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Sonderurlaub bei Geburt des Kindes
Verfasst: 14.10.2012, 08:12
von Jamesrdsh
Habe gehört das es Sonderurlaub gibt wenn die Geburt des Kindes ansteht, angeblich 1 Woche vor der Geburt und eine Woche danach.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Was für Unterlagen müssen bei der Kommune eingereicht werden?
Danke für Antworten und Tipps.

Verfasst: 15.10.2012, 09:09
von adi
Fragst Du für DK oder für D?
Also in DK gibt es für den Papa ab dem Tag der Geburt 2 Wochen frei. (oder 2 Wochen vorher) Wird beim Arbeitgeber eingereicht, der rechnet dann mit der Kommune ab.
"Som far kan du holde fædreorlov med barseldagpenge i 2 uger lige efter fødslen. Du kan holde de 2 uger inden for de første 14 uger, efter at dit barn er født, hvis du aftaler det med din arbejdsgiver."
Hier steht alles Wissenswerte:
https://www.borger.dk/Sider/Barsel-for- ... 3f015b7675
Verfasst: 25.10.2012, 22:42
von benan
so weit ich weiß bekommt man die 2 wochen urlaub unabhängig davon ob man verheiratet ist .
________
[url=http://www.seracell.de/]klick[/url]
Verfasst: 28.10.2012, 19:53
von Jamesrdsh
Und welche Dokumente werden benøtigt? Mein Arbeitgeber würde das bei der Kommune Århus einreichen. Sorry,mein dænisch ist noch nicht so doll.
Verfasst: 29.10.2012, 22:20
von adi
Mein Mann hat nix eingereicht, sondern nur seinem AG mitgeteilt, dass er Vater wird.
Der klärt das dann mit der Kommune.
Sprich doch direkt mit Deinem Arbeitgeber, was die benötigen, der sollte es eigentlich wissen.

Ansonsten kann er Dir den Link sicher übersetzen.