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Gibts in DK "Einstweilige Verfügung"?

Verfasst: 09.05.2010, 14:11
von Smiley22
Hallo,

weis zufällig jemand ob es in DK sowas wie eine "Einstweilige Verfügung" gibt? Wie heist die ggf auf dänisch?

Kann man den entsprechenden Eilantrag selber beim zuständigen Gericht stellen oder geht das nur mit nem Advokat?
Danke schon mal,

Jürgen

Re: Gibts in DK "Einstweilige Verfügung"?

Verfasst: 09.05.2010, 14:26
von Lars J. Helbo
Smiley22 hat geschrieben:Hallo,

weis zufällig jemand ob es in DK sowas wie eine "Einstweilige Verfügung" gibt? Wie heist die ggf auf dänisch?
Fogedforbud

http://www.domstol.dk/saadangoerdu/fogedsager/rettigheder/fogedforbud/Pages/default.aspx

Verfasst: 09.05.2010, 15:14
von Smiley22
Vielen vielen Dank!
Dann hoff ich mal das das Gericht morgen nen guten Tag hat und das Ding noch am selben Tag zustellen lässt.

Jürgen

Verfasst: 10.05.2010, 00:08
von schnabel
Was hast Du denn da für Probleme?

Verfasst: 16.05.2010, 13:00
von Smiley22
Probleme mit Vermieter: Miete erst am Freitag überwiesen und nicht am Donnerstag und somit erst am Montag auf dem Konto vom Vermieter -> nach dänischem Mietrecht rechtzeitig bezahlt. Vermieter anderer Meinung und schickte Kündigung per SMS -> laut Rechtshilfe ist so ne Kündigung nicht wirksam ausserdem war ja rechtzeitig bezahlt.
Einige Tage später stellte mein Vermieter mein ganzes Zeug in den Garten!
Århus Retshjelp hat zu vermitteln versucht und sah auch gut aus, somit ging ich nicht zum Gericht.
Aktueller Stand heute: Ich fahr vorbei und wollte mein Zeug auf Schäden kontrollieren und finde mein ganzes Zeug auf 1 m2 Gang. Somit kann ich Eingangstür nicht öffnen und komm nimmer zu meinem Zimmer. Schlüssel zum 2. Eingang hab ich net. Wenn ich rein will muss ich warten ob Vermieter daheim ist. In meinem Zimmer wohnt jetzt jemand anders.
Mein Vermieter hat keine Ahnung vom dänischen Mietrecht wie die Retshjælp telefonisch feststellte.
Als ich das sah wusste ich was jemand fühlt wenn er Amok laufen will.
Ergebnis: Morgen geh ich nicht zur Arbeit sondern zur Kommune, Retshjælp und Gericht. Beim Vermieter mach ich dann Schadenersatz wegen Lohnausfall geltend und ich versuch 100% Mietminderung durchzukriegen.
Das positive: Meine Post kann ich so auch nur Empfangen wenn ich freundlich beim Vermieter klingle, somit kann mir die Kündigung fürs Zimmer (welche ja noch nicht rechtsgültig erfolgte) nicht zugestellt werden.