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Deutsche kennzeichen in Dänemark, die 127.

Verfasst: 10.06.2012, 13:53
von annedore
Hej
ich bin Deutsche mit ausschließlichem Wohnsitz in Dänemark und habe - endlich - ein Auto gekauft mit dänischem (!) Kennzeichen. Ich werde öfter nach Deutschland (Flensburg) fahren. Was passiert nun, wenn mein Auto den Geist aufgibt und repariert werden muss? Kann ich dann den Wagen meines Vaters ausleihen oder einen Leihwagen nehmen und nach Hause (Westhimmerland) fahren? Sonntag abend gibt es keine Verbindungen mehr mit Zug oder/und Bus? Oder muss ich meinen Vater bitten, mich zu fahren?
Ich habe die hjemmeside von SKAT durchforscht, habe aber nur eine alte "historische" Bekanntmachung/bekendtgørsel von 2004 gefunden und ansonsten den Hinweis, "man darf eigentlich nicht". Ich hätte aber gerne eine bindende schriftliche Regel für diesen Fall der Ausnahmefahrt. Wie gesagt, bin ich kein Grenzpendler und will das Auto ja nur für den Heimtransport im Akutfall benutzen - und zum Rücktransport bei Abholung meines Autos.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

Annedore Jensen, Aalestrup

Verfasst: 10.06.2012, 14:26
von fejo.dk - Henrik
Falls du als "Däne" gilt ist die Antwort eindeutig nein. Leider kann ich dir keine Quelle nennen, aber so ist es.

Du kannst in D bleiben, dich fahren lassen oder du fährst mit Papa im Auto aber alleine mit D-Kennzeichen nicht.

Verfasst: 10.06.2012, 15:26
von Smiley22
Bist beim ADAC? Dann Leihwagen mit DK-Kennzeichen geben lassen!

Ansonsten gibt/ gab es eine Ausnahmeregelung:
Wenn der Wagen in D abgeschleppt wird, und dort über Nacht in die Werkstatt muß, so darfst Du mit D-Kennzeichen in DK fahren!
ABER nur auf direkten Weg zur Wohnung und wieder zurück zur Grenze!
Fahrten zur Arbeit, oder auf den Parkplatz einer Bäckerei sind verboten!

Achja....mit Wohnsitz in DK darf man DEUTSCHE Kurzzeitkennzeichen in DK fahren! Diese Auskunft bekam ich letztes Jahr bei Skat in Padborg! Es gelten aber die selben Regeln wie für dänische Kurzzeitkennzeichen.

Verfasst: 11.06.2012, 22:46
von babsi
Fahre zum ADAC in Flensburg im Fördepark.
Die regeln im Schadensfall alles für dich, wenn Du Mitglied bist.

Verfasst: 11.06.2012, 22:58
von Smiley22
Aber Bedenken das die nur gute 65 Euro/ Tag für einen Leihwagen zahlen.
Wenn der ADAC keinen Wagen mit dänischen Platten auftreiben kann (bei mir 3x passiert!) dann heist es nur, das man sich in dk einen Wagen leihen soll.

Tja...für die 65 Euro bekommt man aber keinen dänischen Mietwagen.

Mit dem ADAC bin ich da jedesmal richtig auf die Schnautze gefallen!

Beste Lösung: Mietgliedschaft beim ADAC UND bei DanskAutohjælp:
Bei Dansk Autohjælp gibts den Mietwagen für 150 bzw. 450 Kronen/ Tag und keine Kilometerbegrenzung.
Die Kosten für diesen Leihwagen kann man dann dem ADAC in Rechnung stellen.

Verfasst: 13.06.2012, 00:27
von babsi
Smiley22 hat geschrieben:Aber Bedenken das die nur gute 65 Euro/ Tag für einen Leihwagen zahlen.
Wenn der ADAC keinen Wagen mit dänischen Platten auftreiben kann (bei mir 3x passiert!) dann heist es nur, das man sich in dk einen Wagen leihen soll.

Tja...für die 65 Euro bekommt man aber keinen dänischen Mietwagen.

Mit dem ADAC bin ich da jedesmal richtig auf die Schnautze gefallen!

Beste Lösung: Mietgliedschaft beim ADAC UND bei DanskAutohjælp:
Bei Dansk Autohjælp gibts den Mietwagen für 150 bzw. 450 Kronen/ Tag und keine Kilometerbegrenzung.
Die Kosten für diesen Leihwagen kann man dann dem ADAC in Rechnung stellen.
Genau das habe ich ja gemeint. Du mußt Mitglied beim ADAC sein, weil der ADAC mit Autohjælp zusammenarbeitet. Man ruft eine bestimmte Tel.-Nr. in Deutschland an und der ADAC regelt alles Weitere. Es wird auch das Auto an Deinen Wohnort gebracht. Man muß nur die ADAC-Plus Mitgliedschaft haben.

Verfasst: 13.06.2012, 15:07
von Smiley22
Und wie gut der ADAC das alles regelt....
Autopanne 10 km vor Randers und DanskAutohjælp wird von Thisted aus losgeschickt.....mit rund 2 Stunden Anfahrtzeit....

Verfasst: 24.06.2012, 23:42
von Hina
Welchen Sinn macht es eigentlich, wenn ich meinen ständigen Wohnsitz in DK habe, Mitglied des ADAC zu sein? Macht für mich eigentlich keinen Sinn. Über meine dänische Autoversicherung habe ich doch all diesen Hilfsservice im Ausland. Klar, die machen es in Zusammenarbeit mit dem ADAC aber deshalb muss ich doch da nicht erst in den Verein eintreten. Und kann ich denn überhaupt, wenn ich nicht in DE wohnhaft bin, ADAC-Mitglied werden?

Verfasst: 25.06.2012, 03:14
von Smiley22
Man kann ADAC Mitglied werden mit Wohnsitz im Ausland.

Überall im Ausland gilt die PlusMitgliedschaft. Hat man mit zB Wohnsitz in dk eine Panne in D, dann zählt das als Inlandsschaden mit den etwas schlechteren Leistungen....

Vorteil vom ADAC ist halt 1 Woche Leihwagen ohne Km-Begrenzung....
Bei DAH muß man für den Leihwagen zahlen, und bei Falck gibts den nur 3 Tage.

Verfasst: 25.06.2012, 22:13
von annedore
Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Antworten, die mir teilweise halfen und jedenfalls informativ waren. Meine Frage ist damit aber eigentlich noch nicht richtig beantwortet, aber auch SKAT reagiert nicht auf meine anfragen per mail.

Meine Frage war ja eigentlich, ob ich den Wagen z.B. meines Vaters ausleihen kann und damit mit deutschem Kennzeichen nach Hause (Flensburg - Aalestrup und gerne zurück, Auto wieder tauschen) fahren darf - und wo das steht, ob ich darf oder nicht. Antragsformular an Skat schicken, hilft im angenommenen akuten Fall Sonntag abend nicht viel weiter.

Annedore Jensen

Verfasst: 25.06.2012, 22:35
von Hina
Du darfst generell kein Auto mit ausländischen Kennzeichen in DK fahren wenn Du hier Deinen Wohnsitz hast (es sei denn, Du hast eine Sondergenehmiung), auch nicht, wenn es das Auto Deines Vaters ist und Deins in DE in er Werkstatt ist. Kannst Du nachweisen, dass es Dein Auto ist, Du es also in Deutschland gekauft hast, dann musst Du es innerhalb 14 Tagen einregistrieren. Wirst Du vorher mit dem Auto angehalten, wird es nach 14 Tagen überprüft, ob Du es einregistriert hat, anderenfalls wirds sehr teuer. Du kannst dann auch nicht einfach sagen, dass Du es Dir anders überlegt hattest, denn Du hattest es ja schon eingeführt.

Hier der Link [url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?thisId=1809628.205581#1809700[/url]
"Når du har bopæl i Danmark, må du ikke anvende et køretøj, der er registreret i udlandet."

Verfasst: 26.06.2012, 09:12
von Jan_K
trotzdem gibt es ja die ausnahmeregelung für werkstattersatzwagen im falle einer panne, aber dass die dann den wagen deines vaters als ersatzwagen akzeptieren, kann ich mir nicht wirklich vorstellen