hilfe bitte um erklärung
Verfasst: 18.04.2008, 00:48
Ehegatte, fester Partner und Kinder
Wenn Sie fest in Dänemark wohnen, können Sie Ihre Familie
nachziehen lassen, sofern einige Bedingungen des Ausländergesetzes
erfüllt sind. In Frage kommen Ihr Ehegatte, Ihr
fester Partner sowie Kinder unter 15 Jahren. Dieser Vorgang
heißt Familienzusammenführung und setzt voraus, dass einige
Bedingungen auf Sie zutreff en. In besonderen Fällen oder im
Interesse des Kindes kann auch Kindern über 15 Jahren erlaubt
werden, mit ihrer Familie zusammen zu kommen
diesen text habe ich grade gefnden leider ist da keine genaue erklärung in punkto welche bedingungen vorausgesetzt werden.
kann mir einer von euch helfen???
mein partner ist seit januar in dänemark und ich und meine tochter wollen nun nach ziehen. leider habe ich noch keinen job. wie soll ich vor gehen? bitte helft mir. wollte in spätestens 2 monaten nach ziehen!
liebe grüße
Wenn Sie fest in Dänemark wohnen, können Sie Ihre Familie
nachziehen lassen, sofern einige Bedingungen des Ausländergesetzes
erfüllt sind. In Frage kommen Ihr Ehegatte, Ihr
fester Partner sowie Kinder unter 15 Jahren. Dieser Vorgang
heißt Familienzusammenführung und setzt voraus, dass einige
Bedingungen auf Sie zutreff en. In besonderen Fällen oder im
Interesse des Kindes kann auch Kindern über 15 Jahren erlaubt
werden, mit ihrer Familie zusammen zu kommen
diesen text habe ich grade gefnden leider ist da keine genaue erklärung in punkto welche bedingungen vorausgesetzt werden.
kann mir einer von euch helfen???
mein partner ist seit januar in dänemark und ich und meine tochter wollen nun nach ziehen. leider habe ich noch keinen job. wie soll ich vor gehen? bitte helft mir. wollte in spätestens 2 monaten nach ziehen!
liebe grüße