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Haus in DK geerbt

Verfasst: 27.08.2013, 14:59
von mvl
Hallo zusammen!

Vor zwei Wochen habe ich das Testament meines Großvaters per Post bekommen und erfahren, dass meine zwei Brüder und ich zu jeweils einem Drittel unser Familienferienhaus in DK geerbt haben.
Das ist ersteinmal total super und wir haben uns auch sofort dazu bereit erklärt dieses Erbe anzutreten.
Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen welches zwischen DK und der BRD besteht haben wir uns schon auseinandergesetzt. Da mein Großvater sein ganzes Leben in der BRD verbracht hat und auch immer hier gemeldet war zieht das deutsche Steuerrecht. Das ist aber egtl. auch nicht mein Problem.

Es kommen ja jetzt auf uns die ganzen Umschreibungen zu. Hierauf zielt auch meine Frage ab:

Kennt sich zufällig jemand mit dem Thema "Grundbuchänderungen" und allem was dazu gehört in Dk aus? (An wen müssen wir uns wenden etc.?)

Vielen Dank für Eure Antworten!!

MfG mvl

Verfasst: 27.08.2013, 23:26
von babsi
Hallo mvl, Name wäre nicht schlecht,

wo steht das Haus?

Verfasst: 28.08.2013, 09:22
von Udenlandsdansker
Ihr braucht unbedingt einen auf Eigentumsrecht spezialisierten Anwalt ("boligadvokat") in Dänemark, vor allem weil Ihr Euch das Haus teilen werdet und keiner von Euch wohl dänische Staatsbürger sind. Letzteres ist keine Hürde bei einem geerbten Haus, aber könnte etwas mehr Papierarbeit mit sich bringen.

Dann braucht Ihr ein dänisches Bankkonto, um die Steuern und Abgaben einfacher bezahlen zu können. Seid darauf vorbereitet, jährlich etwa 1% vom Schätzwert des Hauses in Immobiliensteuern entrichten zu müssen. Unter www.ois.dk könnt Ihr die Anschrift eingeben und den genauen Betrag ersehen.

Mit dem dänischen Bankkonto beantragt/bekommt Ihr eine sogenannte "Nem-ID". Das ist eine digitale Signatur für das Online-Banking, die aber auch bei sämtlichen Behörden verwendet werden kann. Damit kann der Anwalt Euch alle zu unterschreibende Unterlagen online zur Verfügung stellen und Ihr müsst wahrscheinlich gar nicht nach DK um solche Formalitäten zu erledigen.

Verfasst: 28.08.2013, 11:27
von SandraundSven
Hallo Udenlandsdansker,

ich habe eine Frage zu den Immobiliensteuern, muß man die nur als ausländischer Besitzer oder auch als Däne in der Höhe bezahlen? 1% ist ja nicht gerade wenig.

Sven

Verfasst: 28.08.2013, 11:45
von Udenlandsdansker
Die muss der Eigentümer bezahlen, egal welche Nationalität und Wohnort er hat.

Es wird in diesem Forum viel darüber gemeckert, dass z.B. Deutsche i.d.R. kein Ferienhaus in DK kaufen können. Dabei sind die wenigsten sich im Klaren über diesen Steuern und würden deswegen wahrscheinlich schreiend davon laufen, auch wenn sie ein Haus kaufen dürften.

Es gibt auch andere Abgaben. Beispielsweise bezahle ich für mein Ferienhaus immer minimum €70,- im Quartal für Strom - auch wenn ich kein Strom verbraucht habe. Netz- und Umweltgebühren nennt man das...

Verfasst: 28.08.2013, 17:23
von SandraundSven
Vielen Dank für diese interessanten Hintergrundinfos!
Denke nicht nur mir war das nicht bekannt.

Sven

Re: Haus in DK geerbt

Verfasst: 17.06.2014, 20:33
von merle87
Hallo Sven,

anscheind hast du schon Hilfe bekommen, jedoch denke ich dass Du auch bestimmte Dokumente übersetzen musst, oder?

Als ich letztens mein Visum beantragt habe, habe ich Übersetzungen benötigt. Ich denke dass Dich solche Profis: [url=http://www.zistranslations.com/]http://www.zistranslations.com/[/url] helfen könnten.

Liebe Grüße
Merle

Re: Haus in DK geerbt

Verfasst: 17.06.2014, 21:56
von Tatzelwurm
Ich glaube nach vier Jahren, hat sich das erledigt. :oops: :roll: :roll: