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				Strandgut mitnehmen?
				Verfasst: 10.01.2012, 13:23
				von SandraundSven
				Bei diesen beiden Bildern:
http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a24203/l13/l0/F.html#featuredEntry
sowie
http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a24203/l14/l0/F.html#featuredEntry
steht das man Strandgut in England behalten darf, das sammeln in Deutschland aber verboten ist. Wie sieht das denn in Dänemark eigentlich rein rechtlich aus?
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.01.2012, 14:04
				von Volker Gnaden
				Aus dem Infoinhalt eines Ferienhausanbieters
STRANDGUT
Am Strand angespülte Gegenstände wie Bojen, Taue und dergleichen sind sicherlich ein schönes Andenken an einen gelungenen Dänemarkurlaub. Leider ist es in Dänemark nicht gestattet, diese Dinge vom Strand zu entfernen bzw. als Andenken mitzunehmen, da sie automatisch zum Eigentum des zuständigen "Strandvogtes" gehören.
Natürlich wird niemand etwas dagegen haben, wenn Urlauber ein paar Muscheln oder Steine sammeln. 
Gruß Volker
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.01.2012, 14:16
				von Tamara
				Hallo,
was gehört denn  zu der Definition Strandgut?
Etwas was angespült worden ist? Gegenstände vom Strand, wie Muscheln, Sand, Steine?
Privates Eigentum von verunglückten Schiffen, Flugzeugen ec. oder Teile von Schiffen?
Verlorenes von Strandgänger oder Schiffen?
Wie sieht es mit Lebewesen aus? Angeln o.k. und angeschwemmte Tiere?
Gruß
Tamara
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.01.2012, 17:00
				von Michael Duda
				Hej,
rein rechtlich kenne ich es auch so wie von Volker geschrieben.
In der Praxis würde ich sagen, regelt es der gesunde Menschenverstand - wo kein Kläger, da kein Richter.
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.01.2012, 22:03
				von fejo.dk - Henrik
				Michael Duda hat geschrieben:In der Praxis würde ich sagen, regelt es der gesunde Menschenverstand
In Dänemark allgemein eine vernünftige Strategie.