Seite 1 von 1
Einnahmen aus Deutschland
Verfasst: 10.07.2007, 21:58
von Ulrich
Hallo zusammen,
Bereite mich zur Zeit auf ein Vorstellungsgespräch in Dänemark vor. Dazu hatte sich mir folgende Frage gestellt.
Wie geht der dänische Fiskus mit deutschen Einnahmen aus Miete, Pacht, Zinsen, Versicherungen, Bausparverträgen um. Sind diese mit einem Steuersatz von 50% zu versteuern?
Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
Ulrich
Verfasst: 10.07.2007, 22:10
von mib777
Hej Ulrich,
willkommen im DK-Forum.
Um Deine Frage zu beantworten, musst Du etwas mehr Info geben. Wohnst Du dann in DK oder DE, bist bzw. wirst Du Grenzgänger etc.
Sonst kann man das pauschal nicht beantworten.
Verfasst: 10.07.2007, 22:23
von Ulrich
gut, es ist wie folgt. ich habe einen konatkt nach dänemark der leute sucht. die firma hat mich zu einem vorstellungsgespräch eingeladen. ich habe darauf hin einmal gerechnet bzw. in verschiedenen foren nachgelesen, dass die gehälter um ca. 25% höher liegen; die lebenshaltungskosten um ca. 50%. das heisst, dass unter dem gesichtspunkt: "was bleibt netto in der kasse" sich dänemark finanziell nicht lohnt. in meiner bewertung gehe ich davon aus, dass ich in dänemark leben würde. nun habe ich auch noch grundstücke in deutschland die ich verpachten würde, eine eigentumswohnung die ich vermieten würde, zinseinnahmen aus deutsschland, ..., ...; muss ich diese auch zu 50% versteuern??? als experte über einem gewissen einkommen zahle ich auch "nur" 25+9% steuern; also 34%; würde dies auch für die o.g. einnahmequellen gelten???
ulrich
Verfasst: 10.07.2007, 22:49
von mib777
Das ist eben die Frage, ob Du in DK wohnst und voll steuerpflichtig bist, oder als grenzgänger in DE wohnst. Im letzten Fall wird das Einkommen (also Lohn!) in Dk versteuert und der Rest in DE.
Dabei aber beachten, das Du bei Einkünften in DE hier auch eine Steuererklärung machen und dann auch Deine Einkünfte (aber auch die gezahlten Steuern) aus DK angeben musst.
Verfasst: 11.07.2007, 08:42
von Ulrich
gut, d.h. wenn ich in dänemark wohne, dort arbeite und dort voll 100% steuerpflichtig bin (> 183 Tage; meine zelte in deutschland abbreche; kein grenzgänger) muss ich meine einnahmen aus nichtselbstständiger arbeit (zinsen, mieteinnahmen, pacht, ...) aus deutschland in dänemark versteuern. habe ich das richtig verstanden?
das thema grenzgänger hast du ja beschrieben.
ulrich
Verfasst: 11.07.2007, 09:43
von Rørviger
Ulrich hat geschrieben:gut, d.h. wenn ich in dänemark wohne, dort arbeite und dort voll 100% steuerpflichtig bin (> 183 Tage; meine zelte in deutschland abbreche; kein grenzgänger) muss ich meine einnahmen aus nichtselbstständiger arbeit (zinsen, mieteinnahmen, pacht, ...) aus deutschland in dänemark versteuern. habe ich das richtig verstanden?
das thema grenzgänger hast du ja beschrieben.
ulrich
JEIN.
Dazu solltest Du Dich mal in die Doppelsteuerverträge vertiefen, welche zwischen DK + D bestehen.
Es wird prinzipiell NICHTS höher besteuert als in einem der beiden Länder.
aber dazu eine allgemeingültige Aussage zu machen ist schwierig.
Guck mal hier:
http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Leben__und__Arbeiten/seite__deutsch__d_C3_A4nisches__doppelbesteuerungsabkommen.html
Verfasst: 11.07.2007, 09:44
von Rørviger
Ulrich hat geschrieben:die lebenshaltungskosten um ca. 50%.
DAS stimmt nicht !
Verfasst: 11.07.2007, 10:00
von galaxina
progressionsvorbehalt duerfte das stichwort sein, von wegen dba...
Verfasst: 11.07.2007, 10:04
von Rørviger
galaxina hat geschrieben:progressionsvorbehalt duerfte das stichwort sein, von wegen dba...
auch nicht generell.....
Ziemlich kompliziert, die Sache.

Verfasst: 11.07.2007, 10:08
von galaxina
is ja hier auch kein consulting-forum fuer steueroptimierung. nich
ausserdem sind dinge einfacher zu beurteilen, wenn man sie generalisert

Verfasst: 11.07.2007, 11:48
von mib777
Das ist richtig,
daher kann ich Ulrich nur empfehlen, für eine einigermassen genaue Auskunft einen Steuer- oder Finanzberater mit Kenntnis auf beiden Seiten zu Rate zu ziehen.
Irgendwo lief gerade ein Thread mit so einer Frage nach einem zweiseitigen Berater.
Verfasst: 11.07.2007, 17:55
von Ulrich
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die Antworten. Das Thema ist also nicht einfach. Den Vorwurf der "Steueroptimierung" muss ich jedoch zurückweisen. Ich werde mich ja nicht schlechter stellen wollen als zur Zeit; wer würde das schon tun wollen!
Gruß Ulrich