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Wie ist es wenn das Auto über Vater in D läuft?

Verfasst: 22.01.2008, 13:59
von Dotty80
Hallo zusammen,

gleich vorab, ich habe die Suchfunktion benutzt, durchgewühlt und gelesen aber keine Antwort gefunden. Insofern bitte ich nur zu Antworten die eine Antwort auf meine Frage haben und mich nicht auf die Suchfunktion aufmerksam machen möchten! :(

Und zwar ist es bei uns so das unser Auto in D über meinen Vater als Zweitwagen läuft und ich jetzt wissen möchte, ob wir das so weiter führen dürfen oder es in DK nicht geht? Möchte Informationen einholen, damit wir nichts verkehrtes machen und eventuell Strafe zahlen dürfen oder ähnliches und/oder wir angehalten werden und das Auto stehen lassen müssen weil wir ja nicht die Fahrzeughalter sind. Würde mich freuen wenn uns da jemand weiterhelfen könnte!

Med venlig Hilsen

Anne

Verfasst: 22.01.2008, 14:02
von galaxina
wuerd ich nicht machen - es drohen empfindliche strafen von bis zu 750.000 DKK...

Verfasst: 22.01.2008, 14:03
von Frechdachs
Hallo

Als in DK lebender buerger gleich welcher nationalitaet ist es dir verboten ein fahrzeug in dk zu betreiben das ein anderes kennzeichen hat als ein daenisches.
Es sei denn es handelt sich um einen notfall oder der besitzer sitzt daneben.

Die strafen bei erwischt werden sind drakonisch

frechdachs

Verfasst: 22.01.2008, 14:03
von Mae1605
ich habe auch die info bekommen das es nciht geht.......also gehen schon, aber wenn man erwischt wird kostet es richtig geld !!!!!

Verfasst: 22.01.2008, 14:59
von Dotty80
Ok alles klar, ich danke Euch für eure Info´s

Verfasst: 22.01.2008, 15:04
von Mjolnir
Es sieht sogar so aus, das Du nicht mal einen ausländisch zugelassenen Wagen ohne den Halter an Board lenken darfst.
Kurz mal mit Vaters (zugelassen in D) Wagen zum Kaufmann, obwohl Vater in Deinem Haus wartet, ist nicht.

Edit:
Beitrag von Frechdachs übersehen, der es schon schilderte.

Mal was handfestes...

Verfasst: 22.01.2008, 16:02
von barthong
Da ja im Zweifelsfall die Aussage "Im DK-Forum steht aber..." nicht so viel weiterhilft, kommt hier mal was handfestes:

Nachlesen kann man die Regeln in der "Bekendtgørelse om benyttelse af
udenlandske køretøjer i Danmark", die z.B. hier online liegt:
http://www.ejlers.dk/documents/00072.pdf

Verfasst: 22.01.2008, 16:59
von micha_i_danmark
Interessanter Link. Wenn ich das richtig deute, duerften auch Grenzgænger mit Wohnort ausserhalb Dænemarks (Flensburg...) nicht mit auslændischen Fahrzeugen rumfahren, wenn sie sich mehr als 365 Tage innerhalb von 2 Jahren (auch mit unterbrechung) in DK aufhalten. Richtig?
Med bopæl sidestilles, at den pågældende har opholdt sig her i landet i 1 år, eller, hvis han har opholdt sig her i afbrudte perioder, at han inden for de sidste 24 måneder eller derunder har været her i landet i tilsammen 365 dage.
[/url]

Verfasst: 22.01.2008, 17:15
von Goldenfan
das gilt dann also auch bei mir, das auto gehört meinem sohn, ich wohne grenznah und benutze es auch häufig für ausflüge nach dk, heißt daß also, daß mein sohn der 900 km von mir entfernt wohnt daneben sitzen muß, bzw. ich darf mit dem auto nicht durch dk fahren? kann ich mir fast nicht vorstellen´, dann müßet ja jeder urlauber, der sich 2-3 wochen in dk aufhält, sein auto ummelden oder hab ich da was falsch verstanden?

Verfasst: 22.01.2008, 17:33
von ta.schi
Den Link finde ich ja seeehr interessant. :D
Den muss ich mal einem bei uns in der Schule zeigen, der mir unbedingt weißmachen will, dass die Polizeistation in Ribe ihm persönlich erzählt hätte, dass er das Auto in DK mit D-Kennzeichen fahren dürfe, solange das Auto auf einen Angehörigen ersten Grades an-oder umgemeldet ist...
Einen § kann er mir nicht nennen und zwei Minuten vorher hat er mir auch erzählt, dass er so schlecht dänisch versteht, dass er die Post, die er bekommt, von seiner Firma übersetzen lässt...

Verfasst: 22.01.2008, 17:38
von Frechdachs
Hy

@ Goldenfan
Diese regelungen gelten nur fuer personen die ihren lebensmittelpunkt in DK haben.
Also mindestens 50% des Jahres, ueber einen zeitraum von 2 jahren.

Alles klar?

Frechdachs

Re:

Verfasst: 22.01.2008, 18:32
von Froscho22
Hallo !Das was ihr sagt stimmt nicht ganz. Und zwar darf mittlerweise ein Daene der in Deutschland arbeitet und ein Firmenauto in Deutschland hat mit diesen in Daenemark fahren.

Verfasst: 22.01.2008, 18:33
von reimund1012
Hej,
Frechdachs hat geschrieben: Diese regelungen gelten nur fuer personen die ihren lebensmittelpunkt in DK haben.
Also mindestens 50% des Jahres, ueber einen zeitraum von 2 jahren.
Wenn man sich die Beiträge einiger "Hardcore-DK-Fans" so durchliest, dann könnte man schon zur Ansicht kommen das auch einige Touristen von dieser Regel betroffen sind. :wink: :mrgreen: :wink: :mrgreen:

Duck und weg !

Reimund

Verfasst: 22.01.2008, 18:37
von reimund1012
Hej @ Froscho22,

das bestätigt doch die dänische Regel nur voll und ganz.

Weil der Däne, der in DE arbeitet, dort nun enmal auch seinen Lebensmittelpunkt hat.
Was in der einen Richtung geltendes Recht ist, muss konsequenterweise ja auch im umgekehrten Fall gültig sein, oder ?

Gruß

Reimund

Re:

Verfasst: 22.01.2008, 18:40
von micha_i_danmark
Froscho22 hat geschrieben:Hallo !Das was ihr sagt stimmt nicht ganz. Und zwar darf mittlerweise ein Daene der in Deutschland arbeitet und ein Firmenauto in Deutschland hat mit diesen in Daenemark fahren.
Yep, aber nicht umsonst.

Der verlinkte Gesetzestext verweist hier auf Sonderregelungen und ich kann mich an ein Merkblatt einer Steuerberatergesellschaft (war E&Y oder KPMG glaube ich) erinnern, das man per Quartal eine Gebuehr (Høhe weiss ich nicht mehr, aber es war auch nicht gerade wenig) fuer die Nutzung eines auslændischen Firmenwagens in DK an die Registrierungsbehørde entrichten muss. Man kann auch wæhlen, ob man dann mit auslændischen oder dænischen Nummern fahren will.