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Opholdsstilladelse / Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 12.11.2007, 13:21
von ZINKHAHN
Moin,
ich bin gerade etwas verwirrt, da ich von meiner zukünftigen Kommune eine Mail bekommen habe, das ich um eine CPR Nummer zu bekommen, meinen Pass und Aufenthaltsgenehmigung mitbringen soll.
Das mit dem Pass ist ja klar ne, aber was soll die Aufenthgenehm.?
Ich bin doch deutscher Staatsbürger (seit vielen, vielen Generationen

)
Falls man die wirklich braucht, wo bekomm ich die her??
Tak for ansvar ...
Verfasst: 12.11.2007, 14:08
von adi
Hejsa,
zuerst musst Du zum Statsamt, um dort die "Aufenthaltsgenehmigung" [zu den ganz korrekten Begrifflichkeiten gibt es nähere Infos hier im Forum] zu beantragen. Dazu nimmst Du Deinen Pass und ein Passbild mit.
Auch brauchst Du noch einen Arbeitsvertrag oder einen Nachweis, dass Du Dich selber versorgen kannst (z.B. mit einem Kontoauszug)
Nach ca. 2 Wochen bekommst Du dann den opholdsbevis zugeschickt.
Danach gehts mit dieser "Aufenthaltsgenehmigung" zum Folkeregister, um dort Deine CPR-Nr. zu beantragen.
Auch als EU-Bürger musst Du diesen Opholdsbevis beantragen.
Viele Infos bekommst Du u.a. hier:
www.nyidanmark.dk
http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/eu_and_nordic_citizens/eu_eea_citizens.htm
Grüsslis
Adi
Verfasst: 12.11.2007, 15:11
von micha_i_danmark
Moin,
das geht u.U. auch noch schneller. Du gehst zur Statsforvaltningen mit Deinem Arbeitsvertrag und wenn da nicht gerade die Hølle los ist, bekommst Du bereits an Ort und Stelle einen sogenannten "Registeringsbevis". Damit tigerst Du dann zu Deiner Kommune und bekommst die CPR Nummer, wæhlst einen Hausarzt aus einer Liste aus und bekommst dann ein paar Tage spæter die Sygekringsforsikringskort, aus der auch Deine CPR Nummer plus gemeldete Adresse hervorgeht.
Den Opholdsbevis bekommt man nicht mehr extra zugeschickt - das war mal:
Du får ikke noget opholdskort, idet de ikke udstedes til EU-borgere mere.
Med venlig hilsen
Statsforvaltningen Hovedstaden
Aber Du musst bei Arbeitswechsel wieder Deinen Vertrag nachreíchen, damit die Aufenthaltsgenehmigung nicht erlischt. Erst nach 5 Jahren kann man Antrag auf eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis stellen.
Eine Aufenthaltserlaubnis braucht man uebrigends als EU Buerger in einigen EU Lændern. Was Du allerdings nicht brauchst, ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis. N.B. Nicht die Lohnsteuerkarte von SKAT vergessen

Verfasst: 12.11.2007, 15:22
von ZINKHAHN
Das kuriose ist aber:
ich war selbst 2x dabei, als in TØNDER eine CPR Nummer beantragt wurde, und KEINER, aber auch KEINER, musste diese Genehmigungen vorlegen. Weder der Pendler - noch der Auswanderer.
Ja ist denn das Festland was anderes in DK als die Inseln??
Verfasst: 12.11.2007, 15:24
von ZINKHAHN
die wollten nur den Arbeitsvertrag kopieren und den Personalausweis kopieren.
Ehrlich. Nix weiter.
Was sagt uns das?
Verfasst: 12.11.2007, 17:08
von pipeline
Wenn du einen Job hast und EU Buerger bist, ist das einfacher. Ich z.B. arbeite noch nicht, bin im Rahmen der Familienzusammenfuehrung ins Land - ich musste (trotz EU Buerger) erst ewig rennen wegen aller moeglichen Papiere und Formulare, um einen opholdsbevis zu kriegen. Die CPR Nummer war dann ein Waldspaziergang dagegen...
Verfasst: 12.11.2007, 17:10
von micha_i_danmark
ZINKHAHN hat geschrieben:die wollten nur den Arbeitsvertrag kopieren und den Personalausweis kopieren.
Ehrlich. Nix weiter.
Was sagt uns das?
Vielleicht das auf dem Land Statsforvaltningen und Kommune fuer diese Antræge zusammengelegt sind? In KBH jedenfalls musste ich zuerst zur Statsforvaltningen und danach zur Kommune nach Frederiksberg, denn nur letztere støsst die Sysgekrings Kort an.
Verfasst: 12.11.2007, 18:48
von ZINKHAHN
Ach so, also mit Arbeitsvertrag und Personalausweis auf der Kommune geht auch?
Mehr wollten die in Tønder nämlich auch nicht.
Verfasst: 12.11.2007, 20:36
von ta.schi
Also, wir wollten letzte Woche in Ribe einen Bekannten als Grenzgänger anmelden, das geht da nicht mehr... Dafür muss man jetzt direkt zum Skat nach Esbjerg...
Vll. ist es aber anders, wenn man ganz ins Land will. Auf jeden Fall hat sich gerade einiges hier geändert wegen der ganzen Kommunenzusammenlegungen...
Verfasst: 12.11.2007, 20:57
von sylvi
bei uns ging es total problemlos is ja auch noch nich so lange her.
in ringkølbing zur Statsforvaltningen die waren super freundlich 4 tage später war der opholdsbevis da (aber nur weil das wochenende dazwischen war sie hat sich extra entschuldigt)dann zur kommune zum registrieren und eine woche spæter war alles in der post.
und vor 3 wochen hab ich schwager als pendler angemeldet direkt beim skat in esbjerg er hatte auch alles 2 wochen später.
gruss sylvi
Verfasst: 23.11.2007, 08:25
von g_abriele
Hej zusammen,
also bitte nochmal für Blöde.
Wir gehen im Februar nach DK, auch wenn bis dahin noch keine Stellenzusage erfolgt ist, weil wir dann vielleicht bessere Chancen haben, uns gleich vorzustellen.
ALSO müssten wir dann hier noch vorher einen Reisepass beantragen, damit wir im Erfolgsfall da gleich die weiteren Behördengänge erledigen können?
Auch für unsere Tochter?
SORRY, wenn die Frage blöd ist, aber momentan schwirrt mir so der Schädel
Danke
Verfasst: 23.11.2007, 08:44
von Ursel
Guten Morgen, Gabriele!
Das würde ich auf jeden Fall noch in der Heimatgemeinde machen, denn nachher ist das alles mit Konsulat etc. weitaus aufwendiger!!!!
Du mußt Dich ja auch manchmal hier ausweisen.
Selbst für Urlaub in DK gilt ja, daß man nicht ohne Ausweispapiere einreisen sollte!!!
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 23.11.2007, 08:48
von g_abriele
Hej Ursel,
danke für die schnelle Antwort.
AUSWEISPAPIERE sind ja klar - aber das wäre eigentlich ja schon der Personalausweis. Und bisher hatte niemand von uns einen Reisepass. Daher die Frage.
Grüße aus Grey Old Rhineland

Verfasst: 23.11.2007, 08:55
von Ursel
Hej Gabriele!
Wielange ist Euer Ausweis noch gültig?
Hat Tochter auch schon einen??
Und bedenke immer , daß manchmal der Weg zum Konsulat recht weit ist...
da ist es eben nicht damit getan, mal eben zur Kommune zu marschieren.
Gruß Ursel, DK - die solche bürokratischen Gänge auch gern rausschiebt.
Verfasst: 23.11.2007, 09:08
von g_abriele
Hej Ursel,
mein Ausweis ist noch bist 2016 - der von meiner Tochter ist brandneu .. und der von meinem Mann ist auch noch ein paar jahre gültig - dass das so sein muss ist ja auch klar - mir ging es nur speziell um diesen separaten REISEPASS, den man dann ja wohl für die CPR Nummer braucht.