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neue kraftfahrzeug regelung
Verfasst: 17.09.2008, 20:17
von bullicamper77
moin,
habe gehört es gibt eine neue regelung was die mitnahme von kraftfahrzeugen nach dk angeht.
gibt es nun keine steuerliche belastung mehr auf das mitgenommene fahrzeug?
Danke.
Verfasst: 17.09.2008, 21:55
von Lars J. Helbo
Es gibt gar keine Änderung ...
Re: neue kraftfahrzeug regelung
Verfasst: 17.09.2008, 22:06
von Hina
bullicamper77 hat geschrieben:
gibt es nun keine steuerliche belastung mehr auf das mitgenommene fahrzeug?
Das wäre schön, ist aber leider nicht so. Kostet nach wie vor ein heiden Geld. Das einzige, was sich geändert hat, dass es das "Abstotterschlupfloch" für die Registrierungsgebühr nicht mehr gibt. Hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche, kann man denen erzählen, was man will, man muss die Registrierungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Bescheid beim Skat einzahlen.
Viele Grüße
Hina
Verfasst: 18.09.2008, 06:12
von Joerg
man muss die Registrierungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Bescheid beim Skat einzahlen.
Wie, man muß nicht sofort bei der Registrierung die afgift bezahlen?
Hilsen
Jørg
Verfasst: 18.09.2008, 09:25
von Hina
Hallo Joerg,
ja doch bei der Registrierung schon. Aber erstmal geht man ja zum Skat und meldet das Auto dort zur Registrierung an, legt das Gutachten vor usw. Den Bescheid über die Höhe der abgift bekommt man aber nicht sofort, sondern der wird nach der Berechnung per Post zugeschickt. Dann hat man 14 Tage Zeit, zum Skat zu gehen, die entsprechende Summe dort an Ort und Stelle einzuzahlen und das Auto wird dann erst tatsächlich registriert.
Viele Grüße
Hina
Verfasst: 18.09.2008, 09:29
von Joerg
Hej Hina,
vielen Dank für Deine Antwort. Diese leidige Prozedur steht mir bald bevor.
Hilsen
Jørg
Verfasst: 18.09.2008, 10:59
von Hina
Hej Joerg,
dann drücke ich Dir die Daumen, dass es einigermaßen bezahlbar bleibt. Wie gesagt, die Sonderregelung, in Quartalsraten zu zahlen, gibt es bei unbefristeten Arbeitsverträgen nicht mehr. Das kann man zwar immer noch beantragen, wird aber mit exakt dieser Begründung abgelehnt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag weise aus, dass man längerfristig und nicht vorübergehend in DK bleiben möchte.
Hilsen
Hina
Verfasst: 18.09.2008, 11:09
von geloescht02
Puh, als ich den Thread vorhin las, hab ich erstmal einen Schreck bekommen, denn gestern war ich in Aabenraa und hab eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
Nur gut, das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, denn ich haette doch ein kleines Problem, die komplette Summe auf einmal zahlen zu muessen.
Verfasst: 18.09.2008, 11:43
von Hina
Hej Bustrulla,
meinst Du einen oder keinen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Wie gesagt, bei unbefristet, muss man auf einen Schlag zahlen. Bei befristetem Arbeitsvertrag kann ich aber leider auch nicht sagen, wie sie mit dem "Gummiparagraphen" umgehen.
Hilsen
Hina
Verfasst: 18.09.2008, 12:33
von Joerg
Ist doch vollkommen egal ob befristet oder unbefristet. Sobald man einen opholtbevis beantragt hat, ist die afgift in einem Stück fällig.
@bustrulla
Weißt Du denn schon, was Du für Dein Auto bezahlen sollst?
Hilsen
Jørg
P.S. Oder sehe ich das falsch???
Verfasst: 18.09.2008, 12:41
von geloescht02
Laut bilprisen.dk werden es incl. Nummernschildern ca. 16 000 Kr werden
Werde es bald von einer Werkstatt feststellen lassen.
Verfasst: 18.09.2008, 12:43
von Joerg
Na, da habe ich aber schon schlimmeres gehört.
Ein Kollege von mir soll für seine Harley 130.000 kr. bezahlen.
Hilsen
Jørg
Verfasst: 18.09.2008, 12:47
von hettibert
Hi, wir haben gerade für einen Ford escort kombi von 1999 38000 Dkk bezahlt, ich glaube zuviel, werde Widerspruch einlegen.
Hilsen Hetti
Verfasst: 18.09.2008, 12:52
von Joerg
Ich soll für meinen 95er Renault 19 ca. 12.000 kr bezahlen, meine Frau soll für ihren 89er Peugeot 205 ebenfalls 12.000 kr bezahlen.
Peugeot wird hier höher gehandelt als Renault!
Hilsen
Jørg
Verfasst: 20.09.2008, 13:37
von fischie
Es gibt aber auch immer noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine Arbeitskollegin hat das gemacht. ( Aarhus ) Ich weiß jetzt aber nicht, wo und wie genau das abläuft. Sie hatte dann 6 Monate länger Zeit. Es ist zwar nicht aufgehoben das Ganze, aber man etwas mehr Zeit. Wir haben auch überlegt ( Ich habe - noch - einen Peugeot 306, 90 PS, BJ 96. - wäre mir hier zu teuer.) Aber letzten Endes haben wir spontan ein Auto gefunden und gekauft. Wir verkaufen den Peugeot am kommenden Woe in D.
Ich weiß auch leider nicht, ob es da bei dieser Sondergenehmigung von der Kommune abhängig ist. Könnte ich mir gut vorstellen.