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Unterschied in DK zwischen Fortidspension u. Invalidenrente

Verfasst: 03.07.2012, 14:48
von kalinka
Was bitte ist der Unterschied von beiden Renten in DK.
Wenn man so krank ist, dass man nicht mehr arbeiten kann, was beantragt man da fortidspension oder invalidpension.
Gibt es in der Höhe der Zahlungen Unterschiede und wo muß man das beantragen.
Vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid. Wäre sehr nett !

kalinka

Verfasst: 03.07.2012, 19:26
von Lars J. Helbo
Førtidspension ist das, was man vom Staat/Kommune beantragen kann, wenn man nicht mehr Arbeitsfähig ist.

Invalidepension ist Versicherungsprodukt, die in einige private Unfallversicherungen enthalten ist.

Verfasst: 03.07.2012, 22:56
von kalinka
Dankeschön Lars,

wie immer weißt Du eine Antwort.

nette Grüße

kalinka