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Wie sehen dänische Kfz-Papiere aus?
Verfasst: 24.08.2009, 14:11
von Fronkie
Guten Tag zusammen!
Wie schön, dass es für alles ein Forum gibt.
Ich möchte in Kürze einen Oldtimer aus dem schönen Dänemark kaufen und würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, welche Papiere zum Auto gehören -damit ich auch wirklich alles mit nach Hause nehme.
Und wie sehen die aktuellen dänischen Kfz-Papiere aus bzw. was steht oben drauf?
Danke & viele Grüße
Fronkie
Verfasst: 24.08.2009, 14:40
von margie
Hallo Fronkie,
such mal bei google.dk unter "registreringsattest" und dann auf Bilder....
da gibt es einige Beispiele.
[url=http://images.google.dk/images?hl=de&source=hp&q=registreringsattest&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wi]klick[/url]
Verfasst: 24.08.2009, 14:43
von goldenmole
Fahrzeugbrief im dtsch. Sinne (und Format) gibt es in Daenemark nicht. Die meisten haben eine Kopie ihres Registreringsattest im Wagen liegen.
Verfasst: 24.08.2009, 15:01
von Joerg
goldenmole hat geschrieben:Fahrzeugbrief im dtsch. Sinne (und Format) gibt es in Daenemark nicht.
Gibt es in Deutschland auch nicht mehr! Es gibt, wie auch in Dänemark, nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Hilsen
Jørg
Verfasst: 24.08.2009, 15:17
von Michael Duda
Joerg hat geschrieben:(...) Gibt es in Deutschland auch nicht mehr! (...)
Das ist so nicht richtig. Richtig wäre, wird bei Neu- oder Wiederzulassung nicht mehr ausgestellt, bzw. durch Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzt.
Also nur fürs Protokoll, falls sich mal ein Däne ein Oldtimer aus Deutschland kauft und dabei hier umschaut.

Verfasst: 24.08.2009, 16:03
von Fronkie
Vielen Dank an euch alle,
da der Wagen erst dieses Jahr aus den Staaten importiert und dann in Dänemark zugelassen wurde, muss ich dann wohl registreringsattest 1 und 2 ausgehändigt bekommen, oder?
Verfasst: 25.08.2009, 12:03
von Jan_K
ich würde mich an deiner stelle bei einem so frisch importierten wagen mal beim deutschen zoll erkundigen, ob du irgendwas an einfuhrpapieren benötigst, evtl kannst du dir auch die dänische einfuhrumsatzsteuer erstatten lassen und dafür die deutsche zahlen (sind immerhin nur 19 anstatt 25%)
Verfasst: 25.08.2009, 13:47
von Fronkie
Danke für den Tipp, aber ich glaube, das geht nicht. Denn der Wagen ist ein Oldtimer, über 40 Jahre in den USA zugelassen gewesen, dann in DK zugelassen und wird von einer Privatperson an mich als Privatperson verkauft.
Verfasst: 25.08.2009, 20:01
von Jan_K
naja wärs gewerblich könntest du die mwst auf jeden fall erstatten lassen, aber wenn du z.b. einen bis zu 6 monate alten wagen von deutschland nach DK einführst und dort anmeldest musst du in DK auch die mwst nachzahlen (und müsstest dann an sich die deutsche zurückerstattet bekommen), von daher würd ich mich mal erkundigen, ob es eine ähnliche regelung auch für einen solchen fall gibt, wären dann ja doch wahrscheinlich einige hundert euro und wie gesagt mal erkundigen, was du an zollpapieren brauchst, nicht dass du nachher den EU einfuhrzoll und die einfuhrumsatzsteuer nochmal zahlen sollst o.ä., gibt ja manchmal so blöde regelungen