dies zu umgehen." ZITAT-Ende
Noch einmal für die jetzt evtl. durch deine Aussage verwirrten User:
Umgeschrieben muss ein nicht in Dänemark erworbener Führerschein nach Auswanderung nach Dänemark nur, wenn es sich um einen vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein handelt. Wer so wie ich seinen uralten „Lappen“ nach besagten Datum in Deutschland hat erneuern lassen muss diesen auch in Dänemark erst nach 15 Jahren neu ausstellen lassen.