CPR und Aufenthaltsgenehmigung für Auslandsjahr ?
Verfasst: 19.08.2009, 21:18
Hej an Alle,
ich habe jetzt mal alles durchgeschaut aber zu dem Thema hier noch Nichts gefunden. Nun hoffe ich das Jemand hier im Forum ist der mir weiter helfen kann.
Wir haben eine deutsche Schülerin für 1 Jahr bei uns aufgenommen damit sie ein Auslandsjahr machen kann und zu englisch noch dänisch lernen kann. Wir haben sie auch bei einer Schule angemeldet und die besucht sie jetzt seit dem 10. August. Nun haben wir heute eine Mail von der Schulleiterin bekommen das unsere Schülerin eine Aufenthalts-genehmigung und eine eigene CPR- Nr. benötigt um überhaupt weiter zur Schule gehen zu dürfen. Das ganze soll noch vor dem 03.09.2009 erledigt sein ansonsten ist sonst Schluss und das Mädel muß Heim nach Deutschland. Bekommt Sie denn überhaupt eine Aufenthalts-genehmigung? Sie verdient hier Nichts und wir sind auch nicht Ihrer Eltern. Ihre Eltern zahlen das Schulgeld und sie wird von uns versorgt und betreut, mehr nicht.
Kennt sich zufällig irgendwer mit solchen Sachen aus? Wie wird das in der Regel mit Austauschschülerinnen oder Au Pair Mädchen geregelt? Wie wir im Mai hier bei der Schule nachgefragt haben und die Anmeldung gemacht haben, hieß es die Schule würde das regeln. Und jetzt das!
Vielen Dank schon mal im voraus an Alle die helfen können oder wollen.
Kærlige hilsener
Doris
ich habe jetzt mal alles durchgeschaut aber zu dem Thema hier noch Nichts gefunden. Nun hoffe ich das Jemand hier im Forum ist der mir weiter helfen kann.
Wir haben eine deutsche Schülerin für 1 Jahr bei uns aufgenommen damit sie ein Auslandsjahr machen kann und zu englisch noch dänisch lernen kann. Wir haben sie auch bei einer Schule angemeldet und die besucht sie jetzt seit dem 10. August. Nun haben wir heute eine Mail von der Schulleiterin bekommen das unsere Schülerin eine Aufenthalts-genehmigung und eine eigene CPR- Nr. benötigt um überhaupt weiter zur Schule gehen zu dürfen. Das ganze soll noch vor dem 03.09.2009 erledigt sein ansonsten ist sonst Schluss und das Mädel muß Heim nach Deutschland. Bekommt Sie denn überhaupt eine Aufenthalts-genehmigung? Sie verdient hier Nichts und wir sind auch nicht Ihrer Eltern. Ihre Eltern zahlen das Schulgeld und sie wird von uns versorgt und betreut, mehr nicht.
Kennt sich zufällig irgendwer mit solchen Sachen aus? Wie wird das in der Regel mit Austauschschülerinnen oder Au Pair Mädchen geregelt? Wie wir im Mai hier bei der Schule nachgefragt haben und die Anmeldung gemacht haben, hieß es die Schule würde das regeln. Und jetzt das!
Vielen Dank schon mal im voraus an Alle die helfen können oder wollen.
Kærlige hilsener
Doris