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Reinfall beim Skat!

Verfasst: 29.05.2009, 09:30
von Malchen
Ich habe gestern meine Steuererklärung beim Skat abgegeben und habe einen riesen Reinfall erlebt. Da ich in Deutschland in Grenznähe wohne und in Frdericia (einfache Fahrt 130 Km) arbeite, habe ich von Montag bis Donnerstag in Fredericia gewohnt, da mir 260 Km Fahrtstrecke pro Tag (in der Woche immerhin 1040 Km) einfach zu weit sind. Nun dachte ich das ich die Miete bzw die Aufwendungen für einen zweiten Haushalt steuerlich geltend machen kann. Doch weit gefehlt. Mir wurde mitgeteilt, das ich nur die Fahrtkosten absetzen kann. Das heist Montags eine Tour hin und Donnerstag eine Tour zurück. Man sagte mir das es durchaus zumutbar wäre bis zu 200 Km für eine Tour täglich zu pendeln. :shock: Das kann ich irgendwie nicht verstehen. Ich habe mit einer fetten Rückzahlung gerechnet, und jetzt darf ich 1000 Kr. nachzahlen. Ist zwar nicht viel, aber irgndwie ist das doch nicht gerecht oder? Was wäre passiert wenn ich angegeben hätte, das ich jeden Tag nach Hause gefahren wäre? Wäre die Skat dahinter gekommen? Was sagt Ihr dazu?

Verfasst: 29.05.2009, 10:18
von Vilmy
HEJ,
nein, wenn du angegeben hättest, du führest jeden Tag, hättest du einen guten Steuerfreibetrag erhalten.

Gruss, vilmy

Verfasst: 29.05.2009, 10:45
von galaxina
Vilmy hat geschrieben:HEJ,
nein, wenn du angegeben hättest, du führest jeden Tag, hättest du einen guten Steuerfreibetrag erhalten.

Gruss, vilmy
wo dann u.U. die 183-tage regel zum tragen gekommen waere und du des steuervergehens angeklagt worden waerest.
alles richtig gemacht - klasse
ehrlich waehrt am laengsten :!:

Verfasst: 29.05.2009, 12:48
von norway
galaxina hat geschrieben:
Vilmy hat geschrieben:HEJ,
nein, wenn du angegeben hättest, du führest jeden Tag, hättest du einen guten Steuerfreibetrag erhalten.

Gruss, vilmy
wo dann u.U. die 183-tage regel zum tragen gekommen waere und du des steuervergehens angeklagt worden waerest.
alles richtig gemacht - klasse
ehrlich waehrt am laengsten :!:
das mußt du mir jetzt mal näher erklären
wenn ich in deutschland wohne und jeden tag von d nach dk pendle
was man ja hätte angeben können
was bitte soll das mit der 183 tage regel zu tun haben
man übernachtet doch jeden tag in d und ist automatisch damit pendler

Verfasst: 29.05.2009, 13:04
von galaxina
norway hat geschrieben:
galaxina hat geschrieben:
Vilmy hat geschrieben:HEJ,
nein, wenn du angegeben hättest, du führest jeden Tag, hättest du einen guten Steuerfreibetrag erhalten.

Gruss, vilmy
wo dann u.U. die 183-tage regel zum tragen gekommen waere und du des steuervergehens angeklagt worden waerest.
alles richtig gemacht - klasse
ehrlich waehrt am laengsten :!:
das mußt du mir jetzt mal näher erklären
wenn ich in deutschland wohne und jeden tag von d nach dk pendle
was man ja hätte angeben können
was bitte soll das mit der 183 tage regel zu tun haben
man übernachtet doch jeden tag in d und ist automatisch damit pendler
ICH muss gar nichts!
Bitte den ersten Beitrag genauer durchlesen. Der gute Mann aus Leck ist faktisch nicht gependelt. Er hat seiner friesischen Heimat unter der Woche den Ruecken gekehrt um dann von Donnerstag bis Sonntag seinem Heimatort die Referenz zu erweisen.

Verfasst: 29.05.2009, 13:28
von sven estridsson
galaxina hat geschrieben: ICH muss gar nichts!
Bitte den ersten Beitrag genauer durchlesen. Der gute Mann aus Leck ist faktisch nicht gependelt. Er hat seiner friesischen Heimat unter der Woche den Ruecken gekehrt um dann von Donnerstag bis Sonntag seinem Heimatort die Referenz zu erweisen.
du machst mich immer wieder sprachlos, ein steuerberater mit germanistikstudium, wo hast du studiert? auf welcher elite uni konnte man dich finden? deinem gepflegten aber durchaus selbstsicherem habitus zufolge schätze ich mal auf der ruprecht-karl uni in heidelberg...


Gaudeamus igitur, andersen

Verfasst: 29.05.2009, 14:05
von annikki
hej malchen, wenn du angegeben hättest, dass du jeden arbeitstag d - dk -d gefahren bist, somit 260 km nach deinen angaben .... dann hätte dich den danske skat vielleicht gefragt, wieso du dann ne dänische anschrift , wohnung, haushalt , whatever hast .... und die dürfen auch belege für deine tägliche strecken verlangen, z.b. tankquittungen ... wird auffällig, wenn nur sonntags und donnerstags getankt wird ;-) kennen die schon ;-)) und dann natürlich fahrtenbuch ... wenn du das guten gewissens vorlegen kannst ( die schicken auch schon mal jemanden vorbei, der sich dein auto anschaut, oder laden dich auch gern ein, es mal vorzuführen .....)
lg annikki

Verfasst: 29.05.2009, 14:37
von Arnias
galaxina hat geschrieben:
Vilmy hat geschrieben:
Gruss, vilmy
wo dann u.U. die 183-tage regel zum tragen gekommen waere und du des steuervergehens angeklagt worden waerest.
alles richtig gemacht - klasse
ehrlich waehrt am laengsten :!:
da kommt gar nix zum tragen :roll:

die 183 Tage Regel hat in diesem Fall überhaupt nichts mit zu tun. ob er nun jeden tag fährt, oder von mo-do in dk übernachtet ist diesbezüglich vollkommen egal.

Verfasst: 29.05.2009, 15:35
von norway
sven estridsson hat geschrieben:
galaxina hat geschrieben: ICH muss gar nichts!
Bitte den ersten Beitrag genauer durchlesen. Der gute Mann aus Leck ist faktisch nicht gependelt. Er hat seiner friesischen Heimat unter der Woche den Ruecken gekehrt um dann von Donnerstag bis Sonntag seinem Heimatort die Referenz zu erweisen.
du machst mich immer wieder sprachlos, ein steuerberater mit germanistikstudium, wo hast du studiert? auf welcher elite uni konnte man dich finden? deinem gepflegten aber durchaus selbstsicherem habitus zufolge schätze ich mal auf der ruprecht-karl uni in heidelberg...


Gaudeamus igitur, andersen
:mrgreen:

Verfasst: 29.05.2009, 15:42
von Galaxos
Als Grenzpendler zählen auch die Unterkunftskosten die man steuerlich absetzen kann und nicht nur die spritkosten,für die fahrerei.Ein Jahr bekommt man die höhere Steuervergünstigung.Danach nichts mehr.Es sei den da hat sich auch wieder was geändert.

Verfasst: 29.05.2009, 18:34
von Malchen
Wollte ich ja, aber es ist aus Steuerrechtlicher Sicht eine Übernachtung gar nicht notwendig, da ja die Entfernung "nur" 130 KM beträgt. Somit ist die Übernachtung reiner Luxus und damit nicht absetzbar. Klingt absolut unlogisch, ist aber so. Meinem Arbeitskollegen wurde das gleiche erzählt, also kann ich einen unwissenden Skat-Mitarbeiter ausschliessen.

Verfasst: 29.05.2009, 19:46
von stockente
Malchen hat geschrieben:Meinem Arbeitskollegen wurde das gleiche erzählt, also kann ich einen unwissenden Skat-Mitarbeiter ausschliessen.

Darauf würde ich nichts geben. Frag einen anderen Skat-Mitarbeiter oder besser gleich einen Revisor.

antwort des tages

Verfasst: 29.05.2009, 23:43
von udo66
Beste Antwort!
Dieses Rumvermuten bei ungenauen Angaben...da machen wahrscheinlich 2 versch. Mitarbeiter beim Skat verschiedene Entscheidungen.

Verfasst: 30.05.2009, 08:43
von cimberia
Hej,
bei allem Respekt zu jeder Meinung, aber ich finde es unterste Schublade, wenn hier jemand direkt oder indirekt zum Betrug auffordert!
z.B. "wenn du angegeben hättest ...."

Leute bitte bedenkt, die Damen und Herren vom Skat sind nicht blöd! Wenn so ein scheiss auffliegt ist das gejammer groß und die eigene Ehre und das Gewissen im Eimer!

Hilsen Frank

Verfasst: 30.05.2009, 13:50
von galaxina
dieser thread sollte vollstaendig geloescht werden, da er zu kriminellen handlungen auffordert.
die gefahr einer abmahnung ist staendig vorhanden und das wuerde in erster linie die forumbetreiber finanziell treffen.
es gibt ausreichend abmahnanwaelte, die sich auf so etwas spezialisiert haben und sich damit eine goldene oder weisse nase verdienen.