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Punkte / Klip bei auslændischem Fuehrerschein?
Verfasst: 22.01.2008, 11:00
von micha_i_danmark
Moin moin,
in der Wochenendausgabe des Nordschleswigers war ein Bericht ueber die Høhe von Bussgeldern und das Punkte / Klippekortsystem dies- und jenseits der Grenze.
Dabei wurde auch darauf eingegangen, inwieweit man als Tourist Bussgelder bezahlen muss bzw. Punkte bekommt.
Aber wie verhælt sich das eigentlich, wenn man als in DK lebender Deutscher (d.h. mit deutschem Fuehrerschein aber in DK registriertem Auto) eine Ordnungswidrigkeit in D bzw. DK begeht, die nach lokalem Recht eigentlich Punkte in Flensbug bzw. einen Klip in die Kørekort bedeuten wuerde?
Ich vermute mal, man wuerde bei in D begangenen Ordnungswidrigkeiten Punkte bekommen, da man ja einen deutschen Fuehrerschein hat (sofern die Behørden den Halter des dænischen KFZ ermitteln kønnen), in DK jedoch nur das Bussgeld zahlen (ausser bei Drogen / Alkohol, wo dem Artikel nach auch auslændische Fueherscheine einbehalten werden duerfen).
Ist dem so? N.B. Ich frage aus reiner Neugier, bin gluecklicherweise nicht in so eine Situation bisher gekommen

Verfasst: 22.01.2008, 11:11
von Peter
ich hab den Artikel in der Flensborg Avis auch gelesen.
Von einer Bekannten die Dänin ist und in DK arbeitet, einen dänischen Führerschein hat und in DE wohnt weiss ich daß die deutsche Polizei ihr ihren Führerschein nicht abnehmen konnte obwohl sie mit 180km/h geblitzt wurde wo nur 100km/h erlaubt war.
Das Bußgeld musste sie aber bezahlen
Die Polizisten meinten nur daß sie da Glück gehabt habe und das Verfahren wurde eingestellt und sie fährt munter weiter
Verfasst: 22.01.2008, 11:50
von Urmel
Bußgelder dürfen erteilt werden , aber der Führerschein darf nicht einhalten werden. Was aber möglich ist, wenn das "Knöllchen " einen Wert von 80Euro übersteigt,das eine Sicherheitsleistung vorgenommen werden kann, sprich auch mal eben der Wagen einkassiert wird.Auch dürfen die Knöllchen nicht ins andere Land "weitergegeben" werden.
Verfasst: 22.01.2008, 12:20
von Dagmar P.
Ich war leider schon mal in der Situation.

Ich habe einen Bußgeldbescheid ( 1500 kr ) bekommen, auf dem auch vermerkt war, dass ich einen klipp erhalte. Auf dem Anhörungsbogen muß man die Führerscheinnummer angeben, es ist auch eine Rubrik für ausländische Führerscheine vorgesehen. Und da ich hier wohne, darf ich auch einen Klipp bekommen.
Gruß
Dagmar
Verfasst: 22.01.2008, 12:23
von Frechdachs
Hallo
Was macht es aber fuer einen sinn einen klipp zu bekommen wenn die oertlichen behoerden einen auslaendischen fuehrerschein nicht einkassieren koennen.
Frechdachs
Verfasst: 22.01.2008, 12:33
von Dagmar P.
Keinen! Das ist ja das Komische an der Sache
Gruß
Dagmar
P.S. Jetzt frage ich mich, was passieren würde, wenn ich meinen Führerschein "umtausche" und einen dänischen beantragen würde...

Verfasst: 22.01.2008, 12:36
von Peter
das Klügste wäre ja dann nach DE ziehen und dort Raser werden
Verfasst: 22.01.2008, 12:41
von Dagmar P.
Und wo hatte ich geschrieben, dass ich gerast bin?
Gruß
Dagmar
Verfasst: 22.01.2008, 13:02
von annikade
Hej,
vermutlich wird bei der ausreichenden Anzahl Klip auch ein Fahrverbot ausgesprochen, wenn ein nicht-dänischer Führerschein vorliegt. Bei einem befristeten Fahrverbot muss der Führerschein ja nicht unbedingt eingezogen werden.
Gruß
/annika
Verfasst: 22.01.2008, 13:24
von micha_i_danmark
8 Antworten in 2 Stunden..hatte gar nicht mit so einer Resonanz gerechnet. Danke fuer den Erfahrungsbericht.
Die neue "Unter Nachbarn" Rubrik im Nordschleswiger / Flensborg Avis u. Schleswigholstein Dingsdazeitung ist schon eine nette Sache. Eingentlich immer was interessantes dabei. Schade nur, das sich keine dænischsprachige Zeitung nørdlich der Grenze (ioch fglaube, in Esbjerg hatten sie die ørtliche Tageszeitung angefragt ob Interesse bestuende) an dem Projekt beteiligen wollte.
Verfasst: 22.01.2008, 14:06
von nielsen
Verfasst: 22.01.2008, 15:24
von micha_i_danmark
Hej Nielsen,
men har du bagefter fået en punkt i Flensborg til din dansk kørekort?
Verfasst: 22.01.2008, 23:01
von aand
Ich mus smal gerade Klugscheißen:
Beim Entzug des Führerscheins: Geht es da um die Entziehung des Scheins oder der Fahrerlaubnis? Oder dürfen die Dänen beim deutschen Schein beides nicht?
Verfasst: 23.01.2008, 04:46
von Smiley22
Mir wurde letztes Jahr von der deutschen Polizei erklärt, wenn ich in Flensburg ein volles Punktekonto habe, dann dürften sie auch einen ausländischen Führerschein einbehalten, falls ich danach inn Deutschland zufällig zB in eine Verkehrskontrolle käme und es würde dabei rauskommen das mein Punktekonto voll wäre.......
Jürgen
Verfasst: 23.01.2008, 09:38
von nielsen
micha_i_danmark hat geschrieben:Hej Nielsen,
men har du bagefter fået en punkt i Flensborg til din dansk kørekort?
Ja