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Dänische Verjährungsfrist und dänische Bußgelder

Verfasst: 08.07.2009, 20:42
von daydreamer81
Moin!

Ich vergangen Jahr im August hatte ich nen schweren PKW Unfall in Dänemark (verursacht).

Beide Unfallseiten (= Unfallgegner und ich) erlitten Verletzungen. Ich denke dass das sicher mit zu "körperverletzung" zählt und mir ne Strafe "droht". :oops:

Bisher habe ich (zum Glück) noch immer nichts vom Staat gehört. Nur die Versicherung des Unfallgegners meldete sich bisher. :o

Meldet sich der Staat bei Grenzpendlern nicht auch wenn sie "Scheisse" bauen? Wie lange ist die Verjährungsfrist in DK? Kennt ihr so ne Seite in der steht, was man an Bußgeldern zahlen müsste? :o


Danke!
Gruß und so
Leif aka Daydreamer81

Verfasst: 09.07.2009, 08:21
von Pat1802
Hi,

ich kann dir zwar nicht deine Frage beantworten, aber mich würde so etwas auch mal interessieren.

Wir haben 2007 in unserem Urlaub falsch geparkt und ein Ticket über 50 Euro an unserem Auto gehabt. Ist zwar nur eine Lapalie gegenüber dem von dir...... Wir haben den Schein dann ordnungsgemäß ausgefüllt und der zuständigen Behörde eine Einzugsermächtigung für das Bußgeld erteilt und abgeschickt.

Haben aber nie wieder etwas davon gehört :shock:

Gruß Patrick

Verfasst: 09.07.2009, 08:53
von daydreamer81
Haben die denn das Bußgeld abgebucht? :wink:
Von mir haben die zum Glück keine Bankverbindung. :D :wink:

Verfasst: 09.07.2009, 09:18
von Pat1802
Ach so. Nein, haben sie nicht. Das meinte ich ja damit, dass ich nie wieder etwas von denen gehört habe. :P

Verfasst: 09.07.2009, 12:05
von netsrik2
vielleicht stimmte ja die Bankverbindung nicht :wink:

Verfasst: 09.07.2009, 12:17
von Pat1802
Also ich habe wirklich guten Gewissens zahlen wollen und richtig ausgefüllt. Und wenn ich mich halt verschrieben hätte.....dann scheint denen irgendwie egal zu sein???? :?:

Gruß Patrick

Verfasst: 09.07.2009, 12:18
von netsrik2
ja, manchmal ist das so mit der Übereifrigkeit bei Adress- und Bankangaben. :wink:
Schon meine Oma sagte immer: gib`nicht so viel privates an, höchstens etwas erfundenes :mrgreen:
Wenn weiter nichts kommt, hast Du doch Glück gehabt.

Verfasst: 09.07.2009, 12:24
von Pat1802
Schlaue Dame deine Oma :D

Dann kann ich ja nach 2 Jahren wieder ruhig schlafen 8)

Gruß Patrick

Verfasst: 09.07.2009, 12:35
von netsrik2
ja, sehr schlau...

aber nach 2 Jahren wird nichts mehr kommen :D

Verfasst: 09.07.2009, 12:52
von cimberia
Eventuell feinster Silberschmuck in Form einer wunderschönen 8. Wird meistens bei Grenzübertritt ausgehändigt :P :P :P

Verfasst: 09.07.2009, 13:19
von Pat1802
cimberia hat geschrieben:Eventuell feinster Silberschmuck in Form einer wunderschönen 8. Wird meistens bei Grenzübertritt ausgehändigt :P :P :P
Mich haben sie nicht gekriegt :D

Re: Dänische Verjährungsfrist und dänische Bußgelder

Verfasst: 10.07.2009, 00:35
von micha_i_danmark
daydreamer81 hat geschrieben:Moin!

Ich vergangen Jahr im August hatte ich nen schweren PKW Unfall in Dänemark (verursacht).

Beide Unfallseiten (= Unfallgegner und ich) erlitten Verletzungen. Ich denke dass das sicher mit zu "körperverletzung" zählt und mir ne Strafe "droht". :oops:

Bisher habe ich (zum Glück) noch immer nichts vom Staat gehört. Nur die Versicherung des Unfallgegners meldete sich bisher. :o

Meldet sich der Staat bei Grenzpendlern nicht auch wenn sie "Scheisse" bauen? Wie lange ist die Verjährungsfrist in DK? Kennt ihr so ne Seite in der steht, was man an Bußgeldern zahlen müsste? :o


Danke!
Gruß und so
Leif aka Daydreamer81
Nun ja, wenn Du ewine Adresse angegeben hast und zudem noch eine CPR Nummer hast, wird Dich die Polzei schon finden und kontaktieren, falls es zu einer Verhandlung kommt.

Die allgemeinen Bussgeldsætze findest Du hier:
[url]http://www.sikkertrafik.dk/73e0033[/url]

Das hilft Dir aber fuer den Fall der Kørperverletzung bei Unfallverursachung nicht wirklich weiter. Denn da geht es im Zweifelsfall um ein Gerichtsurteil - falls es denn zum Prozess kommt.

Verfasst: 10.07.2009, 19:56
von Maja
Vollstreckung von Geldbußen

Vollstreckung von in Dänemark erteilten
Geldbußen in Deutschland

Einmal zu schnell gefahren oder falsch geparkt – das kann in Dänemark sehr teuer werden. Ob Geldbußen aber auch in Deutschland vollstreckbar sind, ist trotz der Zugehörigkeit beider Staaten zur Europäischen Union damit nicht gesagt.

Vollstreckung von Geldbussen Dänemark.jpg

1. Vollstreckung dänischer Geldbußen in Deutschland

2. Bezahlung der Geldbuße vor Ort

3. Inkassobüros



1. Vollstreckung dänischer Geldbußen in Deutschland

Ganz im Gegenteil: Bisher gibt es kein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, das die Vollstreckung von Geldbußen im anderen Land ermöglicht. Auch die zahlreichen anderen Vereinbarungen innerhalb der EU betreffen entweder nicht den Bereich „Geldbußen“ oder sind noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden.

Änderungen in dieser Hinsicht kann in einiger Zeit aber die Ratifizierung eines Rahmenbeschlusses der Justizminister der EU mit sich bringen. In diesem Beschluss haben die Minister eine Übereinkunft darüber gefunden, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 EUR auch in den anderen Mitgliedsstaaten vollstreckbar sein sollen. Ein solcher Beschluss entfaltet aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Ratifizierungsprozess dauert in Deutschland noch an.



2. Bezahlung der Geldbuße vor Ort

Ist die Geldbuße direkt an Ort und Stelle in Dänemark bezahlt worden, so wird damit konkludent die Schuld eingestanden und eine weitere Verfolgung findet nicht statt. Dieses einmal bezahlte Bußgeld ist nachträglich nur äußerst schwer wieder zurückzubekommen.

Wird die Zahlung der Geldbuße hingegen verweigert, so wird die Sache an das zuständige Strafgericht weitergeleitet. Ein etwaiges, den Bußgeldbescheid bestätigendes Strafurteil ist mangels wirksamer Vollstreckungshilfeabkommen in Deutschland nicht durchsetzbar.



3. Inkassobüros

Weil die Vollstreckung von Geldbußen bislang an den fehlenden Hilfeabkommen scheitert, wird bisweilen eine andere Methode angewandt. Der Betroffene bekommt Post von der „Euro Parking Collection“ (EPC), einem privaten Inkassobüro, das sich auf die Eintreibung von ausländischen Bußgeldern spezialisiert hat. Neben den Geldbußen sollen die Betroffenen noch eine zusätzliche, meist hohe Bearbeitungsgebühr zahlen.

Obwohl die Mahnschreiben seriös und amtlich klingen und das Unternehmen die Halterdaten vom Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg erhalten hat, besteht auch auf diesem Wege keine rechtliche Möglichkeit, die Bußgelder zu vollstrecken. Das "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen" (EuGVÜ), auf das sich die EPC beruft, findet nur auf gerichtliche Entscheidungen Anwendung. Ein Bußgeldbescheid ist allerdings keine gerichtliche Entscheidung im Sinne des EuGVÜ.

Auch die angedrohte Eintragung des Betroffenen in eine Liste für säumige Schuldner, die den Verlust der Kreditwürdigkeit zur Folge habe, verstößt gegen geltendes Recht und hat nicht die angekündigten Auswirkungen.

Es besteht daher solange kein Reaktionsbedarf, bis von der EPC ein Mahnbescheid in Deutschland beantragt wurde. In diesem Fall reicht allerdings der Einspruch gegen den Mahnbescheid, um den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu verhindern.



4. Parksystem

Um jedoch zu verhindern, überhaupt ein "Knöllchen" zu bekommen, sollte man sich vorher über das Parksystem in Dänemark informieren. Für Kopenhagen steht diese Möglichkeit auch auf deutsch auf der Seite parkering.dk zur Verfügung.



Unsere Ansprechpartner

Stefan Reinel, Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: sr@br-law.com



Jana Behlendorf, Kopenhagen
Telefon: +45 33 70 60 00
E-mail: jbe@br-law.com



Stand: April 2009
... durch googlen gefunden ... :wink: