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Nach der Hochzeit den Namen ändern...

Verfasst: 16.08.2013, 22:36
von blue83
Ich werde bald meinen Freund heiraten, er ist Däne und ich Deutsche. Unser Problem ist, dass wir nicht wissen, wie das mit der Namensänderung funktioniert.

Mein Freund hatte sich 2 Zettel ausdrucken lassen, wo er ausfüllen musste, wie er heißen möchte usw. Aber von mir steht da nix auf dem Zettel. Dann rief er bei der Kommune an und die sagen, das sie es nicht wissen und er soll beim Personenregister nachfragen. Was hat die Hochzeit und der Register damit zu tun?
(Ich muss dazu sagen, dass ich nicht in DK lebe, sondern noch hier in Deutschland. Und ich werde erst nach DK ziehen, wenn ich dort Arbeit gefunden habe. )

Meine Frage ist eigentlich, Wie kann ich den Nachnamen meines Mannes nach der Hochzeit annehmen? Was muss ich machen? Wo bekomme ich Infos her?

Danke schon mal im Voraus, falls jemand etwas wissen sollte

Verfasst: 16.08.2013, 23:10
von blue83
Wir heiraten nächsten Samstag. Mein Freund hat es nicht "geschafft" den Antrag richtig auszufüllen.

Somit schaffen wir es nicht mehr pünktlich zur Hochzeit :(

Und er sagt, das er nicht weiß, wo er den richtigen Antrag her bekommt.

Wäre mein dänisch besser, würde ich mich lieber selbst drum kümmern ;)

Verfasst: 17.08.2013, 11:31
von Dänenlilly
Also, wir bzw. ich wurde damals bei der Heirat auf dem Standesamt vom Standesbeamten gefragt, ob ich meinen Namen behalten will oder den meines Mannes annehmen will. Das hat der dann in der Heiratsurkunde angekreuzt.
Ist allerdings schon 18 Jahre her, vielleicht hat sich da mittlerweile auch was geändert.

Viel Glück für die Zukunft

Lilly

Verfasst: 17.08.2013, 12:47
von Lars J. Helbo
Bei einer Hochzeit in DK behält jeder als Ausgangspunkt seine Name. Wenn man in DK wohnt, kann man aber jederzeit sein Namen ändern lassen und es gibt inzwischen einen ziemlich weiten Spielraum für den Namenswahl (weit grösser als in DE).

Dazu steht einiges hier: https://www.borger.dk/Sider/Navneaendring.aspx

Eine namensänderung kostet im Regelfall 490 Kronen. Allerdings entfält diese Gebyhr falls man den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Hochzeit stellt. So wie ich das lese, muss man allerdings sein Wohnsitzt in DK haben.

Verfasst: 17.08.2013, 19:13
von blue83
Also muss ich wohl erstmal meinen Namen behalten....

Schade eigentlich :(