Vorfälligkeitsentschädigung ist nun eine Entschädigung an der Bank, weil dieser keine Zinsen bekommt. Der Bank bekommt also eine Entschädigung dafür, dass sie keine Bezahlung bekommt für eine Leistung den sie NICHT bringen muss.
Nein, das gibt es in DK nicht. Hier muss man nur für Leistungen bezahlen, die man bekommt. Wäre natürlich eine tolle Sache. Es gibt auch jede Menge Leistungen, die ich nicht erbringe. Dafür bekomme ich dann auch keine Bezahlung. Ich könnte mir gut vorstellen für diese entgangene Bezahlung eine Entschädigung zu bekommen

Gut, jetzt wo Hendrik gerade dabei ist, kommt jemanden vielleicht auf den Vergleich mit der Stornierungsgebühr. Der Vergleich hinkt aber. Dieser Gebühr ist fällig, weil das Ferienhaus eine Zeit lang reserviert gewesen ist und jetzt vielleicht nicht mehr rechtzeitig an andere Seite vermietet werden kann. Dadurch entsteht ein realer Verlust (wenn kein neuer Mieter gefunden werden kann oder die Miete gesenkt werden muss).
Der Bank kann aber buchstäblich innerhalb von Sekunden das Geld jeder Zeit wieder anlegen, es kann also gar kein realer verlust geben und daher ist eine Entschädigung unangemessen.
Das Problem mit der Vorfälligkeitsentschädigung ist aber vor allem, dass der Kunde dadurch an der Bank gebunden wird. Sie ist somit wettbewerbswidrig. Wenn ein andere Bank (hier in DK) mir bessere Konditionen bietet, dann kann ich jeder Zeit mein jetziger Kredit kündigen und den Bank wechseln. Und wenn ich das Haus verkaufe, dann muss der Käufer nicht die alten Kredite übernehmen. Beim Verkauf werden die alten Kredite immer eingelöst und der Käufer nimmt neue Kredite bei einer Bank seiner Wahl.