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Auch eine Frage zum dänischen Namensrecht

Verfasst: 30.01.2009, 15:43
von schmitt
Hallo,

wir ziehen in wenigen Wochen nach Dänemark, vorerst auf ein Jahr begrenzt, und erwarten im Sommer unser zweites Kind.

Nun habe ich irgendwann, irgendwo gelesen, dass in DK nur 'zugelassene Namen' vergeben werden dürfen (als Vorname), die alle in einer Liste (?) eingetragen sind. Man könne zwar einen Antrag stellen, sollte der gewünschte Name nicht zulässig sein, aber ob das dann was wird ...

Jetzt habe ich gleich mehrere Fragen. Zum einen, stimmt das mit den zugelassenen Namen? Falls es stimmt, kann man diese Liste irgendwo einsehen und gilt diese Regelung auch für Ausländer?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen :) Viele Grüße, schmitt

Verfasst: 30.01.2009, 16:00
von Vilmy
Hallo,
ja, die Liste gibt es; hier ist sie:
[url]http://www.familiestyrelsen.dk/navne/1/[/url]

Allerdings kannst du als Ausländer Namen wählen, die im Herkunftsland gebräuchlich sind, aber keine selbtgestrickten Namen. und natürlich Namen, die du in der Familien belegen kannst. Musst du allerdings beantragen.

Gruss, vilmy

Verfasst: 30.01.2009, 16:38
von schmitt
Klasse, vielen Dank für die prompte Antwort!