Seite 1 von 1
Arbeiten in Dänemark
Verfasst: 25.02.2004, 08:33
von Anscha
Hallo, ich habe schon das ganze Forum auf den Kopf gestellt und leider nichts über Teilzeitarbeit in Dänemark gefunden. Ich würde bei dem Job 15 Stunden im Monat arbeiten,das Gehalt beträgt 94,54 dänische Kronen, sind Steuern fällig ? Wenn ja, mit wieviel muss ich rechnen ?
LG Anja
Verfasst: 25.02.2004, 08:46
von Lars J. Helbo
Es gelten keine besonderen Steuerregeln für Teilzeitarbeit. Dein Einkommen wird also ganz normal versteuert. (Daher hast Du vermutlich auch nichts gefunden, weil es einfach keine sonderregeln gibt). Wesentlich ist nur Dein Jahreseinkommen. Hier gibt es ein Grundfreibetrag von im Moment rund 40.000 Kronen.
Falls Du, wie ich vermute, in D wohnst (und nur nach DK zum arbeiten kommst)? weis ich allerdings nicht, wie das gehandhabt wird.
Verfasst: 25.02.2004, 08:54
von Anscha
Hallo ljhelbo, danke für deine schnelle Antwort. Aber die 40.000 Kronen würde ich ja überhaupt nicht erreichen, also keine Steuern ? Ja, ich wohne in Deutschland, bin aber eigentlich ein halber Däne.
LG Anja
Verfasst: 25.02.2004, 09:27
von Lars J. Helbo
Das weis ich eben nicht, weil die 40.000 für jemanden mit Wohnsitz in DK gilt. Für Grenzgänger gelten besondere Regeln und die kenne ich nicht.
Verfasst: 26.02.2004, 20:57
von kers
Habe letzten Sommer in DK gearbeitet, musste mir ne "Steuerkarte" besorgen und auch Steuern bezahlen.
Verfasst: 27.02.2004, 09:55
von Grummel
moinsen,
ich glaub für angrenzende länder gibt es sowas wie ein doppelsteuerabkommen.
heißt: bei der steuererklärung in dk oder brd müssen alle einkünfte aus beiden ländern angegeben werden.
ansonsten könnte man ja wunderbar die steuern umgehen.
übrigens: dieses abkommen gilt nicht für die schweiz ;o)
die steuergrenze liegt in brd übrigens bei ca. € 7200...
gruß -grummel-
Verfasst: 27.02.2004, 12:00
von Anscha
Ich habe mich bei der kommune in Tondern erkundigt, es spielt eine Rolle, ob man verheiratet ist und ob der Ehemann in Dänemark arbeitet. Also, ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet in Deutschland, d.h. ich habe einen Steuerfreibetrag von 36.800 Kronen, ab da muss ich dann in DK Steuern bezahlen. Das ich das verdiente Geld beim Finanzamt angeben muss, ist mir klar.
Verfasst: 03.03.2004, 17:17
von Kurt
Hallo,
es scheint so, als ob Du Grenzgängerin werden willst. Da gibt es ganz besondere Regelungen - besonders wenn Du verheiratet bist. Ausser den steuerlichen musst Du ebenfalls die sozialen Gegebenheiten beachten bei Arbeitsaufnahme in DK und mit Wohnort in D. Es gibt jedoch einen Grenzgängerverein "Grenzgänger" - siehe die Homepage www.grenzgaenger.dk mit Kontaktadressen und weiteren Informationen.
Setze Dcih mal mit denen in Verbindung.
Gruss
Kurt
Verfasst: 11.03.2004, 19:21
von meikedkde
hallo anscha
ich arbeite teilzeit, allerdings ca 24 stunden in der woche.
verheiratet bin ich auch und mein mann arbeitet auch hier vollzeit.
unserer gehälter werden meines wissens nicht zusammengelegt, ich zahle ganz normal den steursatz unserer kommune (ich glaube 38 %) und ich habe einen freibetrag (fradrag) von ca 4000 kr.
der kann aber auch unterschiedlich sein, je nach länge des arbeitsweges oder ob man z.B. mitglied in einer gewerkschaft ist.
aber ich bin mir sicher das es im grenzgebiet noch andere regelungen gibt.
meike