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Miete

Verfasst: 27.07.2009, 15:55
von Lorbass
...vielleicht ist ja in diesem Forum jemand, der/die sich auskennt und mir sagen kann, nach welcher Zeit Mietforderungen verjährt sind!
Ich bekam heute ein Schreiben, daß von einer ehemaligen Wohnung noch ein Betrag offen sei vom April 2007!
Wenn jemand mir einen Hinweis geben kann, wäre es lieb mir auch die Quelle mit anzugeben; Danke.

Grüße aus Helsingör, Lorbass

Verfasst: 27.07.2009, 16:19
von Joerg
Hej Lorbass,

schau mal hier: [url]http://www.helsingorkommune.dk/Byg%20og%20bo/Ejerboliger%20-%20lejeboliger/Huslejen%C3%A6vnet.aspx[/url]

Dieser Huslejenævn ist ein Schiedsmann der Kommune. Der müsste es ganz genau wissen.

Hilsen

Jørg

Verfasst: 27.07.2009, 16:22
von fejo.dk - Henrik
Ausgangspunkt ist nach dem neuen [url=http://www.themis.dk/synopsis/index.asp?hovedramme=/synopsis/docs/lovsamling/foraeldelsesloven_2007.html]Gesetz[/url] 3 Jahre, siehe Kapitel 3. Diese Frist kann aber unter Umständen verlängert werden.

Verfasst: 27.07.2009, 17:02
von Lorbass
...Herzlichen Dank an euch ;-)

Lorbass!