Gibt es die CPR Nr. nur ab gueltiger Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 29.03.2008, 21:24
Hallo Ihr da draussen!
Ich bin alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter und fange ab mai eine Stelle in Brande an. Ich habe bereits die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, aber brauche natuerlich, um meine Tochter fuer die vuggestue aufschreiben zu koennen eine CPR Nr.
Da ich weiss, dass Arbeitskraefte aus der Europaeischen Union, die weniger als 3Monate in Daenemark arbeiten, ebenfalls eine Cpr Nr haben, kann ich nicht verstehen, weshalb in meinem Falle diese besagte Nr. von der Aufenthaltserlaubnis abhaengt?
Wer hat aehnliche ERfahrungen gemacht? Wer weiss was! Bin total verzweifelt, da ich meinen Job nicht aufnehmen kann, wenn ich meine Tochter nicht unterbringen kann...
Lieben Gruss aus Odense. May-Britt
Ich bin alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter und fange ab mai eine Stelle in Brande an. Ich habe bereits die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, aber brauche natuerlich, um meine Tochter fuer die vuggestue aufschreiben zu koennen eine CPR Nr.
Da ich weiss, dass Arbeitskraefte aus der Europaeischen Union, die weniger als 3Monate in Daenemark arbeiten, ebenfalls eine Cpr Nr haben, kann ich nicht verstehen, weshalb in meinem Falle diese besagte Nr. von der Aufenthaltserlaubnis abhaengt?
Wer hat aehnliche ERfahrungen gemacht? Wer weiss was! Bin total verzweifelt, da ich meinen Job nicht aufnehmen kann, wenn ich meine Tochter nicht unterbringen kann...
Lieben Gruss aus Odense. May-Britt