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KV bei "Mitzug" nach DK

Verfasst: 14.08.2007, 09:28
von Kendra
Hallo,

ich werde zum 01.09. von meinem Unternehmen nach Brande/DK entsandt. Mein Verlobter möchte mich gerne begleiten. Er hat derzeit einen unbefristeten Vertrag in München, den er dann kündigen muss, wenn er mit nach DK kommt um sich dort einen Job zu suchen.

Wie sieht es in diesem Fall z.B. mit dem Thema Krankenversicherung aus? Durch die Kündigung würde mein Verlobter m.W. unter die dreimonatige Sperrfrist bei der Arbeitsagentur in D fallen. In DK ist er erst krankenversichert, wenn er die CPR Nummer hat , die einen Job voraussetzt- richtig?

Vielen Dank für Rückmeldungen!
KR

Verfasst: 14.08.2007, 09:32
von Vilmy
Soweit ich weiss, ja.

Gruss, vilmy

Verfasst: 14.08.2007, 09:39
von Lars J. Helbo
Stimmt. Die Lösung wäre ein schneller Hochzeit :wink:

Als EU-Bürger darfst Du nämlich Deine nächste Familie (Ehepartner und kinder) mitbringen.

Verfasst: 14.08.2007, 10:16
von galaxina
falls dein lebensabschnittsgefaehrte privatversichert ist, sieht die geschichte ein wenig anders aus. in diesem falle unbedingt die kv ansprechen.

Verfasst: 14.08.2007, 12:05
von sankthansorm
Eine CPR-Nummer wird auch an Personen vergeben, die in Dänemark keine Arbeit haben, z.B. Studenten, Arbeitslose, Rentner - dann allerdings muß nachgewiesen werden, daß man sich selber versorgen kann (8000 Kronen waren das glaube ich, die man pro Monat haben sollte) und muß dafür einen Nachweis erbringen, z.B. Arbeitslosengeld, Bafög, Vermögen. (Dürfte sich ja hoffentlich in den vergangenen zwei Jaheren nicht geändert haben).

Ich würde bei der Arbeitsagentur mal nachfragen, ob dein Verlobter, wirklich unter die Sperrfrist fällt, denn da gibt es wieder Ausnahmen, wenn ein Partner vor Ort lebt und dem anderen (Arbeitssuchender) wird eine Stelle weit weg angeboten und umgekehrt dürfte es ja eigentlich auch nicht anders sein.

Verfasst: 14.08.2007, 17:34
von onkelhenry
Das geht auch ohne Heiraten und ohne Arbeit. Also wir mussten nur nachweisen dass wir schon längere Zeit zusammen leben (Kopien der Mietverträge) und dann musste ich noch nachweisen dass beide Kids von mir sind (Kopie der Vaterschaftsanerkennung) und schon gabs Registreringsbevis,CPR und Sygesikring (in dieser Reihenfolge) ohne Probleme. Der einzige der zu dem Zeitpunkt Arbeit hatte war ich,aber nicht meine Verlobte. Die hat sich dann die Arbeit später gesucht. Ähnlich haben es auch Kollegen von mir gemacht. Geht alles,nur nicht beim erstbesten Bearbeiter aufgeben ! Da macht es nämlich auch jeder anders. Man muss nicht unbedingt nachweisen dass man ne bestimmte Menge Geld hat und sich so selbst versorgen kann. Es geht auch anders,man muss einfach nur mal nachfragen.

Gruss Henry

Verfasst: 14.08.2007, 17:36
von onkelhenry
Ich würde bei der Arbeitsagentur mal nachfragen, ob dein Verlobter, wirklich unter die Sperrfrist fällt, denn da gibt es wieder Ausnahmen, wenn ein Partner vor Ort lebt und dem anderen (Arbeitssuchender) wird eine Stelle weit weg angeboten und umgekehrt dürfte es ja eigentlich auch nicht anders sein.
Genau,ähnlich haben wir es damals auch gemacht,und die Typen vom Amt waren dann aufgrund dieser Tatsache auch so gnädig und haben die Sperrfrist von 3 auf 1 Monat runtergesetzt.

Verfasst: 14.08.2007, 20:02
von Ursel
Hej allesammen!
Man muss nicht unbedingt nachweisen dass man ne bestimmte Menge Geld hat und sich so selbst versorgen kann. Es geht auch anders,man muss einfach nur mal nachfragen
Doch, in gewissem Maße hat Deine verlobte (Kinder) eben nachgewiesen, daß sie keine Mittel vo mStaat verlangen wird --- DU warst ja als Versorger mit.
das ist auch eine uralte Geschichte, die umgekehrt in Dtld. schon vor mehr als 20 Jahren so lief --- und hier zeigst Du eben statt Heiratsurkunde gewisse andere Papiere, die beweisen, daß die Leutchen (auch ohne Geld :wink: ) zu Dir gehören.

Also, der Versorgungsgrundsatz gilt schon lange und auch in diesem Fall!

(Und es gibt sogar Fälle, wo die damals Aufenthaltsgenehmigung entzogen wurde, als das Paar sich trennte bzw,. sogar die Ehe geschieden wurde! Weildie Grundlage, auf der die erste erteilt worden war, nicht mehr bestand!
Dann kann der jenige eine neue beantragen, sofern er Arbeit hat und sich eben selbst versorgen kann - oder gleich neu verheiratet ist.
Und die Laufzeitzählerei fängt von vorne an!))

So gesehen nix Neues.

Gruß Ursel, DK