Schufa-Äquivalent in DK und Gültigkeit der dän. Krankenvers.
Verfasst: 07.04.2012, 14:55
Hallo liebes Forum,
nach drei Jahren Dänemark ziehen meine Familie und ich wieder nach Deutschland zurück.
Mein Job in DK geht bis zum 15. August. Mein neuer Job in Deutschland fängt am 3. September an.
Aus der Wohnung wollen wir bis Ende Juli ausziehen, weil wir die neue Wohnung ab 1. Juli mieten müssen. Allerdings werde ich Anfang August ohne meine Familie noch einmal 10 Tage in Dänemark sein und bei Freunden übernachten.
Wie lange gilt die dänische Krankenversicherung für mich und meine Familie, bis Ende Juli oder bis zum 15. August? D.h. ab wann sollte ich mich in Deutschland (freiwillig) krankenversichern?
Der neue Vermieter will aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit seinen derzeitigen Mietern sichergehen, dass ich meine Miete zahle. Eine Schufa-Auskunft für meine Zeit in Deutschland werde ich ihm zukommen lassen. Aber was könnte ich ihm für meine Zeit in Dänemark geben? Schufa gibt es dort ja nicht. Gibt es irgendetwas Äquivalentes? Ansonsten werde ich meinen Arbeitgeber bitten, mir eine Bestätigung der Beschäftigung zu geben.
Viele Grüße,
Zindagi
nach drei Jahren Dänemark ziehen meine Familie und ich wieder nach Deutschland zurück.
Mein Job in DK geht bis zum 15. August. Mein neuer Job in Deutschland fängt am 3. September an.
Aus der Wohnung wollen wir bis Ende Juli ausziehen, weil wir die neue Wohnung ab 1. Juli mieten müssen. Allerdings werde ich Anfang August ohne meine Familie noch einmal 10 Tage in Dänemark sein und bei Freunden übernachten.
Wie lange gilt die dänische Krankenversicherung für mich und meine Familie, bis Ende Juli oder bis zum 15. August? D.h. ab wann sollte ich mich in Deutschland (freiwillig) krankenversichern?
Der neue Vermieter will aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit seinen derzeitigen Mietern sichergehen, dass ich meine Miete zahle. Eine Schufa-Auskunft für meine Zeit in Deutschland werde ich ihm zukommen lassen. Aber was könnte ich ihm für meine Zeit in Dänemark geben? Schufa gibt es dort ja nicht. Gibt es irgendetwas Äquivalentes? Ansonsten werde ich meinen Arbeitgeber bitten, mir eine Bestätigung der Beschäftigung zu geben.
Viele Grüße,
Zindagi