Frage zum Formular E303
Verfasst: 19.10.2003, 19:20
Hej
Ich hab mal ´ne Frage zum Formular E303. Ich weiß, das man erstmal 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld/hilfe bekommt (steht ja auch im folgenden Leitfaden http://158.169.50.75/de/de/gf/wo/en/gi/16/giitem.htm ) Nach 3 Monaten dann, falls ich keine Arbeit gefunden habe, muß ich nach Deutschland zurück u.mich wieder beim zuständigen Arbeitsamt melden. Soweit alles klar. Aber verfällt mein Anspruch für Arbeitslosengeld/hilfe in Dänemark oder kann ich den in Deutschland dann neu beantragen? Weiß es ist blöd gefragt, aber ich kann es aus diesen Leitfaden nicht herauslesen. Nicht das ihr das falsch versteht, ich möchte aufjedenfall arbeiten, aber ich weiß es wird nicht leicht. Ich lerne schon seit einem Jahr dänisch u. ziehe im Februar nach Kopenhagen. Dazu kommt, das mein Beruf in der Druckindustrie nicht gerade einer der meist gebrauchten, wie z.B im Gesundheitswesen ist.
Vielleicht kann mir jemand, der das schon mitgemacht hat ein paar Infos geben.
mange tak
andy
Ich hab mal ´ne Frage zum Formular E303. Ich weiß, das man erstmal 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld/hilfe bekommt (steht ja auch im folgenden Leitfaden http://158.169.50.75/de/de/gf/wo/en/gi/16/giitem.htm ) Nach 3 Monaten dann, falls ich keine Arbeit gefunden habe, muß ich nach Deutschland zurück u.mich wieder beim zuständigen Arbeitsamt melden. Soweit alles klar. Aber verfällt mein Anspruch für Arbeitslosengeld/hilfe in Dänemark oder kann ich den in Deutschland dann neu beantragen? Weiß es ist blöd gefragt, aber ich kann es aus diesen Leitfaden nicht herauslesen. Nicht das ihr das falsch versteht, ich möchte aufjedenfall arbeiten, aber ich weiß es wird nicht leicht. Ich lerne schon seit einem Jahr dänisch u. ziehe im Februar nach Kopenhagen. Dazu kommt, das mein Beruf in der Druckindustrie nicht gerade einer der meist gebrauchten, wie z.B im Gesundheitswesen ist.
Vielleicht kann mir jemand, der das schon mitgemacht hat ein paar Infos geben.
mange tak
andy