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Rentenbezug in DK, lohnt sich das
Verfasst: 18.08.2008, 16:18
von Doc ST
Hi an alle,
wir, d.h. meine Freundin und ich werden ab Anfang November in Dänemark arbeiten. Wir sollen nach Aarhus gehen, dort werden wir dann auch arbeiten.
Wir wissen noch nicht genau, für wie viele Jahre wir in DK bleiben werden, aber mind. 2 Jahre werden es sein, evtl. wenn es uns gefällt auch für immer.
Meine Frage bezieht sich auf die Rente in DK: Wenn wir in DK leben und arbeiten und dementsprechend Steuern zahlen, dann zahlen wir ja scheinbar automatisch (durch die Steuern) in das Rentensystem ein. Da man ja scheinbar erst ab 40 Jahren die Rente voll ausgezahlt bekommt (bei weniger Jahren prozentual) ist meine Farge, ob ich nicht weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben sollte, um meinen Anspruch aufrecht zu erhalten, die vollen Bezüge später zu erhalten.
hat jemand damit schon erfahrung gemacht??
würde mich sehr über eine Antwort freuen, VLG noch aus Marburg

Verfasst: 18.08.2008, 16:37
von Lars J. Helbo
Und wie willst Du das machen ???
Es steht Dir natürlich frei, eine private Rentenversicherung abzuschließen, oder einfach etwas zu sparen. Aber wie willst Du in dem DE Rentensystem bleiben, wenn Du dort nicht arbeitest?
Verfasst: 18.08.2008, 16:47
von Heiko1972
hallo Lars,
doch das geht, aber du kannst das warscheinlich nicht wissen. Man darf auch privat weiterhin in das staatliche deutsche Renten-Vernichtungssystem einzahlen wenn man möchte...
Würde ich aber nie machen. Warum ist ja klar.
Gruß
Heiko
Verfasst: 18.08.2008, 16:48
von Doc ST
naja, ich könnte in meinem versorgungswerk bleiben, müßte aber 9 % vom dänischen bruttolohn einzahlen, um weiterhin Anspruch auf die rente im deutschen zahnärzteversorgungswerk zu haben.
da die dänische rente ja doch relativ niedrig ist und ja nicht vom einkommen abhängt, sollte man schon sinnvollerweise noch privat etwas abschließen, oder nicht? was lohnt sich denn dda, bzw. bei wem schließe ich das ab??
Danke übrigens für die schnelle Antwort!

Verfasst: 18.08.2008, 17:42
von micha_i_danmark
Es macht ggf. Sinn, auch weiterhin in die deutsche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen, wenn Du noch nicht die Mindestbeitragszeit erfuellt hast. Du soltest Dir in jedem Fall mal einen Status von der RV zuschicken lassen.
Zusatzversicherungen machen hier in DK mindest so viel Sinn wie in Deutschland. Oft bieten die Firmen Pensionen an. Mal bei Deinem Arbeitgeber nachfragen!
Verfasst: 18.08.2008, 17:42
von Lars J. Helbo
Doc ST hat geschrieben:naja, ich könnte in meinem versorgungswerk bleiben, müßte aber 9 % vom dänischen bruttolohn einzahlen, um weiterhin Anspruch auf die rente im deutschen zahnärzteversorgungswerk zu haben.
Also, jetzt komme ich nicht ganz mit. Du hast doch wohl weiterhin Anspruch auf Rente aus DE für die Zeit, die Du dort gearbeitet hast.
Darum geht es doch mit den 40 Jahren. Wenn man im Laufe seines Berufslebens in mehrere EU-Länder gearbeitet hat, dann bekommt man nachher die Rente anteilig aus diese Länder.
Verfasst: 18.08.2008, 18:02
von Doc ST
richtig lars,
doch die frage ist letztendlich, ob es sinn macht, alles in einem land zu zahlen oder das ganze in zwei unterschiedlichen ländern zu zahlen.
ich dachte, dass ich evtl. weniger rente aus zwei verschiedenen Ländern bekomme als aus einem land.
viellciht ist das ja auch völlig falsch gedacht.
den anspruch habe ich auch jetzt noch, nur halt eine geringe rente, wenn ich jetzt in der brd aufhöre ienzuzahlen!!
Danke für eure prompten mails, bin total begeistert von dioesem Forum!!!

Verfasst: 18.08.2008, 18:10
von Lars J. Helbo
micha_i_danmark hat geschrieben:Es macht ggf. Sinn, auch weiterhin in die deutsche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen, wenn Du noch nicht die Mindestbeitragszeit erfuellt hast.
Bist Du sicher, dass die Mindestbeitragszeit in so einem Falle auch gilt?
Ich weis es zwar nicht, kann mir das aber eigentlich nicht vorstellen, weil es eine ziemlich klare Verletzung der EU-Regeln wäre. Der Idee bei den EU-Regeln ist ja, dass derjenige, der im laufe seines Lebens in mehrere EU-Staten arbeitet seine Rente aus diesen Staaten anteilig bekommen soll. Für jedes Arbeitsjahr 1/40 der Rente.
Wenn nun alle 27 Länder eine Mindestbeitragszeit fordern würde (selbst wenn es nur 2 Jahre wäre). Dann könnte ein Wanderarbeite theoretisch ganz leer ausgehen. So kann es nicht sein.
Man muss ja auch nicht seine Rente in jedes Land beantragen, wo man irgendwann gearbeitet hat, sondern, die Rente muss dort beantragt werden, wo man beim Renteneintritt wohnt. Dort muss man dann angeben, wo man früher gewohnt hat, und dann muss der Rentenversicherer vor Ort, Rente aus den anderen Länder holen.
Verfasst: 18.08.2008, 18:15
von Lars J. Helbo
Doc ST hat geschrieben:
doch die frage ist letztendlich, ob es sinn macht, alles in einem land zu zahlen oder das ganze in zwei unterschiedlichen ländern zu zahlen.
Nur ist das Problem dabei, dass die Rente in DK steuerfinanziert ist. D.h. wenn Du hier wohnst, dann wirst Du auch dazu bezahlen. Wenn Du in der Rentenversicherung in DE bleibst, dann wirst Du also dobbelt bezahlen.
Ich vermute aber, dass Du nach den EU-Regeln für ein gegebenes Arbeitsjahr nur Rente aus ein Land beziehen kannst. Wie ich oben geschrieben habe, must Du ja Dein Rente im Wohnland beim Renteneintrittsalter beantragen.
Verfasst: 18.08.2008, 18:24
von JasperKK
Meines Erachtens ist es Unsinn, weiter in das deutsche System einzuzahlen, da dann die Zahlungen nicht (oder nur sehr kompliziert) steuerlich geltend gemacht werden können.
Die normale Rentenversicherung hat daneben auch eine Rendite unter der Inflationsrate, aber das ist in deinem Fall zumindest wohl nicht relevant.
Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall, in DK vorzusorgen, was auch die Steuerlast hier und jetzt mindert und meist vernünftige Renditen ergibt. Die deutschen ansprüche bleiben bestehen, bzw. kann die Mindesversicherungsdauer wie schon erwähnt auch im EU-Ausland zurückgelegt werden.
Verfasst: 19.08.2008, 08:31
von micha_i_danmark
Lars J. Helbo hat geschrieben:micha_i_danmark hat geschrieben:Es macht ggf. Sinn, auch weiterhin in die deutsche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen, wenn Du noch nicht die Mindestbeitragszeit erfuellt hast.
Bist Du sicher, dass die Mindestbeitragszeit in so einem Falle auch gilt?
Ich weis es zwar nicht, kann mir das aber eigentlich nicht vorstellen, weil es eine ziemlich klare Verletzung der EU-Regeln wäre. Der Idee bei den EU-Regeln ist ja, dass derjenige, der im laufe seines Lebens in mehrere EU-Staten arbeitet seine Rente aus diesen Staaten anteilig bekommen soll. Für jedes Arbeitsjahr 1/40 der Rente.
Wenn nun alle 27 Länder eine Mindestbeitragszeit fordern würde (selbst wenn es nur 2 Jahre wäre). Dann könnte ein Wanderarbeite theoretisch ganz leer ausgehen. So kann es nicht sein.
Man muss ja auch nicht seine Rente in jedes Land beantragen, wo man irgendwann gearbeitet hat, sondern, die Rente muss dort beantragt werden, wo man beim Renteneintritt wohnt. Dort muss man dann angeben, wo man früher gewohnt hat, und dann muss der Rentenversicherer vor Ort, Rente aus den anderen Länder holen.
Die Mindestbeitragszeiten sind national unterschiedlich. In Deutschland sind es derzeit 5 Jahre. Hat man weniger einbezahlt, besteht ggf. Erstattungsmøglichkeit:
Ich habe in verschiedenen Staaten gearbeitet. Ab wann habe ich nun einen Rentenanspruch?
Ein einheitliches Rentenalter gibt es nicht. Der Versicherungsträger jedes Staates gewährt Renten nach seinen nationalen Vorschriften. Es kann deshalb sein, dass Sie aus einem Staat schon eine Rente erhalten können, aus einem Anderen aber noch nicht. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich rechtzeitig beim Versicherungsträger jedes Staates nach Ihren Ansprüchen erkundigen. Dazu gehört auch, wann Sie spätestens einen Rentenantrag stellen müssen.
[url]http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__Ausland__node.html__nnn=true[/url]
Verfasst: 19.08.2008, 08:53
von wofu
Moin, moin,
wenn ich das richtig gelesen habe, ist unser Doc hier nicht in der deutschen RV dabei sondern im Zahnarztversorgungswerk. Da könnten die Renditen bedeutend höher sein. Ich würde das Werk mal ordentlich löchern, wie sieht es aus mit dem Wiedereintritt bei Rückkehr nach D, die Anrechnungen im Bereich der EU sollten die Leute auch besser kennen als wir im Forum. Ich könnte mir gut vorstellen, zunächst für die angedachten 2 Jahre z. B. mit Mindestbeiträgen im Versorgungswerk zu bleiben, um sicher zu gehen. Wenn es sich herausstellen sollte, daß der DK-Aufenthalt auf Dauer weiter geht, kann man ja wieder darüber nachdenken. Bei der gesetzlichen deutschen RV würde ich nicht freiwillig weiter zahlen.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang
PS.: Haben denn da wieder die deutschen Steuerzahler eine Ausbildung bezahlt und die ärztliche Versorgung bekommt DK?
Verfasst: 19.08.2008, 09:05
von Lars J. Helbo
micha_i_danmark hat geschrieben:
Die Mindestbeitragszeiten sind national unterschiedlich. In Deutschland sind es derzeit 5 Jahre. Hat man weniger einbezahlt, besteht ggf. Erstattungsmøglichkeit:
Ja, meines Erachtens müssen sich die 5 Jahre aber auf die Gesamtzeit der Rentenversicherungszeit innerhalb der EU beziehen. Also wenn jemanden 3 Jahre in DE gearbeitet hat und danach 20 Jahre in DK gelebt hat. Dann müuste der Mindestbeitragszeit erfüllt sein.
Verfasst: 19.08.2008, 10:13
von Engel 81
Hallo Wolfgang,
PS.: Haben denn da wieder die deutschen Steuerzahler eine Ausbildung bezahlt und die ärztliche Versorgung bekommt DK?
Wundert dich das wirklich? Hast du mal den deutschen Alltag eines Arztes jemals miterlebt? Möchtest du das auf Dauer mitmachen bis zur Rente?
Lg