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Aufenthalsgeenehmigung
Verfasst: 24.03.2013, 15:56
von Klapper-opa
Ich bin jetzt 5 jahre in Danmrk und brauche ich eine neue aufenthalsgenehmigung?
Verfasst: 24.03.2013, 16:59
von jankomo
EU- Bürger brauchen keine Aufenthaltsgenemigung, sondern nur eine Registrierungbescheinigung nach EU- Recht, registreringsbevis. Der erste ist vorläufig, nach 5 Jahren bekommt man auf Antrag einen permanenten, der also nie wieder erneuert werden muss, solange man fest in DK wohnt. Das hat einige Vorteile, auf die ich hier nicht näher eingehen will. Näheres kannst Du bei [url]http://www.statsforvaltning.dk[/url] erfahren.
Grüsse, jankomo
Re: Aufenthalsgeenehmigung
Verfasst: 24.03.2013, 19:57
von Mojn mojn
Klapper-opa hat geschrieben:Ich bin jetzt 5 jahre in Danmrk und brauche ich eine neue aufenthalsgenehmigung?
lieber persönlich bei der Staatsverwaltung vorsprechen und beantragen statt uns das hier mitzuteilen
Verfasst: 25.03.2013, 00:28
von dina
Wenn du in den 5 Jahren den gleichen Arbeitgeber hattest,reicht auch eine Arbeitgebererklärung,und natürlich der ausgefüllte Antrag und Pass.
Hier sind die Anträge,einfach am PC ausfüllen und ausdrucken
http://statsforvaltning.dk/site.aspx?p=4885
LG Tina
Verfasst: 27.03.2013, 23:40
von adi
Was mich hier interessiert,
was passiert eigentlich, wenn man nach 5 Jahren NICHT zur statsforvaltning geht?
Bei deren bescheidenen Öffnungszeiten (bis um 12 ...) ist das nämlich nicht so einfach ...
(selbst im Barsel hab ichs nicht auf die Reihe gekriegt)
Ich bin jedenfalls 1 Jahr überfällig
und ich kenne jemanden, der ist schon mehr als 3 Jahre überfällig.
Aus dem Land geschmissen wurden wir bisher nicht ...

Verfasst: 30.03.2013, 09:47
von micha_i_danmark
Passieren wird nichts.
Der Opholdsbevis gilt so lange, wie sich nichts am Grund des Aufenthalts (sprich gueltiger Arbeitsvertrag) ændert.
Der Vorteil des unbegrenzten Opholdsbevis ist primær, da man im Falle von Jobwechsel / Arbeitslosigkeit nicht automatisch in die 3-Monats-Aufenhaltsgrenze zurueckfællt.
Daher sollte man zur eigenen Sicherheit nach Erreichen der 5 Jahre das Ding beantragen - um sich im Falles des Falles nicht zusætzlich unter Stress zu setzen.
In meinem Fall wollten die uebrigens noch ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Formular sehen, das mein Arbeitsverhæltnis bestætigt - da der Arbeitsvertrag schon 5 Jahre alt ist und sich ja theoretisch was geændert haben kønnte.
NB Von Helle's Wahlversprechen bezueglich Doppelstaatsbuergerschaft hørt man ja auch nichts mehr. Dabei war das vielleicht das einzige positive am Wahlprogramm der Sozies verglichen mit Venstre & Co.
Verfasst: 30.03.2013, 11:56
von Kaellepot
In einem anderen grossen sozialen Netzwerk gibt es eine sehr aktive Gruppe (Doppbelt Statsborgerskab Nu), die scheinbar versuchen, etwas Bewegung reinzubekommen.
Es werden wohl auch Gespräche geführt, man vernetzt sich und vielleicht erleben wir es ja noch ?