Verfasst: 10.09.2003, 13:14
Du müßtest die Regeln hier finden können:
http://www.danmark.dk/tema.asp?page=tema&objno=1391555
Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt folgendes. Wenn Deine Mutter Dänische Staatsbürger ist, dann hast Du mit der Geburt die Dänische Staatsangörigkeit erworben. Ob Du sie immer noch hast, hängt davon ab wie alt Du bist, steht aber auf oben genannten Seiten.
http://www.danmark.dk/tema.asp?page=tema&objno=1391555
Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt folgendes. Wenn Deine Mutter Dänische Staatsbürger ist, dann hast Du mit der Geburt die Dänische Staatsangörigkeit erworben. Ob Du sie immer noch hast, hängt davon ab wie alt Du bist, steht aber auf oben genannten Seiten.