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Verfasst: 10.09.2003, 13:14
von Lars J. Helbo
Du müßtest die Regeln hier finden können:

http://www.danmark.dk/tema.asp?page=tema&objno=1391555

Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt folgendes. Wenn Deine Mutter Dänische Staatsbürger ist, dann hast Du mit der Geburt die Dänische Staatsangörigkeit erworben. Ob Du sie immer noch hast, hängt davon ab wie alt Du bist, steht aber auf oben genannten Seiten.

Verfasst: 10.09.2003, 14:09
von Lars J. Helbo
Ja, ich denke, Du mußt es dann neu beantragen, und dazu mußt Du erst 9 Jahre in DK wohnen. Aber Du kannst natürlich bei der Botschaft fragen.