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Unterhaltsrecht / staatliche Unterstützung

Verfasst: 01.01.2009, 23:56
von CookieDK
Hallo,
nun ist es bald soweit und meine Freundin will zu mir ziehen. Nun stellen sich aber einige Fragen. Sie hat ein Kind (6 Monate, ist aber nicht mein eigenes) und bekommt in Deutschland Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie sieht'S denn hier mit Unterstützung aus. Ich habe mal gehört, daß es hier eine Art Sozialhilfe gibt (so um die 8000 DKK). Bekommt man diese nur, wenn man in Dänemark gearbeitet hat?

Ich wäre euch für Dich sehr dankbar für Tips...

Mange Hilsen

Markus

Verfasst: 02.01.2009, 00:29
von Smiley22
Wenn Deine Freundin Geld vom Staat will, dann schauts mit dem Opholdsbevis schlecht aus!
Den gibts nur, wenn Sie ne Arbeit hat bzw genügend Geld auf dem Konto damit sie dem Staat nicht auf der Tasche liegt.

Wobei Deine Freundin aber Anspruch auf ne Tagesmutter haben könnte damit sie arbeiten kann.......

Jürgen

Verfasst: 02.01.2009, 10:10
von Vilmy
Hinzuzufügen ist noch, dass sie Kindergeld bekommt, wenn das Kind in DK wohnt. Unterhaltsersatzzahungen oder Erziehungsgeld oder Sozialhilfe kann sie nicht bekommen.

Tagesmütter kosten übrigens mehr als 2000 kr. im Monant, je nach Wohnort.

Gruss, vilmy

Verfasst: 02.01.2009, 15:04
von Lars J. Helbo
Und denk dran, das Kindergeld gleich bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt zu beantragen. Es muss nämlich gesondert beantragt werden und es kann nicht rückwirkend bezahlt werden. D.h. wenn man erst später den Antrag stellt, dann ist das Geld bis dahin verloren.

Verfasst: 02.01.2009, 15:40
von g_abriele
Und wenn ich das recht in Erinnerung habe, bekommt man nur Kindergeld, wenn man ein Nemkonto angibt, das aber wiederrum nur mit CPR eroeffnet werden kann - zumindest wenn man nicht verheiratet ist.

Sonst kann man das Konto des Ehegatten angeben (bzw. das gemeinsame).

Ich brauchte hier das Kindergeld garnet beantragen - das kam automatisch ??!!

Mange Tak

Verfasst: 02.01.2009, 21:58
von CookieDK
Also, schon mal vielen Dank für eure Tips...

Wir könnten ja mein Konto angeben, da ich ja im Besitz der CPR bin und ein dänisches Konto habe...

Verfasst: 03.01.2009, 09:56
von Lars J. Helbo
In Bezug auf das Kindergeld macht das aber kein Unterschied. Kindergeld gibts ja ohnehin erst, wenn das Kind und mindestens ein Elternteil in DK wohnt und CPR hat.

Verfasst: 03.01.2009, 12:23
von g_abriele
sorry - hat ich nicht erwaehnt - stimmt aber.

Mein Mann hatte ja einen Vollzeit- und ich einen Minijob, als wir herkamen - und daher wurde meine Tochter auch gleich "regulaer" erfasst - wir bekamen alle eine CPR und konnten als Nemkonto unser gemeinsames angeben.

und wichtig: wir waren (sind) verheiratet - und da der Job meines Mannes genug einbringt, haette ich noch nicht einmal einen Job gebraucht. Ansonsten sieht das anders aus.