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Rechtsfrage zum Autokauf

Verfasst: 29.07.2007, 13:55
von Thomas Graap
Moin Tom hier.
Kann mir jemand helfen wasdie Rechtslage beim Autokauf anbetrifft?
Ich habe am Freitag ein Auto gekauft (billig 8000DKK) und am Samstag nachdem ich insgesammt ca. 30 km gefahren bin ist der Zahnriemen gerissen.
Habe ich ein Recht auf Rückgabe oder auf die Behebung des Schadens? Gibt es eine Gewährleistung beim Kauf bei einem Händler? Was ist dänisches Recht?

Verfasst: 29.07.2007, 20:29
von Vilmy
Hej Tom,

wenn du nicht direkt abgesprochen hast, dass du kein Umtauschrecht hast, gilt folgendes: http://www.forbrug.dk/klage/retogpligt/kobelovsguide/

Also kannst du die Reparatur auf Kostens des Verkäufers fordern, wenn du nciht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hast.

Gruss, vilmy (hat letztes Mal nicht geklappt mit dem Kaffee...)

Verfasst: 29.07.2007, 21:19
von Peter
glaubst Du mir nicht ??

Verfasst: 30.07.2007, 06:18
von Thomas Graap
Moin Peter.
Glauben ist gut wissen ist besser. Das geht nicht gegen dich. Bevor ich da heute auf die Kacke haue wollte ich mir sicher sein. Du weißt ja ich kann mir keinen Reinfall mehr leisten.

Gruß Tom

Verfasst: 30.07.2007, 08:42
von Peter
Glaube heisst überzeugt sein,
und auffe Kacke hauen tut eh nicht not Thomas.

:wink: :)

Du kennst doch den Spruch
"wie man in den Wald ruft so schallt es zurück"
ich würde auch gern mitkommen, dann lerne ich die Leute auch kennen

Gruß
Peter

Verfasst: 30.07.2007, 09:38
von galaxina
wieviel km hatte denn der zahnriemen aufm buckel.
vllt gilt ja auch das produkthaftungsgesetz. wenn er frisch gewechselt worden st. bei 30 km ist vllt falsch montiert worden. wenn ich das so lese, tipp ich mal auf ford fiasko. da gibts son lustiges plasteraedchen, welches gerne beim zahnriemenwechsel nicht mitgewechselt wird...

Verfasst: 30.07.2007, 09:53
von Peter
ist ein MishiPishi,
für 8000,- kann man nicht wirklich ein funktionstüchtiges KFZ erwarten