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Jagdwaffe in Dänemark kaufen und ausführen

Verfasst: 30.06.2012, 17:07
von kalinka
Hallo,
jemand von unseren Bekannten möchte ein Jagdgewehr in DK von privat kaufen und nach Deutschland mitnehmen.
Muß man ein Schreiben von der dänischen Polizei haben ? Und wie bekommt man das ? Müßte erst der Kaufvertrag geschrieben werden und dann die Ausfuhr beantragt werden oder umgekehrt ?
Über eine kompetent Antwort würden wir uns freuen.

kalinka

Verfasst: 30.06.2012, 18:26
von Smiley22
Zum Besitz ist ein Erlaubnis von der Polizei nötig.
Ohne Waffenbesitzkarte, Sammlererlaubnis oder entsprechendes ist der Besitz illegal und ein Verstoß gegen das Waffengesetz!
Die Anträge für die Erlaubnis sind auf politi.dk zu finden. Für Schußwaffen sind die Anträge soweit ich weiß kostenpflichtig!
Nach dem Kauf ist die Waffe unaufgefordert bei der Polizei vorzuzeigen.

Zur Ausfuhr:
Ausfuhrgenehmigung bei der Polizei beantragen! Dazu wird ein Nachweis aus Deutschland benötigt das der Besitz in D legal ist!
Als Nachweis dürfte eine deutsche WBK ausreichen.

Einfach mal unter våbenlov schauen. Bei Schußwaffen ist es umfangreicher als bei Stichwaffen.

Genaue Auskünfte gibt es auch bei der Polizei.

Verfasst: 30.06.2012, 18:30
von Smiley22
Kurz zusammengefasst:

1. Erlaubnis für den Besitz bei der Politi beantragen
2. Wenn diese da ist, Waffe kaufen
3. Ausfuhr beantragen (Ausfuhrgenehmigung ist nur 3 Monate gültig!)

Für die Besitzerlaubnis müsste zB. Mitgliedschaft im Schützenverein oder dänische Jagderlaubnis vorhanden sein.

Verfasst: 30.06.2012, 20:37
von kalinka
Danke smiley,

der dänische Verkäufer besitzt natürlich eine Waffenbesitzkarte.
Der Käufer besitzt den deutschen Jagdschein und darf die Waffe kaufen, wenn der Wohnort Deutschland ist. Bei Wohnort in DK müßte er den dänischen Jagdschein besitzen, teilte der Verkäufer bei Nachfrage bei der Polizei mit. Er schrieb:
"--Jeg har snakket med politiet omkring det, såfremt han er dansk statsborger går det ikke med tysk jagttegn.

Hvis han bor i tyskland er det ikke noget problem at tage den med dertil og få den indregistreret. --"

Aber wir wissen nicht, ob wir uns um den Antrag kümmern müssen, da er die Waffe gern haben möchte und wir verhindern wollen, dass durch zu viel Behördenkram der Verkäufer abspringt.
Aber Du hast recht, wir fragen bei der Politi nach, vielleicht dauet das nicht so lange.

Verfasst: 30.06.2012, 20:55
von Smiley22
Eine Export-Genehmigung sollte innerhalb von 1-2 Wochen ausgestellt sein.

Eine Ausfuhrgenehmigung wird wohl auf jedenfall benötigt!
Die brauchte ich damals auch, als ich meine Messer-Sammlung von dk mit nach d nahm....

Die Formulare gibts auf politi.dk, dazu Kopie Ausweiß und Kopie WBK.
Vom zuständigen Landratsamt ggf. auch eine kurze Bestätigung das er die Waffe dann legal besitzen darf. Eine entsprechend ausgedruckte Email vom Landratsamt auf deutsch dürfte reichen.

Viel Erfolg!

Verfasst: 30.06.2012, 20:58
von kalinka
Super Smiley,

danke für den Ratschlag, werden wir angehen.

liebe Grüße

kalinka :D

Verfasst: 01.07.2012, 17:55
von kalinka
Also heute wir die Waffe fast, aber dann hat der Verkäufer abgesagt.
Das ist natürlich viel zu umständlich.

http://www.tange-bjerringbro-jagtforening.dk/upl/pages/links/Orienteringomsalgafvbeniudlandet.pdf