Tagesmutter?Kindergarten?
Verfasst: 10.04.2007, 13:22
Hallo!
Habe schon versucht über die Such Funktion mein Problem zu lösen aber leider ohne viel Erfolg. Wir werden im Juli nach Dänemark ziehen und ich könnte auch sofort anfangen mit arbeiten, wenn da nicht das Problem mit den Kindern wäre. Unsere Große ist mir klar geht zur Schule und wird bis zum 3. Schuljahr betreut. Die Zwillinge sind zum Zeitpunkt des Umzuges 2 1/2 Jahre. Also ein Fall für die Tagesmutter...finde ich ungünstig, da sie in einem halben Jahr dann ja schon wieder in den Kindergarten wechseln müssen. Oder besteht die Möglichkeit sie gleich im Kindergarten anzumelden? Außerdem soll ich ab Tag des Umzuges (der Anmeldung in Dk) noch 3 Monate warten, ehe die beiden in die Betreuung gehen können. Ist das überall so? Gilt diese Frist für den Kindergarten oder für die Tagesmutter oder für beides?
Ich kann ja dann in diesen 3 Monaten nicht arbeiten gehen. Und ohne Arbeit gibts auch keine Aufenthaltsgenehmigung...richtig?...und ohne die wohl dann auch keine CPR? oder wie verhält sich das?
Ich glaub so langsam wachsen mir die ersten grauen Haare. Kaum hat man das eine Problem gelöst steht schon wieder das nächste da.
Ach so, falls das wichtig ist...ich hab da was von platzgarantie gelesen es aber auf der seite der Esbjerg Kommune nicht gefunden...meine Sprachkenntnisse sind noch etwas dürftig...wir ziehen in die Ecke: Gørding, Bramming.
Vielen lieben Dank!
Tschüssi Iv
Habe schon versucht über die Such Funktion mein Problem zu lösen aber leider ohne viel Erfolg. Wir werden im Juli nach Dänemark ziehen und ich könnte auch sofort anfangen mit arbeiten, wenn da nicht das Problem mit den Kindern wäre. Unsere Große ist mir klar geht zur Schule und wird bis zum 3. Schuljahr betreut. Die Zwillinge sind zum Zeitpunkt des Umzuges 2 1/2 Jahre. Also ein Fall für die Tagesmutter...finde ich ungünstig, da sie in einem halben Jahr dann ja schon wieder in den Kindergarten wechseln müssen. Oder besteht die Möglichkeit sie gleich im Kindergarten anzumelden? Außerdem soll ich ab Tag des Umzuges (der Anmeldung in Dk) noch 3 Monate warten, ehe die beiden in die Betreuung gehen können. Ist das überall so? Gilt diese Frist für den Kindergarten oder für die Tagesmutter oder für beides?
Ich kann ja dann in diesen 3 Monaten nicht arbeiten gehen. Und ohne Arbeit gibts auch keine Aufenthaltsgenehmigung...richtig?...und ohne die wohl dann auch keine CPR? oder wie verhält sich das?
Ich glaub so langsam wachsen mir die ersten grauen Haare. Kaum hat man das eine Problem gelöst steht schon wieder das nächste da.
Ach so, falls das wichtig ist...ich hab da was von platzgarantie gelesen es aber auf der seite der Esbjerg Kommune nicht gefunden...meine Sprachkenntnisse sind noch etwas dürftig...wir ziehen in die Ecke: Gørding, Bramming.
Vielen lieben Dank!
Tschüssi Iv