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HILFE!!! Alles uebers Pendeln

Verfasst: 21.10.2008, 13:22
von Mae1605
Hallo, kann mir bitte jemand weiter helfen, ich habe ganz schoen viele fragen zum thema pendeln
Mein Freund moechte gerne hier in DK arbeiten, ist aber in Deutschland gemeldet und dort auch arbeitslos gemeldet. Hierzu habe ich einige fragen
Zu welchen behoerden muss er gehen, welche formulare brauchen wir, wieviel tage muss er offiziell in D verbringen, bekommt er "fahr" geld vom amt, wie laeuft es mit der krankenversicherung, brauchen wir quittungen um zu beweisen das er in D war?
Also eigentlich brauche ich saemtliche informationen zum thema pendler, wer kann mir weiter helfen ???
Vielen lieben Dank schonmal im vorraus
Mae1605

Verfasst: 21.10.2008, 17:20
von Mae1605
Hallo, vielen Dank fuer den tip, da habe ich schon angerufen und die wollen nur Beratungstermine vereinbaren. MOechte gern erstmal wissen was ich so tun muss da mein freund morgen anfaengt zu den behoerden zu gehen.

Verfasst: 21.10.2008, 19:06
von Mae1605
KANN MIR DENN NIEMAND WEITER HELFEN WAS DAS THEMA PENDELN BETRIFFT????

Verfasst: 21.10.2008, 20:44
von ta.schi
Du weisst bestimmt, dass Grosschrift im Internet schreien bedeutet... Das wird nicht gerade gern gesehen... :roll:

Hat er denn schon einen Arbeitsplatz oder wollt ihr suchen?!

Verfasst: 21.10.2008, 20:45
von Engel 81
Kurze Frage: Hast du mal die Suchfunktion benutzt? Kombiniere doch mal das Wort Grenzpendler mit einem deiner Stichworte. Allein Grenzpendler brachte vier Seiten. Das kann man dadurch sicherlich noch mal minimieren.
Ansonsten empfehle ich Google. Da kann man alles finden, wenn man mit ein wenig Phantasie sucht und Begriffkombinationen sucht.

Lg

Verfasst: 21.10.2008, 21:39
von Mae1605
oh sorry, ich wusste nicht das es "schreien" bedeutet, das wollte ich natuerlich nicht ;-)
Ja, er kann einen job hier haben und koennte sofort anfangen wenn alle behoerdengaenge erledigt sind.
und ja, ich habe schonmal bei google geschaut, finde aber nichts was uns weiter hilft weil viele auf beratungsstellen verweisen und dort habe ich heute angerufen und die haben mir gesagt das er jedesmal wenn er mal frei hat in D sein muss und das kann ich mir bei einem heimweg von 700 km nicht vorstellen das man das nicht anders regeln kann.
LG
Mae1605

Verfasst: 21.10.2008, 22:25
von udo66
Mae1605 hat geschrieben:oh sorry, ich wusste nicht das es "schreien" bedeutet, das wollte ich natuerlich nicht ;-)
Ja, er kann einen job hier haben und koennte sofort anfangen wenn alle behoerdengaenge erledigt sind.
und ja, ich habe schonmal bei google geschaut, finde aber nichts was uns weiter hilft weil viele auf beratungsstellen verweisen und dort habe ich heute angerufen und die haben mir gesagt das er jedesmal wenn er mal frei hat in D sein muss und das kann ich mir bei einem heimweg von 700 km nicht vorstellen das man das nicht anders regeln kann.
LG
Mae1605
Also ist er irgendwo hier in Syddanmark (aktueller Wohnort - DK). Er kann sich aber auch eine Wohnung in Flensburg nehmen. Pendeln ist jedem freigestellt.
Rechtlich ist es schwer den Lebensmittelpunkt festzustellen.
Quittungen kann man ueberall sammeln...
Wenn er den Arbeitsplatz hat - regelt sich hier alles - er braucht ein LohnKonto, sygsikring (nachdem er beim Staatsamt sich gemeldet hat) und
dann kann er seinen Radius ziehen wie er moechte - man kann auch 700 km pendeln - das ist allein seine Sache und ein wenig persoenl. Strategi. Die kann man vor Ort nochmal durchchecken.

Verfasst: 21.10.2008, 22:37
von Mae1605
Vielen Dank udo66

also er hat seine wohnung in d , in der naehe von duesseldorf und die moechte er auch behalten. er faehr tja auch nach D ab und an aber wir muessen wissen ob er in einer bestimmten periode in D sein MUSS, rein offiziell. Fragt hier keiner nach Tankquittungen oder sowas ? also wie oft muss er frei haben so das das skat amt auch sieht das er nicht arbeitet sondern in D ist.

Verfasst: 21.10.2008, 23:44
von galaxina
Biggi hat geschrieben:Er darf sich als Pendler 183 Tage/Jahr in DK aufhalten.

Biggi
ich denke, es ind in einem nichtschaltjahr lediglich 182 Tage, die er sich in dk aufhalten darf ;-)

Verfasst: 21.10.2008, 23:51
von galaxina
Biggi hat geschrieben:oki doki. Guck mal auf die Uhr! :o
23:50 h - jetzt aber schnell ueber die grenze nach de ;-)

Verfasst: 21.10.2008, 23:58
von Mae1605
Danke fuer eure antworten!! ;-) auch wenn es zu spaeter stunde ist ;-)
ist es denn egal wie er sich das einteilt das er 182 tage nicht hier arbeiten darf oder gibt es "perioden", das heisst ein mal im monat muss er fuer ne woche in D sein oder sowas ?

Verfasst: 22.10.2008, 00:22
von aki
Als Pendler muss er seinen Wohnsitz in Deutschland haben und plausibel machen, dass er sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhält.
Beim Wohnsitz Düsseldorf könnte das schwierig werden, da empfehle ich ein Fahrtenbuch zu führen. Hatten wir schon vor kurzem, gell Udo :wink:

Verfasst: 22.10.2008, 00:29
von Mae1605
Fahrtenbuch ? muss ich dann tankquittungen sammeln oder wie ? anders waere es ja nicht zu "beweisen" das er in D ist. oder pruefen die das hier nicht so ?

Verfasst: 22.10.2008, 08:38
von kwako
Moin,

vom Pendeln hab ich keine Ahnung aber
Fahrtenbucht führt man, indem der Tachostand vor der Fahrt notiert wird, Fahrtziel eintragen und dann wieder Tachostand. Die Dinger gibt es in jedem gutsortierten Schreibwarenhandel als Vordruck. Achtung, bei uns werden sie nur handschriftlich anerkannt (Aussage von meinem Steuerberater)
Benzinquittungen könntest du ja von jedem sammeln :wink:
by Heike

Verfasst: 22.10.2008, 09:08
von ta.schi
Also, wenn er denn schon Arbeit hat, waere es eigentlich so:

Mit seinem Arbeitsvertrag zum Skat, je nachdem, in welcher Kommune er arbeitet... Vll. gibts die cpr gleich mit, vll. wird sie zugeschickt... Wenn er diese cpr hat, zur zustaend. Kommune und die sygesikringskort beantragen. Mit cpr kann er auch dann auch ein Konto eroeffnen, die wenigsten Banken machen das ohne... Er braucht das Formular E 106, damit er bei seiner dt. KK den Status auf der Vers.karte aendern kann und eine neue bekommt, trotzdem aber die Leistungen in D in Anspruch nehmen kann.

Diesen km-Freibetrag kann man sich auf der Steuerkarte eintragen lassen, so dass man gleich netto mehr raus hat... Unsere Angestellten fahren eine 4 Tage-Woche, damit sie diese 183 Tage-Regel einhalten koennen. Er muss ja halt seinen Lebensmittelpunkt in D haben, Wohnung, evtl. Frau und Kinder. Wenn er nun nicht jedes WE nach Hause faehrt, sieht es ja so aus, als waere es nicht so "wichtig" in D zu sein und wird eher als "Bescheissen des daen. Staates" angesehen...