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Kan du bestå indfødsretsprøven?
Verfasst: 02.12.2010, 19:54
von runesfar
Die neue version ist da:
http://politiken.dk/debat/ECE1132081/kan-du-bestaa-indfoedsretsproeven/
Ich kønnte wahrscheinlich Däne werden:
Du havde 40 rigtige besvarelser
0 var forkerte
Tidsforbruget var: 04:39 min
Verfasst: 02.12.2010, 20:44
von Hina
Gratulation

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Darf ich jetzt auch Dänin werden

? Ich habe nach 14:23 min mit 6 Falschen wohl gerade noch so die Kurve gekriegt. Bei zwei Falschen war es mir schon in dem Moment klar, als ich auf die Antwort drückte. Ich merke mir zwar die Namen der Politiker, verwechsle die dann aber immer.
Seit zwei Jahren mache ich den Spaß immer mit. Bisher hatte ich immer 4 bis 6 Fragen falsch beantwortet

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Hilsen Hina
Re: Kan du bestå indfødsretsprøven?
Verfasst: 02.12.2010, 21:18
von Lars J. Helbo
runesfar hat geschrieben:Du havde 40 rigtige besvarelser
0 var forkerte
Tidsforbruget var: 04:39 min
Glückwunsch - ich war 5 Sekunden langsamer
Aber in diesem Jahr wird es wohl die Frage 22, was man anfechten sollte:
22 Hvad betød det danske nederlag i krigen i 1864 blandt andet?
Danmark måtte afstå Slesvig, Holsten og Lauenburg
Den danske stat gik bankerot
Det blev forbudt at tale tysk i Danmark
Nach meiner Meinung lässt sich das nicht korrekt beantworten.
Verfasst: 02.12.2010, 21:49
von Hina
Ja, etwas schwammig ist das schon aber aber Deutsch wurde doch nicht verboten und den "richtigen" Staatsbankrott gabs ja schon 1813. 1864 haben sich die Dänen doch eher noch irgendwie so durchlaviert oder zumindest nicht offiziell für Bankrott erklärt.
Hilsen Hina
Verfasst: 02.12.2010, 22:09
von runesfar
Hina hat geschrieben:die Dänen doch eher noch irgendwie so durchlaviert
Als ein Vater in der Kita meines Sohnes - Holsteiner - sich über die Familienpolitik geebrokt hat, konnte Ich sagen: "Hätten deine Ur-opas nicht gegen mein Uropa gekämft, hättest du diesen Problemen nicht gehabt".
Så kan han lære det, kan han....
Verfasst: 02.12.2010, 22:18
von Lars J. Helbo
Hina hat geschrieben:Ja, etwas schwammig ist das schon aber aber Deutsch wurde doch nicht verboten und den "richtigen" Staatsbankrott gabs ja schon 1813. 1864 haben sich die Dänen doch eher noch irgendwie so durchlaviert oder zumindest nicht offiziell für Bankrott erklärt.
Hilsen Hina
Das meine ich. Derjenige, der die Frage formuliert hat, war offensichtlich der meinung, dass A als die richtige Antwort gelten soll. Aber das stimmt so nicht. Die Herzogtümer waren NICHT ein Teil von DK. Sie waren selbständige Länder mit eigener Verfassung und eigene Regierungen. Sie waren nur mit DK in ein Personalunion vereint, und deshalb ist es nicht korrekt zu sagen, dass "DK sie abgeben musste".
Verfasst: 02.12.2010, 23:02
von Hina
Sachlich hast Du da natürlich recht. Lassen wir uns überraschen, ob jemand gegen diese Fragestellung angeht

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Ich habe das gar nicht mehr mitverfolgt aber was war eigentlich aus der vermurksten Frage beim letzten mal geworden?
Hilsen Hina
Verfasst: 03.12.2010, 08:44
von DagmarP.
hm, 36 rigtige... Ich wusste nichts ueber Plummer..
und zweifle noch ueber Stavnsbåndets ophævelse - ich habe in einem Geschichtsbuch gelesen, dass die eigentliche Aufhebung erst 1848 stattfandt mit der Einfuehrung der allgemeinen Wehrpflicht und nicht, wie im Test gefordert im Jahre 1788

Verfasst: 03.12.2010, 10:59
von Lars J. Helbo
Nein 1788 ist schon richtig. Es gab eine Übergangsfrist, aber man kann schon sagen, dass es um 1800 weitestgehend "abgelaufen" war.
Der Zusammenhang mit der Wehrpflicht ist schon richtig. Der eigentliche Grund für Stavnsbåndet war ja, dass die Gutsherren verpflichtet waren, Soldaten für die Armee zu stellen.
Diese Verpflichtung verschwand den auch schon 1789 und gleichzeitig wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Aber, sie war nicht "total allgemein". Wehrpflichtig waren nur die "Bauerngeborene". D.h. diejenige, deren Väter aus dem Bauernstand waren. Ausgenommen waren somit die Söhne der Priester, Adeligen und Bürger der Städte. Diese Ausnahme wurde dann 1848 aufgehoben.
Verfasst: 03.12.2010, 11:02
von Lars J. Helbo
Hina hat geschrieben:Sachlich hast Du da natürlich recht.
Und das ist ja genau der Punkt. Wer durchfällt kann dagegen vorgehen. Ich finde es ziemlich unglaublich, dass man es immer noch nicht schafft eine sachlich einwandfreie Prüfung zu machen. Man müsste doch inzwischen wissen, dass es Ärger bringt, wenn man so schlampig arbeitet?
Verfasst: 03.12.2010, 18:51
von Hina
Hej Lars,
ja, das frage mich auch, warum da so oberflächlich rangegangen wird. Wenn man schon solche Fragen stellt, dann sollte man auch selbst sattelfest sein und nicht noch von den zu Prüfenden vorgeführt werden. Ich bin auch mal gespannt, was da im Sommer für Fragen für die Mitbürgerschaftsprüfung kommen. Ich finde es sowieso unmöglich, dass die erst Monate, nachdem das Gesetz inkraft getreten ist, ausgearbeitet und eingeführt wird. Aber derzeit wundere ich mich hier in DK eigentlich über gar nichts mehr.
Hilsen Hina
Verfasst: 03.12.2010, 20:06
von dina
38 in 4.54, nur schade, dass ich nichts dmit anfangen kann

Verfasst: 03.12.2010, 20:16
von Hina
Wobei man die Prüfung auch schon vorher ablegen darf. Wenn die Regelungen nicht zwischenzeitlich geändert werden, gilt sie, wenn sie bestanden wurde, über einen längeren Zeitraum. Man braucht also nicht warten, bis die 9 Jahre tatsächlich rum sind. So kann man etwas Zeit gewinnen, falls man durchfällt

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Hilsen Hina